Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 05.08.2024
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Dieser TOP wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung am 09.09.2024 vertagt.
Sachverhalt:
Der Kegelverein Doppelturm Grafenrheinfeld hat am 01.07.2024 eine formlose Anfrage an die Gemeinde gerichtet. Die Kegler beschaffen neue Trikots und würden gerne das Wappen der Gemeinde Grafenrheinfeld am Kragen anbringen.
Da es sich um ein Hoheitszeichen der Gemeinde Grafenrheinfeld handelt, ist die Verwendung vom Gemeinderat zu genehmigen.
Das Wappen wird somit nicht z. B. auf Briefköpfen etc. verwendet sondern dient lediglich der Identifikation mit der Gemeinde. Aus Sicht der Verwaltung könnte dem Antrag zugestimmt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Nutzung des gemeindlichen Wappens am Kragen der neuen Trikots zu.
Abstimmungsergebnis: 11 : 2
Sachverhalt:
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.
Seit 01.07.2024 ist Frau Annabell Hemm in der Gemeinde als Nachfolgerin von Frau Christine Kraus (Steueramt und stellv. Kassenverwalterin) tätig und wird u. a. in die Aufgaben der stellvertretenden Kassenverwaltung eingewiesen.
Neben der Kassenverwalterin Frau Elena Davidov muss eine stellvertretende Kassenverwaltung vorhanden sein. Dies soll durch Frau Annabell Hemm gewährleistet werden.
Gemäß Art. 100 Abs.2 Satz 1 GO ist die stellvertretende Kassenverwaltung durch den Gemeinderat zu bestellen.
Diskussionsverlauf:
Gemeinderat Dr. Oster möchte dass die Bestellung keine finanzielle Auswirkungen hat bzw. Höhergruppierung stattfindet.
Gemeinderat Walter Weinig weist darauf hin, dass es ja einen geltenden Stellenplan gibt und dieser beachtet werden muss. Bisher gab es ja auch eine Stellvertretung.
Beschluss:
Frau Annabell Hemm wird rückwirkend ab dem 01.08.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.
Mit Wirkung vom 05.08.2024 werden alle Beschlüsse über bisher bestellte stellvertretende Kassenverwalter hinfällig.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
Sachverhalt:
Bei der Telekom wurde die Verlegung einer neuen Glasfaserleitung bzw. ein neuer Glasfaseranschluss beantragt.
Die neue Trasse beginnt an der Ecke Dr.-Blank-Str./Erleinsweg und wird bis an das Gebäude Dr.-Blank-Str. 28 geführt.
Mit Email vom 26.07.24 stellt die Deutsche Telekom bzw. die Fa. Kul Kom deshalb den Antrag auf Zustimmung nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz). Diese Zustimmung beinhaltet die Erlaubnis der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast für die Grabarbeiten sowie eine Bestätigung, dass es sich bei dem geplanten Verlauf der Grabarbeiten um keine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.
Planungsgebiet:
Beschluss:
Dem Antrag der Telekom Deutschland GmbH bzw. Kul Kom GmbH auf Zustimmung nach § 127 TKG für die Durchführung einer unterirdischen Baumaßnahme in Grafenrheinfeld, Dr.-Blank-Str. wird zugestimmt. Es wird bestätigt, dass es sich bei die-sem bereits bebauten Areal um keine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen küchentechnische Anlagen für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
Ablauf der Angebotsfrist: 15.07.2024
28 Aufrufe, 3 Downloads, 3 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 304.858,96 Euro brutto
Firma 2: 308.839,51 Euro brutto
Firma 3: 317.790,69 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendige Natursteinarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 15.07.2024
182 Aufrufe, 57 Downloads, 13 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 799.234,94 Euro brutto
Firma 2: 410.787,94 Euro brutto
Firma 3: 410.347,70 Euro brutto
Firma 4: 380.899,96 Euro brutto
Firma 5: 356.953,23 Euro brutto
Firma 6: 344.234,28 Euro brutto
Firma 7: 326.037,64 Euro brutto
Firma 8: 318.401,79 Euro brutto
Firma 9: 314.134,27 Euro brutto
Firma 10: 311.790,71 Euro brutto
Firma 11: 286.212,79 Euro brutto
Firma 12: 280.863,68 Euro brutto
Firma 13: 268.925,42 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendige Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 15.07.2024
122 Aufrufe, 23 Downloads, 9 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 216.721,85 Euro brutto (falsches Angebot, Parkett)
Firma 2: 12.970,55 Euro brutto
Firma 3: 12.327,31 Euro brutto
Firma 4: 11.088,75 Euro brutto
Firma 5: 10.673,61 Euro brutto
Firma 6: 10.566,46 Euro brutto
Firma 7: 9.853,32 Euro brutto
Firma 8: 9.632,21 Euro brutto
Firma 9: 9.492,04 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Büro arc.gruen Landschaftsarchitekten hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendige Tief- und Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 15.07.2024
128 Aufrufe, 27 Downloads, 7 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 2.251.469,78 € brutto
Firma 2: 1.728.492,75 € brutto
Firma 3: 1.720.787,30 € brutto
Firma 4: 1.639.138,71 € brutto
Firma 5: 1.603.305,62 € brutto
Firma 6: 1.592.692,01 € brutto
Firma 7: 1.453.183,68 € brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.