Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2023


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die letzten öffentlichen Protokolle.
Abstimmungsergebnis: 13 : 2
Sachverhalt:
Freiwillig Feuerwehrdienstleistende mit einer aktiven Dienstzeit von 40 Jahren erhalten einen Freiplatz für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrheim. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.07.2014 wurde beschlossen, dass die Kosten für eine Begleitperson durch die Ge-meinde Grafenrheinfeld übernommen werden.
Mit Anhebung der Altersgrenze im aktiven Feuerwehrdienst auf 65 Jahre, ist es nun möglich eine Dienstzeit von 50 Jahren zu erreichen. Mit Ehrung erhält der Feuerwehrdienstleistende erneut einen einwö-chigen Freiplatz im Feuerwehrerholungsheim.
Die Verwaltung schlägt vor, bei Ehrung einer aktiven Dienstzeit von 50 Jahren die Kosten für eine Begleitperson zu übernehmen.
Beschluss:
Bei einem Aufenthalt in einem Feuerwehrheim anlässlich der Eh-rung für 50 aktive Dienstjahre übernimmt die Gemeinde Grafen-rheinfeld die Kosten für eine Begleitperson.
Bei Ehrung ist dem Feuerwehrdienstleistenden ein Gutschein mit Kostenübernahmeerklärung auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.07.2023 übersendet das Planungsbüro der Ge-meinde Schwebheim, Ingenieurbüro Brändlein, die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleit-planung für die Gemeinde Schwebheim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es handelt sich um die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennut-zungsplanes der Gemeinde Schwebheim und um die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim III“.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Pho-tovoltaik-Solarpark Schwebheim III“ in der Gemarkung Schwebheim ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen. Die Fläche ist im Flächen-nutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Es wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfah-ren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechts-grundlage für die Bebauung. Bei dem Standort handelt es sich um ei-ne Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 10,86 ha östlich von Schwebheim. Die Lage ist in der Ackerflur in der zwischen Kasta-nienhof und der Unkenmühle. Das Areal steigt von Nord nach Süd an und wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt. Es han-delt sich hierbei um die Flurnummern 1123/2, 1131/1, 1132/2, 1158/10, 1159/1, 1128/1, 1133/2 und 1132/1 in der Gemarkung Schwebheim. Ferner befindet sich angrenzend an den geplanten Bereich bereits eine Photovoltaik-Freiflächenanlage und eine weitere ist geplant.
Die Ausweisung der Sonderbaufläche für Sonnenenergie dient dem Ziel der Förderung und des Ausbaus der regenerativen Energiege-winnung. Die Gemeinde Schwebheim möchte einen aktiven Beitrag zur angestrebten Energiewende leisten und hat daher Flächen ge-sucht, die eine Vorbelastung aufweisen und eine Eignung für die Photovoltaiknutzung besitzen.
Im betroffenen Bereich sind vor allem auch landwirtschaftliche und naturschutzrechtliche Ziele zu beachten. Deshalb wurden im Bebau-ungsplanverfahren schon konkrete Vermeidungs- und Minimierungs-maßnahmen festgesetzt
Als betroffener Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Grafen-rheinfeld über das Planverfahren informiert und um Stellungnahme gebeten.
Das betreffende Gebiet befindet sich in diesem Gebiet:
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch die 20. Ände-rung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwebheim und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim III“ nicht berührt.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse aus der Sitzung vom 12.06.2023:
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheim-haltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
KiTa Gesamtneubau; Vergabevorschlag für die Rohbauarbeiten; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt die Firma Riedel Bau mit dem Gewerk „Rohbauarbeiten“ zu einem Angebotspreis von 2.872.636,40 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
KiTa Gesamtneubau; Vergabevorschlag für die Aufzugsanlage; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt die Firma Schmitt und Sohn, Coburg, mit dem Gewerk „Aufzug incl. Wartung“ zu einem Angebotspreis von 66.254,15 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Bauhof; Beschaffung eines Traktors für den Einsatz im Wald; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, dass der Traktor bei der Firma Müller Landtechnik, 97456 Dittelbrunn, zu einem Kaufpreis von 148.750,00 Euro beschafft wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu vollziehen.
Bauhof; Beschaffung eines Rückanhängers und einer Schnittgutwanne für den Einsatz im Wald; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, dass der Rückeanhänger samt Zubehör lt. vorliegendem Angebot bei der CLAAS Main-Donau, 97440 Werneck, zu einem Kaufpreis von 58.863,35 Euro beschafft wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu vollziehen.