Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 09.09.2024


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die öffentlichen Protokolle vom 15.07.2024 und 05.08.2024.
Abstimmungsergebnis: 13 : 2
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bergrheinfeld hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans „Holderhecke Nord“ sowie für die
6. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Gemeinde Bergrheinfeld be-absichtigt damit, die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum im Gemeinde-gebiet zu ermöglichen und der zunehmenden Nachfrage gerecht zu werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bergrheinfeld hat weiterhin in öffentlicher Sitzung am 16.07.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Bergrheinfeld nutzt dazu nach § 4a Abs. 4 BauGB die Möglichkeiten elektronischer Informationstechnologien und stellt den Vorentwurf des Bebauungs-plans „Holderhecke Nord“ sowie den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennut-zungsplans mit textlichen Begründungen und Umweltbericht ab 19.08.2024 im In-ternet zur Einsichtnahme bereit:
https://bergrheinfeld.de/leben/bauen-wohnen-umwelt/bebauungsplaene.html (In-ternetauftritt der Gemeinde Bergrheinfeld – Menü „Leben | Bauen, Wohnen, Umwelt | Bebauungspläne | Laufende Bebauungsplanverfahren“)
Diese Unterlagen liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Beschluss:
Die Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Holderhecke Nord“ der Gemeinde Bergrheinfeld nicht berührt.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anmerkungen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Aktuelle Vorgänge in Bearbeitung/Sachstände:
PV-Anlage Lagerhalle:
Die Herausforderung bei diesem Projekt ist es, die PV-Anlage auf der Lagerhalle so zu errichten und zu konzipieren, dass der Strom möglichst maximal für den Eigen-verbrauch des Komplexes Schule/KH/AMH genutzt werden kann. Die Sinnhaftigkeit der Eigennutzung ist zwischenzeitlich klar festgestellt. Sehr stark bringt sich auch August Weth ein.
Es gilt, einerseits, die Notwendigkeiten der ÜZ als Stromversorger und Abnehmer zu berücksichtigen und andererseits die Anlage zu errichten und die drei Gebäude miteinander entsprechend zu verbinden. Diese sind in der notwendigen Weise noch nicht verbunden.
Aktuell liegt der Ball bei der IfE. Diese ermitteln die technischen Voraussetzungen. Anschließend kann die Anlage ausgeschrieben und umgesetzt werden. Hierfür ist eine Elektrofachplanung notwendig, da Leitungen neu verlegt und Schaltungen entsprechend geplant werden müssen.
Die Maßnahme ist deshalb zeitlich aufwändiger wie eine Anlage, die nur ein ein-zelnes Gebäude versorgt.
PV-Anlage Rathaus:
Auch auf dem Rathaus ist ein erhebliches Potential, die PV-Nutzung sehr sinnvoll zu verbessern. Die Anlage auf dem Rathaus ist zwar erst etwas über 10 Jahre alt. Technisch waren die Module jedoch nahezu nur auf der Hälfte des heutigen Niveaus.
Nahezu beispiellos ist der Eigenverbrauchsanteil. Nahezu der komplette Strom wird selbst verbraucht. Eine neue Anlage würde fast die doppelte Strommenge liefern. Auch diese Strommenge kann den externen Strombezug nochmal erheblich verrin-gern. Da das Rathaus durch die elektrischen Geräte, z. B. Computer, Serverraum und Klimatisierung des Serverraumes etc. einen erheblichen Stromverbrauch hat, ist mittlerweile zweifelsfrei ermittelt, dass es sich sicher lohnt, die alte Anlage durch eine neue und leistungsfähigere zu ersetzten. Die Kosten für eine neue Anlage sind mit ca. 20.000 Euro geschätzt. Sie würde sich in wenigen (3 – 5 Jahren) von alleine amortisieren. Anschließend entlastet sie die Gemeindekasse nachhaltig. Angebote werden aktuell eingeholt.
Sachstand Nahwärmeversorgung Stadtwerke:
Aktuell finden Datenerhebungen der Stadtwerke statt, die in die Planungen einge-arbeitet werden. Der Prozess der Ermittlung der Anschlussmöglichkeit ist realistisch eine Angelegenheit, die mittel- bis langfristig erledigt werden kann. Wir informieren, sobald es neue Informationen gibt.
Umrüstung Strassenbeleuchtung auf LED:
Gerade läuft die Ausschreibung für die Umrüstungsarbeiten des gemeindlichen Straßenbeleuchtungsnetzes über die E-Vergabestelle der Mainpost.
Die Submission ist Ende September vorgesehen. Anschließend wird dem GR der Vergabevorschlag zur Abstimmung vorgelegt. Danach kann die Umrüstung starten. Wir versprechen uns davon erhebliche Einsparungen von Stromkosten.
Badesee:
Prof. Hauck arbeitet das Sanierungskonzept für die Liegenschaften am Badesee derzeit aus. Er stimmt vor allem die Notwendigkeiten im Zusammenhang mit den Verpflegungs- bzw. Kühlautomaten mit dem LRA ab.
Positive Info. Die Frage, ob man Anbieter für die Versorgung der Anlage mit Automaten findet, ist offenbar unproblematisch. Das Thema hat sich wohl herumgesprochen. Ohne jede Information durch die Gemeinde haben sich alleine bereits 4 po-tentielle Interessenten gemeldet. Klar ist, dass zunächst die Planung im GR zu ge-gebener Zeit vorgestellt wird. Danach kann besprochen werden, wie eine Entscheidung für einen Automatenbetreiber und die entsprechenden Konditionen ange-dacht ist.
Auch der Stellplatz für einen Food-Truck wird vorgesehen.
Stadtwerke/Änderung am Liniennetz ab 01.01.2025:
Am 29.08.2024 war der Leiter des Personenverkehrs mit der zuständigen Bearbeiterin im LRA SW in der Verwaltung und hat das neue Liniennetz des Verkehrsverbundes vorgestellt. Aus dem Verkehrsverbund gibt es die Vorgabe einheitliche Linienführungen zu führen. Schleifen sind unwirtschaftlich und sollen weitestgehend vermieden werden. Grafenrheinfeld wird aktuell mit der bekannten Schleife ver-sorgt. Die Stadtwerke Schweinfurt wird den Schleifenbetrieb in Grafenrheinfeld vermutlich trotzdem weiterführen.