Pressebericht zur letzten Öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.03.2022


Gemeinderat
1.Stellungnahme des Ersten Bürgermeisters zum Ukraine Krieg
Sachverhalt:
Stellungnahme zum Ukraine-Krieg
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
diese heutige Sitzung können wir nicht beginnen, ohne unsere Gedanken jetzt erst einmal auf das zu fokussieren, was alle Menschen in Europa, in Deutschland, ja, auch alle Menschen unserer Gemeinde plötzlich und nahezu unerwartet bis ins Mark getroffen hat.
Der Donnerstag, 24. Februar 2022, der Tag exakt 78 Jahre nach der „Bombennacht“ von Grafenrheinfeld, wird uns alle später in schrecklicher Erinnerung bleiben.
Was für eine grausame zeitliche Analogie.
Unsere Gedanken sind seitdem bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, die seit diesem Moment in einer wahr gewordenen Katastrophe leben müssen. Der Mut und die Entschlossenheit des Ukrainischen Volkes, das seine Freiheit jetzt unverschuldet und unvorbereitet mit dem Leben verteidigen muss, ist unvorstellbar. Ich habe größten Respekt vor dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selensky, den politischen Führern der Städte, allen voran dem Bürgermeister von Kiew, Vitali Klitschko, deren Städte nun zu einer Todeshölle geworden sind und den Menschen, die Ihr Land jetzt mutig verteidigen.
Die lähmende Ohnmacht, gegenüber den niederträchtigen Herrschaftsansprüchen dieses Diktators, nimmt einem fast die Luft zum Atmen. Eines ist klar. Dieser Krieg geht nicht vom russischen Volk aus, sondern von einem grausamen Despoten. Ein kaltblütiger Krieg gegen ein demokratisches Volk, nur deshalb, weil das eigene Volk nicht sehen soll, wie Überlegen die Demokratie seiner unterdrückerischen Diktatur ist.
Nach meinem tiefen Empfinden, hat kein Ereignis zumindest seit ich denken kann, eine solche Schockwirkung besonders auf die Menschen in Europa entfaltet, wie dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine.
Dieser Überfall hat schon jetzt zu unermesslichem Leid für alle Menschen im Land oder auf der Flucht geführt. Ihr Leid geht uns allen sehr nahe.
Ich gebe gerne zu, dass mir nie in meinem Leben so bewusst war, welchen überragenden Wert Freiheit, Friede und Demokratie haben. Krieg in Europa war für mich schlicht nur eine theoretische Möglichkeit. Praktisch nahezu ausgeschlossen.
Konkrete Sorgen habe ich mir zumindest nie gemacht. Ich für mich, habe es scheinbar für zu selbstverständlich empfunden. Friede ist aber nicht selbstverständlich.
Das Ausmaß und die Folgen dieses grausamen Krieges lassen sich heute noch nicht absehen.
Sie sind auf jeden Fall weitreichend, und wir sind alle davon betroffen.
Viele von uns empfinden einfach nur Angst, wie es jetzt mit diesem armen Volk weitergeht und welche Folgen dieser Krieg auch für uns hat. Diese Angst ist verständlich. Aber Angst lähmt und zeigt uns keine Wege auf.
Wir sollten aber eines nie aufgeben. Die Hoffnung, dass viele Wunden heilen können und das Gute am Ende siegen wird. Vielleicht kann auch der Gedanke an den Wiederaufbau von Grafenrheinfeld nach der Zerstörung eine Quelle der Hoffnung sein.
Wenn wir es schaffen, die Angst in den Schatten der Hoffnung zu stellen, dann kann sich etwas entfalten.
Nämlich die Kraft, dass jeder an seiner Stelle das tut, was er kann, um Leid zu lindern.
Auch wir in Grafenrheinfeld stehen jetzt bereit und zeigen Solidarität.
Es gibt bereits konkrete Pläne, welchen Beitrag wir leisten können.
Im Verlauf dieser Sitzung werden wir darauf zurückkommen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Grafenrheinfeld wird sich nach Kräften beteiligen.
Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, den Menschen in der Ukraine beizustehen und konsequent für das Völkerrecht, für Frieden und Freiheit in Europa einzutreten.
Lasst uns jetzt die Angst in den Schatten der Hoffnung stellen und überlegen, was wir tun können.
Vielen Dank
2. Nachruf des Ersten Bürgermeisters zum Tod des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Karl Metzger
Sachverhalt:
Unser ehemaliger langjähriger GR und 2. sowie 3. BGM, Karl Metzger ist am 23.02.2022 im Alter von 78 Jahren verstorben,
Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Karl Metzger, geb. 18. April 1943 – 78 Jahre
gestorben am 23.02.2022
Gemeinderatsmitglied 1984 – 2014 (30 Jahre)
Zweiter Bürgermeister 2002 – 2008 (6 Jahre)
Dritter Bürgermeister 2008 – 2014 (6 Jahre)
– Gemeinde Grafenrheinfeld Abschied von Karl Metzger
– Viele teilweise über Jahrzehnte gekannt und erlebt
– 30 Jahren als zentraler Mitgestalter der Grafenrheinfelder Kommunalpolitik und damit als Mitgestalter der Gemeinde selbst
– In der Zeit seines kommunalpolitischen Schaffens lagen viele Projekte, die Grafenrheinfeld zu dem gemacht haben, was es heute ist. Die Gründung Gemeindebibliothek, Schaffung des Naturbadesees, die Altortsanierung, die Förderung des Vereinswesens, der Neubau der Altmainsporthalle sowie der Grundschule und der Kulturhalle
– ehrlichen und loyalen Ratgeber.
– Er hat sich um uns „Neue“ immer gekümmert.
– 30 Jahre lang hat er als Gemeinderat, 6 Jahre als Zweiter und 6 Jahre als Dritter Bürgermeister
– große Wertschätzung innerhalb des Gemeinderates aber besonders auch in unserer gesamten Bürgerschaft erworben.
– Gradlinig, bescheiden und mit hoher soziale Kompetenz.
– Mitmenschen immer zugewandt.
– Das laute Wort war nicht sein Stil.
– Er hat bei uns seine Spuren hinterlassen.
Wir schließen in dieses Gedenken auch alle diejenigen ein, die bisher Opfer dieses sinnlosen und grausamen Krieges in der Ukraine geworden sind. Die Zivilisten, die durch Kriegshandlungen umgekommen sind, die Ukrainischen Soldaten, die ihr Land tapfer verteidigen und auch die umgekommenen russischen Soldaten, die durch Lügen und Unwahrheiten Opfer eines Diktators geworden sind.
3. Schülerbetreuung; Kooperationsvereinbarung zwischen dem Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz, integrativer Hort an der Heideschule Schwebheim und der Gemeinde Grafenrheinfeld; Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Das Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz ist Träger des integrativen Hortes an der Heideschule Schwebheim, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen. Von insgesamt 37 Plätzen werden 10 Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung vorgehalten. Die den Hort besuchenden Kinder stammen in wechselnder Belegung aus nahezu allen Gemeinden des Landkreises Schweinfurt, womit der Hort eine besondere Bedeutung im Landkreis Schweinfurt hat.
Der integrative Hort ist zum einen regulärer Hort für Schulkinder, die an der Heideschule beschult werden, zum anderen ist er integrativer Hort und betreut in dieser Funktion die Schulkinder der Heideschule, die einen ganz besonderen Förderbedarf haben. Dazu bedarf es entsprechend der Regelungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) höherer Personalressourcen, um gezielte Förderung durchführen zu können.
Die Finanzierung des integrativen Hortes richtet sich nach den Vorgaben des BayKiBiG. Der Caritasverband rechnet dementsprechend die kindbezogene Förderung mit den jeweils belegenden Gemeinden ab. Zusätzlich wird ein in der Höhe angemessener Elternbeitrag erhoben.
Dem durch das BayKiBiG geforderten höheren Personalaufwand geschuldet, erwirtschaftet der integrative Hort ein jährliches Defizit. Die Gewichtung der Förderplätze mit dem Faktor 4,5 kann nicht auf die Elternbeiträge angewendet werden. Der aktuelle Elternbeitrag liegt bei einer Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden pro Tag bei 148,00 € monatlich und damit, gemessen an den Elternbeiträgen aller Kindertageseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt, im weit oberen Bereich. Die dem Träger zur Verfügung stehende Möglichkeit einer Defizitreduzierung durch Erhöhung von Elternbeiträgen wurde somit ausgeschöpft.
Der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt e.V. ist daher mit dem Anliegen des Defizitausgleiches an den Landkreis Schweinfurt herangetreten. Dieser unterstützt den Abschluss eines Kooperationsvertrages des Caritasverbandes mit allen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt ausdrücklich als Lösung für das jährlich entstehende Finanzierungsdefizit.
Inhalt des Kooperationsvertrages, der im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt wurde, ist die Übernahme eines ungedeckten Betriebsaufwandes des Jugendhilfezentrums Maria Schutz für den integrativen Hort als Zuschuss neben dem gesetzlich normierten Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG. Dabei ist der Defizitausgleich je Kind und Platz auf jährlich maximal 1.100,00 Euro gedeckelt. Wird ein Platz von verschiedenen Kindern im laufenden Kalenderjahr belegt, erfolgt die Aufteilung des Defizits entsprechend zeitanteilig.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz, integrativer Hort an der Heideschule Schwebheim und der Gemeinde Grafenrheinfeld zugestimmt werden. Alle Schüler der Heideschule Schwebheim, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen, haben einen besonderen Förderbedarf. Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung leistet die Gemeinde Grafenrheinfeld für die Kinder aus dem Gemeindegebiet, die den integrativen Hort besuchen, einen wesentlichen Beitrag zur Förderung deren Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Dieser Beschlussvorlage liegen der Entwurf der Vereinbarung und das Anschreiben an die Ersten Bürgermeister bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen nur, sofern ein Kind aus der Gemeinde Grafenrheinfeld tatsächlich den integrativen Hort besucht. Die Kosten, die auf 1.100,00 Euro pro Kind und Kalenderjahr bei einer 12-monatigen Belegung, entstehen, sind gut kalkulierbar und beeinträchtigen die Gemeinde Grafenrheinfeld in ihrer Leistungsfähigkeit nicht nachhaltig.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenrheinfeld stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz als Träger des integrativen Hortes an der Heideschule Schwebheim und der Gemeinde Grafenrheinfeld in der vorliegenden Form zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
4. Regionalbudget; Antragstellung 2022; Tischtennisplatten; Outdoor-Fitnessanlage; Sonnenliegen;
Sachverhalt:
Der „Schweinfurter Mainbogen“ hat wie auch in den vergangenen Jahren für das Jahr 2022 beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets in Höhe von 100.000 Euro beantragt.
Der Schweinfurter Mainbogen hat zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets aufgerufen.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
- a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium | Bewertungsinhalt: Grundsätzlicher Bezug zum ILEK 2010 | Punkte |
1 | Beitrag zu mindestens einem Handlungsfeld | 3 |
2 | Nachhaltig (kurz1/mittel2/langfristig3) | 3 |
3 | Zugang (Kleingruppe1/große Gruppe2/allen3) | 3 |
4 | Bedeutung für den Mainbogen (örtlich1/überörtlich2/regional3) | 3 |
5 | Öffentlichkeitswirksam (örtlich1/überörtlich2/regional3) | 3 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Schweinfurt Mainbogen und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:
– Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 01.03.2022
– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 20.09.2022
Im Rahmen des jährlichen Regionalbudgets bestand also auch für die Gemeinde Grafenrheinfeld wieder die Möglichkeit, Kleinprojekte einzureichen. Alle Anträge aus allen Gemeinden des Mainbogens werden durch ein Bewertungsgremium, welches sich aus Bürgermeistern und Bürgern der Mainbogengemeinden zusammensetzt, nach den oben aufgeführten Kriterien bewertet. Projekte, die eine ausreichend hohe Bepunktung bekommen, können in den Genuss der Förderung kommen.
Der Antrag musste bis Ende März gestellt werden. Ob eine Umsetzung möglich ist, zeigt sich nach der Sitzung des Entscheidungsgremiums der Mainbogengemeinden, die alle eingegangenen Anträge nach einem einheitlichen Punkteschema bewertet. Die Anträge mit der höchsten Punktezahl werden gefördert und können somit umgesetzt werden.
Die Verwaltung hat für die Gemeinde Grafenrheinfeld drei Anträge gestellt, die als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt sind:
- Tischtennisanlage im Bereich des Schulspielplatzes
- Mehrere Sonnenliegen für den Naturbadesee
- Freiluft-Fitnessanlage neben der Skateanlage
Die Gemeindeverwaltung hat einen schon lange bestehenden Wunsch aus der Bevölkerung nach einer öffentlichen Tischtennisanlage zum Anlass genommen, diese im Rahmen des Regionalbudgets einzureichen. In zwei weiteren Anträgen wurde eine Freiluft-Fitnessanlage neben der Skateanlage beantragt sowie mehrere Sonnenliegen im Bereich des Badesees.
Alle drei Anlagen werden der Gemeindeverwaltung schon teilweise seit Jahren durch viele Bürgerinnen und Bürger angetragen und könnten nun, mit diesen attraktiven Förderungen kostengünstig realisiert werden.
Sollten die Anträge nicht zum Tragen kommen, würden die Maßnahmen auch nicht umgesetzt werden müssen.
Durch die sehr kurzen Antragsfristen konnte der Gemeinderat auch bisher noch nicht eingebunden werden. Die Anträge konnten aufgrund der notwendigen Planung und Einholung der Angebote erst unmittelbar vor Ablauf der Einreichungsfrist fertiggestellt werden. Jedoch wollte die Verwaltung das Förderprogramm möglichst für die Gemeinde nutzen und hat sich bemüht für diese drei Projekte adäquate und qualitativ hochwertige Angebote zu bekommen, um die Anträge fristgerecht stellen zu können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Antragstellung.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
5. Verschiedenes
Sachverhalt:
Ukraine Hilfe;
Aufruf im Amtsblatt
Bürgermeister Keller bedankt sich bei den Hauptinitiatoren des Helferkreises Asyl, der seine Arbeit wieder aufgenommen hat und stellt eine Veröffentlichung in der Rundschau vor.
Derzeit wird das Haus Schweinfurter Str. 12 hergerichtet.
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