Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2023


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Im Jahr 2019 wurden letztmals die Beiträge der Kindertagesstätten erhöht. Der Kämmerer Stephan Renninger erläuterte dem Haupt – und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 25.09.2023 die Einnahmen und Ausgaben der beiden Kitas und zeigte die Entwicklung des Defizits auf:
Die Gemeinde betreibt die Kindertagesstätte mit einem jährlichen Defizit von ca.
1 Mio. EURO.
Die Defizitentwicklung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
- Stark überdurchschnittlicher Anstellungsschlüssel.
- Unterdurchschnittliche Beiträge im Bereich der Krippe
- Durchschnittliche Beiträge im Bereich der Regelgruppen
- Gewährter Geschwisterbonus
- Zur Verfügung Stellung von Mineralwasser, Säften und Milch
Von 11 betrachteten Einrichtung aus der nächsten Umgebung räumen lediglich 3 Einrichtungen einen Geschwisterbonus ein. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Geschwisterbonus einen enormen Verwaltungsaufwand nach sich zieht und zum anderen Gelder durch Transferleistungen verloren gehen. Die von der Gemeinde festgelegten Beiträge werden jeweils um 100 EUR durch den Freistaat Bayern gefördert und vom Beitragspflichtigen abgezogen.
Die Gemeinde hat die KiTa-Gebühren seit 2019 auf gleicher Höhe beibehalten. Durch die allgemeinen Preissteigerungen insbesondere der Personalkosten (ab 03/2024 + ca. 10 %)
ist es durchaus geboten, die Beiträge anzupassen, um eine weitere Erhöhung der Defizitentwicklung entgegenzuwirken.
Weiterhin ist es wichtig, dass die Beiträge regelmäßig angepasst werden, um zum einen den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend darauf einzustellen und andererseits sprunghafte Anpassungen zu vermeiden.
Unter Betrachtung der Kindertagesstätten der Nachbargemeinden wurde folgende Preisanpassung diskutiert:
Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt die Kindergartenbeiträge jährlich gem. dem Verbraucherpreisindex basierend auf das Jahr 2020 = 100 anzupassen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 4
Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Beiträge zum 01.01.2024 wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt die Benutzungsordnung entsprechend anzupassen.
Sachverhalt:
Die Gemeinden Grafenrheinfeld und Bergrheinfeld betreiben gemeinsam die Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 14.000 EW. Für die Anlage stehen umfangreiche Sanierungs-/ Erweiterungsmaßnahmen an. Hierfür wurde kürzlich eine Potenzialanalyse erarbeitet und abgeschlossen.
Als nächster Schritt steht eine Wirtschaftlichkeitsanalyse an. Durch diese soll eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, ob das Halten der Kläranlage oder der Anschluss an die Abwasseranlage der Stadt Schweinfurt auf Dauer wirtschaftlicher ist.
Im Rahmen des zu beauftragenden Konzepts werden für die Kläranlage Alternativen aufgestellt, in der die notwendigen Maßnahmen zur Behebung des Sanierungsbedarfes und zum längerfristigen Betrieb der Anlage aufgezeigt werden.
In den Alternativen werden auch die Auswirkungen eines Anschlusses auf die aufnehmende Kläranlage der Stadt Schweinfurt berücksichtigt.
Ein solches Strukturkonzept wird voraussichtlich staatlich gefördert. Hierzu erfolgte bereits eine Voranfrage beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Sollte sich das bestätigen, wird das förmliche Antragsverfahren angestoßen. Hierfür wiederum benötigen wir einen Beschluss des örtlich zuständigen Gremiums.
Die Förderhöhe beträgt 20,00 EUR pro angeschlossenen Einwohner mit Hauptwohnsitz, die im Konzept erfasst sind, jedoch max. 70 % und maximal 50.000 EUR.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung eines sog. Strukturkonzepts zur Feststellung der weiteren Vorgehensweise zur Ertüchtigung der Abwasseranlage. Die Verwaltung wird angehalten ein förmliches Förderverfahren nach den Richtlinien für die Zuwendung zur wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) anzustoßen.
Sachverhalt:
Die Gemeinden Grafenrheinfeld und Bergrheinfeld betreiben gemeinsam die Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 14.000 EW. Für die Anlage stehen umfangreiche Sanierungs-/ Erweiterungsmaßnahmen an. Hierfür wurde kürzlich eine Potenzialanalyse erarbeitet und abgeschlossen.
Als nächster Schritt steht eine Wirtschaftlichkeitsanalyse an. Durch diese soll eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, ob das Halten der Kläranlage oder der Anschluss an die Abwasseranlage der Stadt Schweinfurt auf Dauer wirtschaftlicher ist.
Im Rahmen des zu beauftragenden Konzepts werden für die Kläranlage Alternativen aufgestellt, in der die notwendigen Maßnahmen zur Behebung des Sanierungsbedarfes und zum längerfristigen Betrieb der Anlage aufgezeigt werden.
In den Alternativen werden auch die Auswirkungen eines Anschlusses auf die aufnehmende Kläranlage der Stadt Schweinfurt berücksichtigt.
Das Honorarangebot vom 22.09.2023 beinhaltet indes folgende Ingenieurleistungen:
- Ermittlung der Leitungstrasse und gemeinsame Festlegung Übergabepunkt
- Übergabe der Ergebnisse an das Büro Miller für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Vordimensionierung der erforderlichen Abwasserhebung (Pumpwerk Grafenrheinfeld)
- Investitionskostenschätzung für die Vorzugsvariante
- Betriebskostenschätzung für die Vorzugsvariante
-
1. Anschluss an die Abwasser-Druckleitung Bergrheinfeld nach Stadt Schweinfurt
- Aufbereitung der anteiligen Investitions- und Betriebskosten für die Gemeinde Grafenrheinfeld
- 2. Wirtschaftlichkeitsvergleich
Auf Grundlage der Ergebnisse der Kostenvergleichsberechnungen sowie unter Berücksichtigung anderer relevanter Randbedingungen wird ein Lösungsvorschlag für die zukünftige Struktur der Abwasseranlage Bergrheinfeld / Grafenrheinfeld vom Büro Miller erarbeitet.
Für das Strukturkonzept werden vorerst die Leistungsphasen 1 und 2 erforderlich.
Das beschriebene Strukturkonzept wurde geschätzt und mit ca. 76.600 EUR Brutto inkl. 5% Nebenkosten bei Ausarbeitung von zwei Varianten tituliert.
Zunächst ist jedoch der Anschluss an Bergrheinfeld zu prüfen. Wenn aus technischen Gründen, oder wenn die Stadt Schweinfurt einen Anschluss über das Gewerbegebiet und den möglicherweise dafür schon bestehenden Düker nicht genehmigt, ein Anschluss auf Grafenrheinfelder Mainseite nicht zum Tragen kommt, reduzieren sich die Honorarkosten auf rund 45.000 Euro.
Gemäß den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) ist ein Strukturkonzept förderfähig. Dabei muss das Konzept das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Es muss in der Planungstiefe einer Vorplanung ausgearbeitet werden und die vorhandene Struktur sowie mögliche Alternativlösungen mit Vor- und Nachteilen darstellen und bewerten. Die möglichen Alternativen sind anhand einer Kostenvergleichsrechnung auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu vergleichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Ingenieurbüro ProTerra, Oberm Stück 26, 97478 Knetzgau mit der Erstellung eines Strukturkonzepts für die Abwasseranlage Grafenrheinfeld zu beauftragen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von ca. 76.600 EUR Brutto bei Ausarbeitung von zwei Varianten. Das Konzept soll als Entscheidungshilfe zum weiteren (investiven) Vorgehen dienen. Die entstehenden Kosten werden aufgrund der RZWas staatlich gefördert. Die Förderhöhe ist 20 EUR je angeschlossenen Einwohner mit Hauptwohnsitz, die im Konzept erfasst sind, aber max. 70% der Ausgaben und max. 50.000 EUR.
Antrag auf Baugenehmigung:
Teilabbruch Sozialgebäude ZJ40 auf Fl.Nr. 2413, Gemeinde Grafenrheinfeld, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Baubeschreibung:
Das Sozialgebäude wird bis auf das Fundament abgebrochen. Auf das verbliebene Fundament soll später evtl. ein neues Gebäude errichtet werden.
Planunterlagen:
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
Aus der Sitzung vom 18.09.2023:
Kita Gesamtneubau, Auftragsvergabe Elektrofachplanung, Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, das Ing. Büro Bopp GmbH in Schweinfurt zu einem Preis von 132.276,48 Euro für die Leistungsphase 7-8 Elektro Anlagegruppen 4/5/8 zu beauftragen.
Kita Gesamtneubau, Auftragsvergabe Metallbau / Sonnenschutz, Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt die Firma MF Fassadentechnik GmbH mit dem Gewerk „Metallbauarbeiten / Sonnenschutz“ zu einem Angebotspreis von 835.391,90 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Bauen, Planen, Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren für den Sand- und Kiesabbau der Fa. Glöckle wird vom 15.10. bis 15.11. in der Verwaltung ausgelegt und kann zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Sand- und Kiesausbeute wird weiterhin seitens der Gemeinde abgelehnt. Die Verwaltung wird mit Hilfe rechtlichen Beistandes alles unternehmen, dass kein weiterer Abbau auf der Gemarkung Grafenrheinfeld erfolgt.
Einwände können bis 15.12. erhoben werden. Bürgermeister Keller ruft alle Bürger auf, sich mit den Unterlagen zu beschäftigen und ihre Einwände schriftlich im Rahmen des PLFVerf zu artikulieren.
Landwirtschaftliche Förderprogramme, Streuobst für alle
Das Amt für ländliche Entwicklung hat ein Förderprogramm aufgelegt. Hier können bis zu 100 Bäume alter Obstsorten zu 100 Prozent gefördert werden. Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat die Fördermittel für 100 Bäume beantragt und die Bäume bestellt.
Aktuell sind noch 45 Bäume da. Die Ratsmitglieder und die anwesenden Bürger werden gebeten Werbung bei der Bürgerschaft zu machen.