Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 10.11.2025

Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Sachverhalt:
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flä-chen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.06.2025 wurde die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grafenrheinfeld mit dem Aufstellungsbeschluss beschlossen.
Im Wortlaut wurde am 02.06.2025 folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Einzelhandel“, um einen Drogeriemarkt anzusiedeln.
In der Gemeinderatsitzung vom 10.11.2025 soll der Planentwurf vorgestellt und ge-billigt werden.
Dieser Beschlussvorlage liegen die Unterlagen für die Flächennutzungsplanänderung des Büros ARZ INGENIEURE GmbH & Co.KG bei.
Beschluss:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.11.2025 wird einschließlich der dazugehörigen Begründung zum Flächennutzungsplan gebilligt und dem weiteren Vorhaben zu Grunde gelegt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Beschluss:
Der gebilligte Entwurf erhält das Fassungsdatum vom 10.11.2025.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung und der sonstigen Träger Öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Sachverhalt:
Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB). Grundsätz-lich sind sie gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderates wird der Planer den Bebauungsplan vorstellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 02.06.2025 gefasst.
Nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend der Regelung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Beschluss:
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Maincenter“ mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom 10.11.2025 wird einschließlich der dazugehörigen Begründungen zum Bebauungsplan und Grünordnungsplan einschließ-lich Umweltbericht gebilligt und dem weiteren Vorhaben zu Grunde gelegt. Zusätzlich werden die bereits vorliegenden Gutachten zum Arten- und Lärmschutz mit ausgelegt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Beschluss:
Der gebilligte Entwurf erhält das Fassungsdatum vom 10.11.2025.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung und der sonstigen Träger Öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 1
Sachverhalt:
Die Sanierungsmaßnahmen des Pumpwerkes Marktplatz wurde beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Verdingungsunterlagen wurden über die Vergabeplattform der Mainpost bereitgestellt.
Die Submission erfolgte am 02.09.2025 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Das Ergebnis lag 29,1% über der Kostenberechnung. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.09.2025 einstimmig beschlossen, die Ausschreibung aufzuheben.
Das Ingenieurbüro hat die Unternehmen aufgefordert Ihre Angebote zu überarbei-ten und ein neues Angebot vorzulegen.
Das Angebot der Firma Kiffer GmbH aus Türkenfeld endet nun brutto mit 327.093,03 EUR.
Ein weiteres Angebot wurde nicht eingereicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Sanierungsmaßnahme Pumpwerk Marktplatz an das Unternehmen Kiffer GmbH aus Türkenfeld zu einem Angebotspreis i.H.v. 327.093,03 EUR/brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendi-gen Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Sachverhalt:
Das Wärmeplanungsgesetz nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen bis 30.06.2028 konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen.
Im Zuge des Konnexitätsprinzips bekommen Kommunen mit 2.500 bis 5.000 Ein-wohnern eine Pauschale in Höhe von 41.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Erste Zahlung mit Antragstellung und zweite Auszahlung nach Beendigung der Maßnahme.
Das Institut für Energietechnik IFE GmbH hat in Zusammenarbeit mit der ÜZ Main-franken eG ein Angebot zur Erstellung der Wärmeplanung vorgelegt und beläuft sich auf 38.437,00 EUR brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Angebot der kommunalen Wärmeplanung in Höhe von 38.437,00 EUR an das Institut für Energietechnik IFE GmbH zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Sachverhalt:
Der Gasliefervertrag für die gemeindlichen Gebäude läuft mit dem regionalen Ver-sorger Gasuf, Würzburg, vertragsmäßig zum 31.12.2025 aus.
Die Verwaltung hat eine eigene beschränkte Ausschreibung für die Gaslieferung und den Lieferzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 durchgeführt. Es wurden 5 regi-onale Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Weiterhin wurden die Gaslieferanten aufgefordert ein Angebot für 3 Jahre abzugeben.
Der Jahresverbrauch wurde mit 792.570 KW/h aus 2024 angesetzt.
Folgende Angebote sind eingegangen, wurden geprüft und ausgewertet.
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Ergebnis der Kriegsgräbersammlung: 919 EUR
Kindertagesstätte:
Außenanlagen nehmen Gestalt an und sind fast fertig. Im Innenbereich werden in Kürze die Böden eingebaut. Mit Fertigstellung wird ca. zum Ende der ersten Jah-reshälfte gerechnet.
Um 20:14 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.


