Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2023


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Abstimmungsergebnis: 8 : 5
Sachverhalt:
Durch das Insolvenzverfahren des Elektrofachplaners war es notwendig, die Leistungsphase 7-8 neu auszuschreiben. Abgegeben wurden zwei Angebote.
Am 25.07.2023 fanden die Verhandlungsgespräche mit den Geschäftsführern und Projektleiter der Unternehmen im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Folgendes Ergebnis konnte ermittelt werden:
Firma 1 Erzielte Punkte 31,13 Preis: 144.550,55 EUR
Firma 2 Erzielte Punkte 32,40 Preis: 132.276,48 EUR
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 EUR liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Metallbauarbeiten / Sonnenschutz für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftrags-wert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Datum Absendung der Vergabebekanntmachung: 24.07.2023
Ablauf der Angebotsfrist: 28.08.2023, 11:00 Uhr
183 Aufrufe, 28 Downloads, 5 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 835.391,90 Euro brutto
Firma 2: 841.414,47 Euro brutto
Firma 3: 845.719,91 Euro brutto
Firma 4: 896.641,03 Euro brutto
Firma 5: 1.009.123,50 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
a) Ampelsystem
Von Seiten der Kita Verwaltung erging an die Eltern der Grundschüler und der Krippenkinder der Kita Fröschloch Ende Juni eine Info zur Verkehrssituation.
Im Zuge des Baustellen Jour-Fixe wurde ein Ampelsystem als mögliche Alternative für die Schülerlotsen besprochen. Das Angebot der Firma Hahn aus Fürth liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Es beläuft sich auf 17.170 Euro netto + 19 % Mwst = 20.432,30 Euro. Dieser Preis umfasst einen Zeitraum von 1,5 Jahren. Ob die Ampel so lange stehen gelassen werden muss, jedoch noch geklärt werden. Auch ein evtl. nötiger Stromanschluss muss mit der ÜZ geklärt werden.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und Beschlussfassung. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 empfohlen, auf ein Ampelsystem zu verzichten und stattdessen eine Lösung mit einer Beschilderung für eine „Verkehrsberuhigte Zone“ zu realisieren.
b) Beweissicherung der Häuser in der Maingasse und Verkehrsführung
Die Verwaltung hatte eine Anfrage eines Anwohners aus der Maingasse zwecks Bestandsaufnahme der Häuser in der Maingasse wg. des Baustellenverkehrs Neubau Kita. Der Anwohner bat darum zu überdenken, ob es möglich wäre, die Häuser (innen und außen) vor und nach der Baumaßnahme überprüfen zu lassen, da ja doch der ganze Schwerlastverkehr über die Maingasse fährt.
Die Verwaltung hat diese Anfrage an das Büro hjp weitergeleitet.
Eine weitere Frage war, die Verkehrsführung zu überdenken. Evtl. gäbe es über die Lagerhallenzufahrt eine Möglichkeit mit einer Baustraße.
Prof. Hauck vom Büro hjp hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Eine Bestandsaufnahme von „Nachbargebäuden“ ist üblich, wenn es große Erschütterungen in direkter Nachbarschaft geben könnte (Rammsondierungen, Tiefengründung,….).
Anwohner in der Maingasse sind von der Baustelle der Kita sehr weit entfernt, so dass durch die Baumaßnahme sicherlich keine Schäden eintreten sollten - bzw. der Nachweis extrem schwer sein wird - einen Schaden durch die Neubaumaßnahme nachzuweisen.
Der Baustellenverkehr findet auf einer öffentlichen Straße statt / die Maingasse ist keine Privatstraße, dort fahren täglich PKWs und LKWs, bis hin zu Müllfahrzeugen.
Fa. Riedel Bau hat jetzt aktuell LKW Verkehr durch den Erdaushub, ….. also reiner LKW Verkehr - dafür ist die öffentliche Erschließung definitiv ausgelegt.
Eine Baustraße entlang des Altmains - über die Lagerhalle, ist nicht zielführend und würde von der Wegbreite technisch nicht möglich sein (ich denke da u.a. an den Naturschutz, Wasserschutz, …)
Der LKW Verkehr für den Erdaushub ist fast erledigt - die Erdarbeiten werden vermutlich heute im Laufe des Tages fertiggestellt werden. Leider wird dann Tragschotter, Dämmschotter und Beton, …. angefahren werden müssen.
IB-Federlein Ingenieurgesellschaft mbH hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Grundsätzlich zwischen einer Beweissicherung durch Bestandsaufnahme (Foto- oder Videodokumentation) und derjenigen, welche sich auf Umstände des Bauvorhabens (Baugrund, Erschütterungsmessungen etc.) erstreckt, zu unterscheiden.
Für das Bauvorhaben ergeben sich aufgrund der Gründungsart sowie den anliegenden Randbedingungen aus unserer Sicht keinerlei Erfordernis einer Beweissicherung.
Eine öffentliche Straße kann anhand deren Eingruppierung in Lastklassen mit entsprechenden Fahrzeugen befahren werden. Hier ist natürlich auch die ausführende Firma in der Pflicht, dies entsprechend zu prüfen und einzuhalten. Dies gilt besonders bei Sondertransporten (Autokrane etc.).
Die Erfordernis einer Beweissicherung ist demnach nicht gegeben.
Im Bauausschuss wurde das Thema diskutiert. Er schloss sich den Empfehlungen der Fachplaner an.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Beratung und ggf. Beschlussfassung in der o.g. Angelegenheit.
Frau Verne stellt den Antrag lt. Geschäftsordnung, über die Inbetriebnahme einer Drückampel namentlich abzustimmen.
Abstimmungsverhältnis 10:3
Frau Verne stellt den Antrag über die Stellung einer Drückampel abzustimmen.
Abstimmungsverhältnis 2:11
Für die Einrichtung einer Drückampel waren die Gemeinderätinnen Frau Braun und Frau Verne. Der Rest der anwesenden Gemeinderäte war gegen eine Drückampel.
c) Beweissicherungsverfahren:
Der erste Bürgermeister verliest den Sachverhalt des Beweissicherungsverfahrens.
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Kommunale Wärmeplanung:
Ziel des Bundes ist es, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu wird der Bund die Kommunen Verpflichten, eine kommunale Wärmeplanung in ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Da aktuell noch keine Verpflichtung vorliegt, wird für die Maßnahme ein Zuschuss von 90% gewährt.
Die Verwaltung hat sich mit dem Institut für Energietechnik in Verbindung gesetzt und ein Angebot für die Erstellung einer Wärmeplanung eingeholt.
Der Förderantrag beim Bund wurde gestellt und liegt derzeit zur Prüfung vor.
Die förderfähige Angebotssumme des Instituts beläuft sich auf 55.335 EUR.
Der Gemeinde würden durch die Förderung lediglich Kosten in Höhe von 5.533 EUR entstehen.
Der Förderantrag wurde rein vorsorglich gestellt und verpflichtet zu nichts.
Mit Verpflichtung durch den Bund, dass eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen ist, soll diese Förderung komplett entfallen.
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