Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 04.08.2025

Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Sachverhalt:
Der derzeitige 16 Jahre alte (BJ 2009) hydraulische Rettungssatz der Freiwilligen Feuerwehr Grafenrheinfeld – bestehend aus Rettungsschere, Rettungsspreizer, 3 Rettungsstempeln sowie einer kleinen Rettungsschere – ist bei der aktuellen vorgeschriebenen Sicherheits- und Funktionsprüfung durchgefallen. Die erforderliche Instandsetzung würde Reparaturkosten in Höhe von über 7.000 € verursachen. Zusätzlich sind in den kommenden drei Jahren weitere Prüfkosten in Höhe von ca. 2.000 € zu erwarten.
Bereits in den letzten Jahren wurden rund 4.000 € in die Instandhaltung des bestehenden Systems investiert. Der derzeitige Rettungssatz basiert noch auf einem veralteten Hydrauliksystem mit Schlauchverbindungen, das technisch nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Die aktuelle Technik ist mittlerweile akkubetrieben, deutlich flexibler im Einsatz und wartungsärmer.
Bewertung:
Eine Reparatur des bestehenden Systems stellt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine nachhaltige Lösung mehr dar. Die Feuerwehr Grafenrheinfeld hat sich in der Kürze der Zeit intensive Gedanken darüber gemacht, ob eine Reparatur sinnvoll und unterwirtschaftlichen Aspekten empfehlenswert ist. Die drei Kommandanten haben sich intensiv mit am Markt verfügbaren Alternativen beschäftigt und empfehlen, den veralteten Rettungssatz nicht mehr zu reparieren, sondern eine zeitnahe Neubeschaffung vorzunehmen.
Ein moderner akkubetriebener Rettungssatz, der den Anforderungen des Feuerwehralltags entspricht und den aktuellen Stand der Technik abbildet, würde ca. 39.000 € kosten. Es wurde ein Modell ausgewählt, das ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, dabei jedoch nicht das teuerste verfügbare Gerät am Markt darstellt. Die Auswahl deckt alle einsatztaktischen Anforderungen vollständig ab.
Die Anschaffung eines neuen Rettungssatzes wäre zudem im Zuge der ohnehin anstehenden Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs mittelfristig unumgänglich und wird bei der Ausstattung des Feuerwehrfahrzeugs dann aus der Ausstattungsliste entnommen.
Bis zur Beschaffung bzw. Reparatur ist die Einsatzfähigkeit der Grafenrheinfelder Wehr im Bereich technischer Hilfeleistungen erheblich eingeschränkt. Aktuell ist eine Überbrückung nur durch enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Sennfeld möglich.
Da die nächste Gemeinderatssitzung erst im September ansteht und eine zeitnahe Lösung erforderlich ist, wird die Entscheidung in der aktuellen Sitzung herbeigeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Überplanmäßige Ausgaben auf der HHSt. 1300.9350
Beschluss:
Der Gemeinderat Grafenrheinfeld nimmt die Situation zur Kenntnis und beschließt:
- Die Reparatur des bestehenden hydraulischen Rettungssatzes wird nicht durchgeführt.
- Der bisherige Rettungssatz wird veräußert.
- Ein neuer akkubetriebener Rettungssatz wird entsprechend dem Vorschlag der Feuerwehr zum Preis von ca. 39.000 € beschafft.
- Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 06.07.2025 stellt die kath. Kirchenstiftung Grafenrheinfeld einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss.
Die Glockenanlage des Kirchturmes bedarf einer Sanierung. Das Bischöfliche Ordinariat hat ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Leistungen ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot hat das Unternehmen Bayreuther Turmuhren zu einem Angebotspreis von 12.792,50 EUR abgegeben. Weiterhin entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.000 EUR für die Stellung des Kranes von der Firma Markewitsch.
Somit belaufen sich die Kosten auf insgesamt ca. 16.000 EUR.
Das Bischöfliche Ordinariat gewährt einen Zuschuss in Höhe von 50 %
Die Kath. Kirchenstiftung stellt einen Antrag auf Zuschuss der pol. Gemeinde in Höhe von 25 %. Somit sind 25 % (ca. 4.000 EUR) der Kosten durch die kath. Kirchenstiftung exklusiv der Eigenleistungen zu tragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Investition an der Glockenanlage des Kirchturmes in Höhe von 25 % der Gesamtkosten max. jedoch 4.000 EUR exklusiv der Eigenleistungen zu fördern. Die Verwaltung wird beauftragt nach Vorlage der Rechnungen den Förderbetrag auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1
Sachverhalt:
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt plant derzeit die Staatsstraße 2277 zwischen Grafenrheinfeld und Röthlein im Vollausbau zu erneuern. Geplant ist die Maßnahme ab Frühling 2026 durchzuführen.
Folgende Informationen wurden der Gemeinde Grafenrheinfeld hierzu übermittelt:
„Baubeginn soll ab dem Ortsschild Grafenrheinfeld und Bauende ist an der Einmündung Richtung Heidenfeld Kreisstraße SW1. Die Fahrbahn soll im Vollausbau von ~5,80 m auf 6,50 m verbreitert werden mit jeweils einem beidseitigen Bankett mit 1,50 m. Im Bereich der ehemaligen AKW-Einmündung wird diese höhentechnisch gehalten und nur die Querneigung auf den entsprechenden Radius gem. RAL bzgl. der Fahrdynamik angepasst. Im weiteren Verlauf wird die Kurve bei Bau-km 1+200 mit einem Radius R = 300 abgeflacht und gem. den Vorgaben der RAL angepasst.“
Die Gemeinde Grafenrheinfeld kann zu der geplanten Maßnahme eine Stellungnahme abgeben.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte das staatliche Bauamt darauf hingewiesen werden, dass bei Ausbau der Staatsstraße 2277 Grafenrheinfeld-Röthlein die Fahrradwegführung bis zur AKW-Einmündung ergänzt werden sollte, um die Lücke des Fahrradwegenetz der Region in diesem Bereich zu schließen.
Beschluss:
Die Gemeinde Grafenrheinfeld weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass der Radweg ergänzt werden sollte.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1
Sachverhalt:
Mit E-Mail 18.07.2025 hat das Planungsbüro fmp die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m.
- 4 Abs. 1 BauGB übersandt.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 03.06.2025 wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m.
- 4 Abs. 1 BauGB behandelt.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarkraftwerk Hirschfeld
Gernacher Straße“ in der Gemarkung Hirschfeld in der Gemeinde Röthlein ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans festgesetzt. Dies sind:
Im Norden:
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein und durch den Bebauungsplan „Solarkraftwerk Hirschfeld Gernacher Straße“ nicht berührt. Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Dadurch wurde u.a. auch die Bayerische Bauordnung (BayBO) geändert.
Die Übergangsvorschrift für städtebauliche Satzungen in Art. 83 Abs. 5 BayBO wurde in Satz 2 neu gefasst. Die Neufassung gilt ab 1.10.2025. Danach gelten Satzungen, die auf Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO in einer bis einschließlich 30. September 2025 geltenden Fassung erlassen worden sind, fort. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die in der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen nicht überschritten werden.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat zuletzt am 08.02.2021 eine neue Stellplatzsatzung beschlossen, Inkrafttreten 13.02.2021). Diese beinhaltet auch die „Anlage 1 – Richtzahlentabelle“. Die Richtzahlen überschreiten in manchen Punkten die nunmehr neu vom Freistaat Bayern festgelegten Obergrenzen.
In der Folge muss die Richtzahlentabelle – aber auch nur diese – geändert werden. Damit bleiben auch die Regelungen der Stellplatzsatzung bestehen, die auf Grundlage der neuen Ermächtigungsgrundlage so nicht mehr getroffen werden könnten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Beschaffenheit und Begrünung von Stellplätzen.
Andernfalls würde die StS mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft treten, Art. 83 Abs. 5 Satz 3 n.F. BayBO. Regelungen zur Beschaffenheit und Begrünung von Stellplätzen etc. entfielen damit ersatzlos.
2. Erläuterung der Änderung bzw. Neuregelung
Soweit die Höchstzahlen aus der Anlage zur GaStellV überschritten wurden, werden die Richtzahlen auf das maximal zulässige Niveau abgesenkt. Wo die bislang gültigen Grafenrheinfelder Richtzahlen hinter den Vorgaben der GastellV zurückblieben, wurden die niedrigeren Zahlen beibehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Änderung zur Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung StS)
Abstimmungsergebnis: 11:1
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
-Keine-
Verkehrsangelegenheiten; Antrag des VDK Grafenrheinfeld auf Anbringung eines Zusatzschildes bei den Behindertenparkplätzen
Folgender Antrag ist bei der Gemeinde eingegangen
Die Gemeinde wird eine entsprechendes Zusatzzeichen „Auch Merkzeichen G“ an den Behindertenparkplätzen anordnen und anbringen (Kein Beschluss!).
Es bestand mehrheitliches Einverständnis mit diesem Vorgehen.
Um 19:36 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.





