Pressebericht zur Sitzung vom 26.02.2024
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die beiden letzten öffentlichen Protokolle.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Diskussionsverlauf:
Gemeinderätin Frau Braun beantragt, dass der TOP:
Bauwesen; Antrag auf Zustimmung nach § 127 TKG für die Durchführung einer Baumaßnahme in Grafenrheinfeld, Röthleiner Weg; Beratung und Beschlussfassung der in der nicht-öffentlichen Sitzung geplant war, öffentlich behandelt wird.
Der Erste Bürgermeister lässt über den Antrag von Frau Braun abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Der Antrag ist damit angenommen. Der TOP wird im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Sachverhalt:
Vorstellung des Forst-Jahresbetriebsplans und der Jahresbetriebsnachweisung für das Jahr 2024 durch Revierförster Herrn Harald Spiegel.
Der Erste Bürgermeister begrüßt Herrn Revierförster Spiegel zu diesem Tagesord-nungspunkt. Herr Spiegel stellt anhand einer Power-Point Präsentation den Jah-resbetriebsplan vor, die zum Bestandteil dieser Niederschrift erklärt wird.
Herr Spiegel geht v.a. auf das Trockenjahr 2023 ein. Die Bäume sind durch die Trockenheit geschwächt.
Die Esche ist die „Sorgenbaumart“. Hier ist vor allem das Eschentriebsterben zu er-wähnen. Herr Spiegel zeigt Bilder vom Waldabschnitt „Elmuß“. An der eigentlich stabilen Eiche schlägt der Prachtkäfer zu. Weiterhin geht er auf weitere geschwächte Baumarten ein. Geschwächte Baumarten haben Insekten und Pilzen wenig ent-gegenzusetzen.
Weiter geht Herr Spiegel auf Ersatzpflanzungen ein. Die Naturverjüngung ist immer im Blick und kann ggf. mit einem Zaun geschützt werden. Die Waldstruktur soll er-halten bleiben. Hier geht Herr Spiegel v.a. auf die Waldabteilung Elmuß ein.
Im Folgenden geht Herr Spiegel auf den Plan für die Holzernte 2024 ein. Das Jahr 2024 ist aufgrund der Trockenheit in 2023 ein Jahr mit Fragezeichen. Ggf. könnten 898 fm eingeschlagen werden. Durch die anhaltende Nässe musste im Bereich des Elmuß gestoppt werden. Im Kapitelwald ist ein Teil überflutet, hierdurch ist die Holz-ernte erschwert. Es hat sich gezeigt, dass die Investition der Gemeinde in den Rückewagen sich gelohnt hat, denn in der Frostwoche konnte die Holzernte erfol-gen.
Herr Spiegel geht auf weitere Themen zur natürlichen Verjüngung und Abschussplanung auf Nachfrage von Gemeinderätin Frau Braun ein. Gemeinderat Herr Weidinger fragt nach einem Zeitpunkt zum Jagdbericht. Aus seiner Sicht sollte auch dies im Gemeinderat präsentiert werden. Dies könnte im Oktober sein erklärt Herr Spiegel. Der Abschuss hat zwar mit der Forstwirtschaft zu tun, jedoch fallen die Festlegung des Forstbetriebsplanes und die Ergebnisse der Vegetationsgutachten zeitlich nicht zusammen. Die FBPl muss jährlich zu Beginn des Forstjahres festge-legt werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Grafenrheinfeld und der Forstverwaltung läuft auch hinsichtlich der Abschussplanung sehr vertrauensvoll und eng ab. Das Thema wird sehr ernst genommen.
Hinsichtlich der Jugendpflege erklärt Herr Spiegel dass man langsamer wachsende, jedoch klimaneutrale Bäume verwenden wird.
Im Folgenden geht Herr Spiegel auf die Jahresplanung 2024 hinsichtlich der Ein-nahmen und Ausgaben ein.
Zum Schluss geht Herr Spiegel auf die verschiedenen Baumarten im Gemeinde-wald ein.
Beschluss:
Der Forst-Jahresbetriebsplan und die Jahresbetriebsnachweisung für das Jahr 2024 wird wie vorgestellt genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2024 hat sich der Gemeinderat mit einstim-migem Beschluss für die „Vertragsfreiheit“ bezüglich der Wahrnehmung der ge-meindlichen Pflichtaufgaben bei Bestattungen ausgesprochen. Im Zuge dieses Be-schlusses muss nun noch die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungs-satzung dahingehend geändert werden, dass die Vorschriften der für die gemeind-lichen Pflichtaufgaben zu erhebenden Gebühren, mit Ausnahme der Benutzung des Leichenhauses, der Grabdekoration (grüne Matten zum Abdecken des Erdaus-hubs) und der Exhumierung einer Leiche, entfallen um dies den vom Grabnut-zungsberechtigten jeweils beauftragten Bestattungsunternehmen und deren Kalku-lation zu überlassen. Hierfür müsste § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 9 entsprechend entfallen.
Diese Vorgehensweise ist beispielsweise bei der Gemeinde Grettstadt schon geübte Praxis. Nach Rücksprache mit der dort zuständigen Sachbearbeiterin wird diese sowohl bei den Bestattern, als auch bei den Hinterbliebenen sehr gut angenommen und verläuft bisher ohne Nennenswerte Zwischenfälle.
Im Zuge der Änderungen hat die Verwaltung darüber hinaus noch einige Anpas-sungen in Bezug auf die Gestaltung bzw. der Formatierung der Friedhofssatzung vorgenommen.
Die Änderungen können anhand der beigefügten Dokumente nachvollzo-gen/eingesehen werden und werden zum Bestandteil dieser Beschlussvorlage er-klärt.
Die Verwaltung bittet um Beratung und Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Wegfall der Vorschriften der für die gemeindlichen Pflichtaufgaben zu erhebenden Gebühren, mit Ausnahme der Benutzung des Lei-chenhauses, der Grabdekoration (grüne Matten zum Abdecken des Erdaushubs) und der Exhumierung einer Leiche und stimmt der Streichung von § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 9 Gebührensatzung zu.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der gestalterischen Anpassung der Gebührensatzung und der damit einhergehenden marginalen Anpassungen, wie in den beigefügten Do-kumenten ersichtlich, zu.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sachverhalt:
Am 15.02.2024 teilte das Planungsbüro hjp mit, dass entschieden werden muss, welche Art des Bodenbelages für die Küche vorgesehen werden soll.
Bereits in einigen Baustellen Jour-Fix wurde über den Küchenboden gesprochen. Das Thema kam v.a. auf, weil durch den Ersten Bürgermeister und Frau Kuhn von der Verwaltung (Projektleitung Kita) der Kita in Rottendorf besichtigt wurde und dort der beschichtete Küchenboden sehr gelobt wurde. Auch andere Betreiber von Großküchen raten dazu, anstatt eines, im Privatbereich üblichen Fliesenbelages, eine spezielle Beschichtung vorzusehen. Diese erleichtert die Pflege und die Rei-nigung im Nachgang erheblich.
Um das Thema abschließend entscheiden zu können, hat das Büro hjp die Aufstel-lung der Mehrkosten der Beschichtung gegenüber Fliesen noch um die Kosten Est-rich ergänzt. In der Regel möchten die Beschichter den kompletten Fußbodenauf-bau anbieten, um hier keine Schnittstelle auch in der Gewährleistung zu haben.
Der Vergleich ist etwas kompliziert, da einige Parameter bereits festgelegt sind:
• Die unterste Lage Abdichtung ist im Auftrag Riedel enthalten. Sollte die von der Abdichtungsfirma nicht akzeptiert werden, entstehen hier Mehrkosten.
• Die Gullys und die Gitterrostwanne sind im Auftrag Sanitär enthalten und deshalb nicht in dieser Aufstellung. Ggf. müssen andere Modelle für eine Beschichtung gewählt werden, was zu Mehrkosten führen kann.
• Das Büro hjp hat zur besseren Vergleichbarkeit mit einem schwimmenden Estrich gerechnet, angedacht ist ein Estrich auf Trennlage, da dieser keine Setzungen nach sich zieht, was für die Randfugen besser ist.
• Für das Büro hjp und REA bedeutet die Umstellung auf eine Beschichtung eine Umplanung, die in Rechnung gestellt werden muss.
Im Betrieb bietet die Beschichtungslösung nach Auskunft mehrerer Großküchenbe-treiber erhebliche Vorteile. Im Ergebnis liegen zwischen beiden Lösungen ca. 45.000 Euro Preisunterschied.
Das Büro hjp braucht eine Entscheidung bis spätestens Ende Februar, damit das in der nächsten Ausschreibung, Estricharbeiten berücksichtigt werden kann. Die Ver-öffentlichung ist für den 08.04.2024 geplant.
Das Büro hjp hat eine Gegenüberstellung der Kosten gemacht, die zum Bestandteil dieser Beschlussvorlage erklärt wird und eine Anlage dieser Beschlussvorlage dar-stellt.
Aus Sicht der Verwaltung könnte man in diesem Fall durchaus zum Ergebnis kom-men, dass sich die Investitionen in die teurere Beschichtungslösung auf Dauer lohnt.
Ein späterer Umstieg ist nicht mehr möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass für den Bodenbelag der Küche auf eine Beschichtungslösung abgestellt werden. Die Verwaltung wird angewiesen, alles Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Energetische Sanierung und Fassadenänderung best. Wohnhaus mit Abbruch des Garagenanbaus sowie Umnutzung der Nebengebäude zu Ferienwohnungen, 4 KFZ-Stellplätze, 3 Fahrradstellplätze auf Fl.Nr. 128, Herrngasse 22
Ergebnis der Prüfung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Nachbarn haben alle unterschrieben.
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und im Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung.
Die Gemeinde hat zu beurteilen, ob sich das Vorhaben nach Art, Maß und Umfang in die Umgebungsbebauung einfügt.
Beschreibung des Vorhabens:
Stellplatzberechnung:
Der Stellplatznachweis ist damit erbracht.
Eine Überprüfung des Bauvorhabens anhand der Ortsgestaltungssatzung ergab, dass das Vorhaben mit der Satzung übereinstimmt.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Es ist auch eine Genehmigung durch das Landratsamt Schweinfurt erforderlich.
Bestandsfotos:
Beschreibung, Planunterlagen:
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Gemeinderätin Frau Verne war bei der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.
Sachverhalt:
Ein Mieter im Anwesen Röthleiner Weg 11 hat bei der Telekom die Verlegung einer neuen Glasfaserleitung bzw. einen neuen Glasfaseranschluss beantragt.
Die neue Trasse beginnt an der Ecke Am Sand/Röthleiner Weg und wird bis an die Rückseite des Gebäudes Röthleiner Weg 11 geführt.
Mit Email vom 06.02.24 stellt die Deutsche Telekom deshalb den Antrag auf Zu-stimmung nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz). Diese Zustimmung beinhal-tet die Erlaubnis der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast für die Grabarbeiten sowie eine Bestätigung, dass es sich bei dem geplanten Verlauf der Grabarbeiten um keine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.
Planungsgebiet:
Beschluss:
Dem Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Zustimmung nach § 127 TKG für die Durchführung einer unterirdischen Baumaßnahme in Grafenrheinfeld im Röthleiner Weg wird zugestimmt. Es wird bestätigt, dass es sich bei diesem be-reits bebauten Areal um keine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Kita Gesamtneubau; Informationen
Der Erste Bürgermeister informiert das Gremium und die Bürgerschaft, dass die bis-herigen Kosten im Rahmen liegen.
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2023:
Kita Gesamtneubau, Auftragsvergabe Wärmedämmarbeiten, Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen Isoliertechnik Herbert aus Bad Neu-stadt mit dem Gewerk Wärmedämmarbeiten zu einem Angebotspreis von 97.650,89 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Kita Gesamtneubau, Auftragsvergabe Abwasser-Wasser.Gasanlage, Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen Greb Haustechnik GmbH aus Schweinfurt mit dem Gewerk Abwasser-Wasser-Gasanlagen zu einem Angebots-preis von
537.683,91 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Kita Gesamtneubau, Auftragsvergabe Wärmeversorgungsanlagen, Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen Mack Haustechnik GmbH & Co.KG aus Grafenrheinfeld mit dem Gewerk Wärmeversorgungsanlagen zu einem Ange-botspreis von 663.556,04 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Kita Gesamtneubau, Auftragsvergabe Lüftungstechnische Anlagen, Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen E.Happ aus Bad Kissingen mit dem Gewerk Lüftungstechnische Anlagen zu einem Angebotspreis von 1.180.801,37 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2024:
KiTa Gesamtneubau, Auftragsvergabe Elektroarbeiten; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen Eilingsfeld aus Hammelburg mit dem Gewerk Elektroarbeiten zu einem Angebotspreis von 1.124.595,12 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
KiTa Gesamtneubau; Auftragsvergabe Blitzschutzarbeiten; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen Walter Hofmann - Blitzschutz aus Stein mit dem Gewerk Blitzschutzarbeiten zu einem Angebotspreis von 34.480,25 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
KiTa Gesamtneubau; Auftragsvergabe Dachdeckerarbeiten; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen Handschuh aus Schweinfurt mit dem Gewerk Dachdeckerarbeiten zu einem Angebotspreis von 1.331.633,61 Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Gesundheitsschutz; Defibrillator; App
Gemeinderätin Frau Braun möchte wissen, warum Grafenrheinfeld nicht bei der App dabei ist. Es sollte ermittelt werden, wo die öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sind. Dies sollte ermittelt werden.