Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Haak“ der Gemeinde Grafenrheinfeld.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Haak“ mit Erweiterung gefasst, den Bebauungsplanentwurf für den gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

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Lageplan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes

Das Planungsgebiet umfasst zwei Teilbereiche. Im Westen die Grundstücke Fl.-Nrn.
103, 103/1, 104/2 und 4174/16 und im Osten die Grundstücke Fl.-Nrn. 1473, 1473/1,
1473/2, 1475/3, 1472/6 und die Wegfläche Fl.-Nr. 1475/2 der Gemarkung
Grafenrheinfeld. Die Grundstücke Fl.-Nrn. 103/1, 4174/16 und 1475/2 sind in
Gemeindebesitz.

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