Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 06.11.2023


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Die Glöckle GmbH & Co. KG Besitzgesellschaft hat beim Landratsamt Schweinfurt Antragsunterlagen zum Vorhaben zur Förderung und Gewinnung von Sand und Kies als Rohstoff östlich der Gemeinde Grafenrheinfeld eingereicht und die wasserrechtliche Planfeststellung beantragt.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein antragsgebundenes, besonders förmlich ausgestaltetes Verwaltungsverfahren, das die Genehmigung bestimmter – in der Regel raumbedeutsamer und im öffentlichen Interesse liegender – Vorhaben zum Gegenstand hat.
Ein Planfeststellungsverfahren ist regelmäßig dann durchzuführen, wenn durch ein konkretes raumbezogenes Vorhaben eine Fülle von öffentlichen und privaten Belangen berührt wird, die sinnvollerweise nur durch ein einziges, bei einer Behörde (Planfeststellungsbehörde) durchgeführtes Verwaltungsverfahren bewältigt werden kann. Im Falle einer positiven Entscheidung endet das Planfeststellungsverfahren mit einer einzigen Gestattung, dem Planfeststellungsbeschluss. Entsprechend dem Umfang und Prüfungsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens hat der Planfeststellungsbeschluss eine umfassende Regelung aller öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens, den öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern und den durch das Vorhaben Betroffenen zum Ziel und Gegenstand. Insoweit werden – mit Ausnahme der Baugenehmigung für Hochbauten – alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilt. Man spricht deshalb von einer Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens
Durch die Glöckle GmbH & Co. KG Besitzgesellschaft wird die Förderung von Sanden und Kiesen im Nassabbauverfahren auf einer Fläche von rd. 45,3 ha in der Gemarkung Grafenrheinfeld beantragt. Im Zusammenhang mit der geplanten Rohstoffgewinnung soll ein Zwischenlager für Abraum (Oberboden, bindiger Unterboden) auf einer ehemaligen als Ackerfläche rekultivierten angrenzenden Abbaufläche errichtet werden. Hier soll eine Fläche von rd. 1,9 ha, die unmittelbar an das bestehende Kieswerk der Fa. Glöckle angrenzt, genutzt werden. Das gesamte Vorhabengebiet umfasst somit 47,2 ha. Das überplante Gebiet liegt im östlichen Teil des Gemeindegebietes Grafenrheinfeld, südwestlich der Stadt Schweinfurt und erstreckt sich zwischen der Siedlungsbebauung Grafenrheinfelds im Westen und dem Vogelschutzgebiet „Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach“ sowie Bereichen ehemaliger Rohstoffgewinnungsgebiete im Osten. Nördlich grenzen die Kreisstraße SW 3 und südlich weitere Ackerflächen an das Vorhabengebiet an.
Im Jahr 2019 wurde ein Raumordnungsverfahren für die Gewinnung von Sand und Kies östlich von Grafenrheinfeld durch die Regierung von Unterfranken durchgeführt. In diesem Verfahren umfasste die geplante Abbaufläche rd. 85 ha. Die landesplanerische Beurteilung kam hierbei zu dem Ergebnis, dass diese Größenordnung des Abbauvorhabens nicht den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Bei einem verringerten Umfang und bei Wiederverfüllung eines großen Teils der Flächen zur Wiedernutzbarmachung als landwirtschaftlicher Nutzfläche kann die Planung den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Das Vorhabengebiet wurde geologisch und hydrogeologisch untersucht. Dementsprechend wird im Vorhabengebiet von einer durchschnittlichen Sand- und Kiesmächtigkeit von rd. 5 m ausgegangen.
Standpunkt der Gemeinde:
Gemeinde gegen eine Ausweitung der Sand- und Kiesausbeute
Die Gemeinde Grafenrheinfeld tut nach wie vor alles, um eine Ausweitung der Sand- und Kiesausbeute zu verhindern.
Der Gemeinderat hat die Interessen der Gemeinde zu jedem Zeitpunkt sehr deutlich vertreten. Eine Petition beim Bayerischen Landtag wurde eingereicht. Ein Ortstermin fand statt. Vertreter der Landwirtschaft, der Eigentümer, der Jagdgenossenschaft und der Bürgerschaft waren bei dem Termin vertreten.
Wir Grafenrheinfelder stehen geschlossen zu unserem Standpunkt, dass eine weitere Ausbeutung unserer überschaubaren verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr möglich ist. Es gibt eine überwältigende Allianz zwischen Gemeinderat, Grundstückseigentümern, Landwirten und Bürgern. Grafenrheinfeld hat seit 1972 von seinen damals rund 1.000 Hektar landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr als die Hälfte verloren. Wir haben in den letzten Jahrzehnten bereits ca. 110 Hektar zur Versorgung der Regionalen Bauwirtschaft mit Bodenschätzen wie Sand- und Kies geopfert. Wir haben unseren Beitrag somit bereits längst geleistet. Grafenrheinfeld ist schon sehr viele Kompromisse eingegangen.“
Grafenrheinfeld sagt klar „Nein!“ zu einer weiteren Ausbeutung seiner Felder und Äcker.
In Ihrer Petition an den Bayerischen Landtag hat die Gemeinde wie folgt Stellung genommen:
„Bis zur Mainkorrektion in den Jahren 1823/1824 wurde Grafenrheinfeld fast jährlich von Überschwemmungen aus den Mainkrümmungen mit katastrophalen Folgen für die Einwohner heimgesucht. Die daraus resultierenden Sandvorkommen rechtfertigen nicht die fast vollständige Ausbeutung der landwirtschaftlichen Flächen bis in Ortsnähe. Eine weitere Reduzierung von Wiesen- und Ackerflächen ist unverantwortlich gegenüber der zukünftigen Einwohnergeneration. Das Höfesterben setzt sich ungebremst fort – auch in Grafenrheinfeld und Umgebung. Ein weiterer Entzug von landwirtschaftlichen Flächen wird diese Entwicklung noch beschleunigen. Der beantragte Sand-und Kiesabbau widerspricht der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung zum Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“, die fordert, dass die Hälfte der Lebensmittel regional erzeugt werden soll. Hierbei sind besonders die Sonderkulturen Kraut, Karotten, Gurken und Sellerie betroffen. Darüber hinaus befürchtet die Gemeinde eine negative Veränderung des Grundwasserspiegels, insbesondere der Fließrichtung der Grundwasserströme.
Auch Grafenrheinfeld hat ein Anrecht auf Lebensqualität und Schonung von Umwelt und Natur. Das Vorhaben der Firma Glöckle mit einem Flächenverbrauch von 85 ha gefährdet die zukünftige Entwicklung unseres Heimatortes in unzumutbarer Weise. Grafenrheinfeld hat weitgehende Vorleistungen für die Rohstoffgewinnung erbracht. Die wirtschaftlichen Interessen der Firma Glöckle dürfen nicht Vorrang haben vor einer nachhaltigen Entwicklung unserer Heimatgemeinde.
Wir bitten Sie daher, unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedenken, zu den eintretenden erheblichen Beeinträchtigungen sich dafür einzusetzen, dass die Genehmigung für das Vorhaben der Firma Glöckle nicht erteilt wird. Der bestehende rechtskräftige Flächennutzungsplan muss eingehalten werden.“
Der Inhalt der Petition gilt unverändert.
Der gesamte Gemeinderat appelliert nochmals an alle Grundstückseigentümer, Grundstücke nicht zu verkaufen, bzw. im Falle eines Verkaufs, zunächst der Gemeinde anzubieten. Ebenso gilt es, die Flächen auch nicht für die Ausbeute zu verpachten. Die Flächen werden nie mehr so, wie sie jetzt sind. Fruchtbare Äcker, auf denen unsere nachfolgenden Generationen noch ihre Lebensmittel anbauen können.
Nur so könne man dem Ausverkauf der Rafelder Flur Einhalt gebieten.
Gemeinsam haben wir es in der Hand, was mit unserer Heimat geschieht.
Aktuell beschäftigt sich die Gemeinde mit dem Planfeststellungsverfahren und wird auch eine Stellungnahme dazu abgeben.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Feststeht jedoch klar: Wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücke nicht verkaufen oder nicht für den Sand- und Kiesabbau verpachten, kann kein Abbau erfolgen.
Lasst uns gemeinsam unsere Heimat bewahren.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Gerüstarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 23.10.2023
145 Aufrufe, 31 Downloads, 8 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 121.513,28 Euro brutto
Firma 2: 111.320,93 Euro brutto
Firma 3: 108.158,84 Euro brutto
Firma 4: 108.158,15 Euro brutto
Firma 5: 105.267,40 Euro brutto
Firma 6: 103.138,19 Euro brutto
Firma 7: 99.736,74 Euro brutto
Firma 8: 71.360,73 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Zimmererarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 23.10.2023
228 Aufrufe, 61 Downloads, 15 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 625.007,64 Euro
Firma 2: 442.886,82 Euro (keine Wertung, da nur postalischer Eingang)
Firma 3: 440.330,00 Euro
Firma 4: 370.340,05 Euro
Firma 5: 342.243,61 Euro
Firma 6: 337.174,77 Euro
Firma 7: 325.871,03 Euro
Firma 8: 306.282,60 Euro
Firma 9: 300.169,11 Euro
Firma 10: 283.490,01 Euro
Firma 11: 283.476,45 Euro
Firma 12: 277.671,48 Euro
Firma 13: 256.630,40 Euro
Firma 14: 248.492,22 Euro
Firma 15: 231.140,84 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Rechtliche Würdigung:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Innen-, Außenputz, Trockenbau, Malerarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 23.10.2023
223 Aufrufe, 53 Downloads, 8 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 1.113.821,44 Euro
Firma 2: 1.029.992,06 Euro
Firma 3: 1.004.525,41 Euro
Firma 4: 995.426,08 Euro
Firma 5: 876.741,01 Euro
Firma 6: 836.972,22 Euro
Firma 7: 757.292,55 Euro
Firma 8 712.529,16 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Spenden
Die Kriegsgräbersammlung war sehr erfolgreich und hatte folgende Ergebnisse:
Friedhof Kirche: 448,52 EUR
Friedhof Fronsee 547,70 EUR
Gesamt 996,22 EUR
Der Bürgermeister bedankt sich bei den engagierten Gemeinderäten und gibt den Dank des Verbandes deutsche Kriegsgräberfürsorge weiter. Die Sammlung in Grafenrheinfeld ist eine positive Besonderheit in der Region.