Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 08.09.2025

Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Abstimmungsergebnis: 14 : 1
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 04.08.2025 wurde die Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung StS) beschlossen. Nach der Rechtsauffassung des Rechtsanwaltes Bohl wurde das in Kraft treten der Satzung auf den 01.10.2025 bestimmt.
Durch die Neuordnung der Bayrischen Bauordnung sind versch. Lücken im Gesetz und können unterschiedlich ausgelegt werden. Nach umfassender Recherche und vielen Telefonaten auch mit dem Bayerischen Gemeindetag sollte die Änderung der Stellplatzsatzung vor dem 01.10.2025 in Kraft treten.
Die Satzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Änderung zur Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung StS)
Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung.
Abstimmungsergebnis: 12 : 3
Sachverhalt:
Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 ist ein Wahlleiter zu bestellen. Gemäß Art. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen.
Gemeindewahlleiter oder Stellvertreter darf jedoch nicht werden, wer sich für diese Wahl bewirbt, eine Aufstellungsversammlung für diese Wahl leitet oder geleitet hat oder für diese Wahl Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist.
Die Verwaltung schlägt vor, den Geschäftsleiter, Herrn Stephan Renninger, zum Wahlleiter und die Wahlsachbearbeiterin Michelle Bock zu seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahl am 08.03.2026 zu bestellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Geschäftsleiter Herrn Stephan Renninger zum Wahlleiter und Frau Michelle Bock zu seiner Vertreterin zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
In der Gemeinderatsitzung vom 04.02.2019 wurde das Erfrischungsgeld für Wahlen auf 50 EUR festgesetzt. Bedienstete der Gemeinde Grafenrheinfeld erhalten 50 % und einen Tag Sonderurlaub.
Im Rahmen der Organisation und Durchführung von Wahlen leisten viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines reibungslosen und demokratischen Ablaufs. Dabei ist es unerheblich, ob diese Personen in externen Einrichtungen oder im eigenen Rathaus selbst tätig sind – der ehrenamtliche Einsatz als Wahlhelfer ist in jedem Fall gleichwertig zu bewerten. Beispielsweise würde ein Mitarbeiter der Stadt Schweinfurt, der in Grafenrheinfeld als Wahlhelfer tätig ist, den vollen Satz erhalten, die eigenen Mitarbeiter jedoch nur 50 %.
Derzeit erhalten jedoch Mitarbeitende des Rathauses, die sich als Wahlhelfer engagieren, nicht den vollen Betrag des Erfrischungsgeldes, während anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes außerhalb des Rathauses dieser Betrag vollständig ausgezahlt wird. Diese Ungleichbehandlung ist nicht sachgerecht und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst.
Alle Wahlhelfer übernehmen im Rahmen ihres Ehrenamtes identische Aufgaben – unabhängig von ihrem regulären Arbeitsort.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten für die Ausübung des Ehrenamtes als Wahlhelfer einen Tag Sonderurlaub – als Anerkennung und Ausgleich für die zusätzliche Belastung.
Um die Gleichbehandlung sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung, allen Wahlhelfern – unabhängig von ihrer Beschäftigung im oder außerhalb des Rathauses – den vollen Betrag des Erfrischungsgeldes zu gewähren. Dies würde dem Gleichheitsgrundsatz gerecht.
Nach Rücksprache mit den Fraktionssprechern wird vorgeschlagen, jedem Wahlhelfer, egal ob Mitarbeiter der Gemeinde oder zivile Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro zu gewähren.
Bedienstete der Gemeindeverwaltung erhalten zusätzlich bei allen Wahlen einen Tag Sonderurlaub.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Erfrischungsgeld für Wahlen auf 60,00 EUR festzulegen.
Bedienstete der Gemeinde Grafenrheinfeld erhalten zusätzlich einen Tag Sonderurlaub.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt mit Schreiben vom 16.07.2025, den Einsatz des Mittels Glyphosat auf Flächen im Gemeindegebiet zu untersagen.
Der Antrag mit Begründung ist dem Beschlussvorschlag beigefügt und wird zum Bestandteil dessen erklärt.
Die Gemeinde verfolgt wichtige Ziele: Gesundheitsschutz, Biodiversität und langfristige Bodenqualität. Diese wertvollen Anliegen sollten jedoch nicht ohne Abwägung der berechtigten Interessen der konventionellen Landwirtschaft umgesetzt werden. Unter den hiesigen Landwirten wird Glyphosat bereits sehr gezielt und sparsam eingesetzt – meist nur einmal jährlich zur Stoppelbearbeitung oder Vorbereitung der Folgekultur. Direktsaatverfahren ohne tiefen Pflug erlauben den Verzicht auf intensive Bodenbearbeitung, was dem Klima, dem Humusaufbau und der Bodenerosion zugutekommt.
Ein verbindlicher Verzicht würde diese Verfahren unterbinden und nach Aussage unserer langjährigen Pächter zu erheblich mehr Pflug‑, Diesel‑ und Arbeitsaufwand führen – gleichzeitig wären die Deckungsbeiträge in Kulturen wie Mais, Weizen oder Gerste geringer. Damit wären viele Betriebe nur unter erheblicher ökonomischer Belastung oder struktureller Unterstützung in der Lage, weiterhin wirtschaftlich zu produzieren.
Pfluglose Verfahren ermöglichen gleichzeitig bodenschonenden Ackerbau. Ein genereller Verzicht würde betriebliche Abläufe massiv verändern: Mehrfache Bodenbearbeitung, höhere Treibstoff- und Personalaufwände sowie sinkende Erträge in konventionellen Kulturen würden die Wettbewerbsfähigkeit mindern und ökologische Effekte wie CO₂-Emissionen und Erosion erhöhen.
Ein flächendeckendes Glyphosatverbot würde die konventionelle Landwirtschaft treffen. Aktuell fehlen praktikable Ersatzverfahren. Um eine vergleichbare Wirkung zu erzielen sind die Landwirte gezwungen eine Mehrzahl von Wirkstoffen auszubringen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein vollständiges Verbot einen erheblichen Eingriff in die Berufsausübung ortsansässiger Landwirte darstellen würde.
Zudem habe sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass viele Landwirte bereits eigenverantwortlich und bewusst den Einsatz glyphosathaltiger Mittel reduzieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass auf gemeindeeigenen Flächen auf den Einsatz glyphosathaltiger Produkte verzichtet wird.
Abstimmungsergebnis: 5 : 10
Beschluss:
Der Pächter sichert vertraglich zu, nichts Derartiges auf Gemeindeäckern einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 3 : 12
Beschluss:
Pächter des ökologischen Landbaus werden bei der Vergabe bevorzugt.
Abstimmungsergebnis: 4 : 11
Sachverhalt:
a) Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses fand am 13. und 14. November 2024 im Rathaus statt.
Prüfer waren die Gemeinderäte Daniela Verne, Werner Binder, Steffen Scholl und Jens Haagen.
Der Prüfungszeitraum gestaltete sich wie folgt:
Mittwoch, 13.11.2024 und Donnerstag, 14.11.2024. Die EDV-gestützte Belegerfassung, welche im Rathaus seit 2009 durchgeführt wird, wurde bei der Rechnungsprüfung wieder direkt an den Laptop`s angewendet.
Die Abschlussbesprechung fand am 14.11.2024 mit dem Geschäftsleiter Stephan Renninger, sowie der Kämmerin Christine Kraus statt. Herr Bürgermeister Christian Keller war wegen einem Seminarbesuch entschuldigt.
Prüfungsumfang
Es wurden verschiedenste Bereiche des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes stichprobenweise geprüft.
Die Prüfer bedanken sich für die sehr gute und kollegiale Zusammenarbeit bei der Kämmerin Christine Kraus und den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die alle gewünschten Unterlagen und Informationen jederzeit zur Verfügung gestellt haben.
Bibliothek:
Prüfung der Zuwendungen für lfd. Zwecke vom Land HH-Stelle 3520.1710
HH-Ansatz: 0,00 EUR
Ist: 10.000,00 EUR
Für die Neugestaltung des Kinderbereiches und des Lese-Cafès wurden jeweils 5.000,00 EUR (was 50% Förderung der Maßnahme entspricht) vom Land an Zuwendungen bezahlt.
Hauptverwaltung:
Prüfung Sachverständigen-, Rechtsanwaltskosten, Honorare etc. HH-Stelle 0200.6550
HH-Ansatz: 15.000,00 EUR
Ist: 38.394,04 EUR
Stichprobenartige Prüfung der Belege. Es ist (nachdem es immer wieder wegen verschiedenen Angelegenheiten und Verträgen zu vermehrtem Beratungsbedarf und rechtlichen Beistand kommt) darüber nachzudenken und dringend anzuraten, den HH-Ansatz in den kommenden Jahren entsprechend zu erhöhen.
Prüfung Repräsentationen HH-Stelle 0200.6580
HH-Ansatz: 25.000,00 EUR
Ist: 19.806,48 EUR
Stichprobenartige Überprüfung der Belege. Keine Beanstandungen.
Kindergartenneubau:
Prüfung Hochbauarbeiten HH-Stelle 4642.9400
HH-Ansatz: 2.968.000,00 EUR
Ist: 1.792.800,70 EUR
Rechnungen und Belege stichprobenartig geprüft. Keine Beanstandungen.
Grundschule:
Prüfung Bewirtschaftungskosten HH-Stelle 2110.5400
HH-Ansatz: 50.000,00 EUR
Ist: 75.518,75 EUR
Es ist zu überlegen, den HH-Ansatz in den kommenden Jahren entsprechend zu erhöhen, da es sich hier im überwiegenden Teil um Strom- und Gasbezug sowie Reinigungsarbeiten handelt. Diese Posten sind i.d.R. (mind. für ein Jahr) gleichbleibend und entsprechend planbar. Im Gegenzug könnte der Ansatz auf der HH-St. 5600.5400 (AMH Bewirtschaftungskosten) ggf. etwas niedriger im Ansatz sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der HH-Ansatz wurde (da erstmalig möglich) im Jahr 2025 auf 65.000,00 EUR erhöht. Für das Haushaltsjahr 2026 soll ein Ansatz mit 70.000,00 EUR erfolgen.
Prüfung Gebäudeunterhalt HH-Stelle 2110.5000
2023 Instandsetzungen von 19.700,00 EUR.
Lampentausch im gesamten Gebäude.
Viele Leuchtmittel sind ausgetauscht worden.
Leuchtmittelwechsel auf Energiesparmodelle.
Leuchtmittel in Tschechien bestellt, Porto 5,00 EUR.
Stromverbrauch 2022 29.500 kwh
Stromverbrauch 2023 25.500 kwh
Energieeinsparung erkennbar und auf Dauer sinnvoll.
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Prüfung Geräte, Ausstattung HH-Stelle 2110.5200
Keine Beanstandungen.
Prüfung Lehr- und Unterrichtsmittel HH-Stelle 2110.5700
Positiv zu erwähnen ist der Bezug von Lehrbüchern von regionalen Buchhändlern aus dem Landkreis.
Vielen Dank dafür.
HH-Ansatz: 1.000,00 EUR zu niedrig
Ist: 6.773,93 EUR bitte anpassen
Die Überschreitung der Haushaltsstelle (überplanmäßige Ausgabe) beruhte auf einmalige Anschaffungen im Haushaltsjahr 2023.
Wohnmobilstellplatz:
Prüfung Benutzungsgebühren HH-Stelle 5903.1100
HH-Ansatz: 7.000,00 EUR
Ist: 12.505,20 EUR
Der Tarif liegt aktuell bei 10,00 EUR (pro Nacht). Hier könnte man ab 01.01.2026 darüber nachdenken, wieder „moderat“ auf z.B. 12,00 EUR zu erhöhen. Der Platz ist gut geführt, wird sehr gut angenommen und bietet eine hervorragende Infrastruktur.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beratung für eine Anhebung der Benutzungsgebühren für den Wohnmobilstellplatz wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Oktober vorgenommen.
Prüfung Herstellungskosten HH-Stelle 5903.9510
HH-Ansatz: 35.000,00 EUR
Ist: 23.238,04 EUR
Die Neugestaltung war günstiger als ursprünglich geplant. Hier geht ein großer Dank an den gemeindlichen Bauhof für die geleisteten Arbeiten in Eigenregie. Wie im vorherigen Punkt ersichtlich, ist eigentlich spätestens nach 2 Jahren die Umgestaltung amortisiert.
Feuerwehr:
Prüfung Geräte, Ausstattung, Ausrüstung HH-Stelle 1300.5200
HH-Ansatz: 20.000,00 EUR
Ist: 19.867,13 EUR
Stichprobenartige Prüfung der Belege. Keine Beanstandungen.
Prüfung Garagenumsetzung HH-Stelle 1300.9410
HH-Ansatz: 9.000,00 EUR
Ist: 0,00 EUR
Warum erfolgt dieser Planansatz immer noch? Die alte Garage kann nicht umgesetzt werden. Bereits 2020 hatten wir das „bemängelt“. Ein Neubau ist bisher ebenfalls nicht erfolgt bzw. in Aussicht.
Wie ist der aktuelle Stand?
Macht dieser HH-Ansatz weiter Sinn?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der HH-Ansatz wurde ab dem Jahr 2025 auf 0,00 EUR herabgesetzt, da die Garagenumsetzung nicht möglich ist.
Prüfung Fortbildungskosten HH-Stelle 1300.5620
3.200,00 EUR für Fortbildungen der Feuerwehr.
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Rathaus:
Prüfung Erwerb von beweglichen Sachen HH-Stelle 0600.9350
HH-Ansatz: 40.000,00 EUR
Ist: 16.561,84 EUR
Stichprobenartige Überprüfung der Belege. Keine Beanstandungen. Hier wurden u.a. höhenverstellbare Schreibtische, Lampen etc. beschafft.
Grillplatz:
Prüfung Einnahmen aus Vermietung HH-Stelle 5905.1400
HH-Ansatz: 1.100,00 EUR
Ist: 1.400,00 EUR
Der Grillplatz wird (ähnlich wie der Wohnmobilstellplatz) sehr gut nachgefragt und angenommen. Es ist dem Mieter möglich, den „Müll“ zurückzulassen, welchen der Bauhof entsorgt. Wir schlagen vor, die Mietgebühr weiter bei 50,00 EUR zu belassen und zusätzlich eine „Müllpauschale“ in Höhe von 15,00 EUR zu verlangen und den Mietern die Wahlfreiheit zu geben, den Müll zurückzulassen oder entsprechend selbst zu entsorgen. Die Entscheidung sollte gleich bei der Buchung verlangt und vermerkt werden. Tendenziell wird unserer Meinung nach die Mehrheit diese Pauschale buchen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beratung zu einer Einführung einer Müllpauschale für den Grillplatz wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Oktober vorgenommen.
Kulturhalle: HH-Stelle 3410
Begehung der Kulturhalle:
Gemeinsam mit Hausmeister Christian Albert haben wir eine Begehung der Kulturhalle vorgenommen. Er hat uns sämtliche technische Anlagen (Lüftung, Elektro etc.) gezeigt. Ebenfalls die „umgestellte Technik“, welche von den Mietern leicht bedient werden kann.
Aktuell findet von Fa. Thomann eine Bestandsaufnahme der Veranstaltungstechnik (Beleuchtung, Verkabelung etc.) statt. Diese sollte/müsste in Zukunft von analog auf digital bzw. von Halogen auf LED und den aktuellen Stand der Technik umgestellt werden. Das Angebot wird in naher Zukunft erwartet.
Probleme stellt insbesondere die Beleuchtung (auch im Schulhaus) dar, auch aufgrund der Umstellung auf LED, da sich dies mit dem vorhandenen BUS-System nicht richtig kompatibel zeigt. Hier ist zwischenzeitlich auch die Elektrofirma Noppinger involviert, da es eine der wenigen Firmen in der Umgebung ist, welche BUS-Systeme programmieren kann.
Vorschlag der Rechnungsprüfung:
Im Foyer könnte eine „digitale Infosäule“ stehen (Kaufpreis ca. 2.000,00 EUR) welche die Möglichkeit bietet, künftige Veranstaltungen zu bewerben und so die Besucher wieder zu locken ohne, dass diese sich langwierig im Internet nach Veranstaltungen umsehen müssen. Voraussetzung: Die Veranstalter müssen ihre „Plakate“ auch in digitaler Form vorlegen.
Somit sollte für 2025 schon ein entsprechender Planansatz im Haushalt erfolgen.
Am 13.11.2024 fand im Rahmen der Prüfung Kulturhalle ein Gespräch mit der Hallenverwaltung Frau Heimbuch statt. Thema war vor allem die im Jahre 2023 überarbeitete Fassung der Hallenordnung und Preistabelle.
Frau Heimbuch stellt einen klaren Rückgang der privaten Buchungen fest, begründet wird dieser Umstand mit den höheren Preisen in dieser Sparte.
Ansonsten zeigt sich die neue Kategorisierung der Hallenordnung als gut praktikabel. Lediglich die veranlagte Gebühr für Aufbaustunden (7 Std./500,00 EUR) führt manchmal zu Problemen, da die meisten Nutzer nur 1-2 Stunden zum Aufbauen benötigen.
Frau Heimbuch hat für dieses Problem eine pragmatische Lösung gefunden, es wird in diesem Fall ein entsprechender Stundensatz (71,00 EUR) verrechnet.
Prüfung Energieverbräuche
Gas und Strom
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Sinnvoll ist eine dauerhafte Erfassung der Verbräuche/Kosten für alle Gebäude und Energieträger, wird teilweise schon von Frau Mogge erfasst.
Prüfung Instandsetzungen
HH-Ansatz: 35.700,00 EUR
Energie:
Strom 2022 29.500 Kwh
Strom 2023 38.700 Kwh
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Lagerhalle am Hermasweg: HH-Stelle 3410
Prüfung Energie
Gasverbrauch 26.000 Kwh
Strom über die Sporthalle
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
E-Ladenetz HH-Stelle 8110.5000
Prüfung Wartung der Ladesäulen
Wartung der Ladesäulen 4 x 277,00 EUR
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Alte Amtsvogtei:
Prüfung Gebäudeunterhalt HH-Stelle 8400.5000
2023, 18.900,00 EUR Instandsetzungen usw.
Auftragspauschale/Fahrzeugpauschale und Rüstzeit
Fa. Mack 24,65 EUR oder 14,95 EUR oder 19,95 EUR
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Wertstoffhof:
Prüfung Erstattung durch den Landkreis HH-Stelle 7200.1620
Für die gemeindliche Mitwirkung an den Aufgaben der Abfallwirtschaft nach Art. 5 Abs. 2 BayAbfG bekommt die Gemeinde eine jährliche Kostenerstattung.
Berechnung erfolgt nach Einwohnerzahl, im Jahr 2023 wurde mit 3.479 Einwohnern berechnet.
Kostenerstattung insgesamt: 4.348,75 EUR
Keine Beanstandungen.
Prüfung Erstattung Duales System HH-Stelle 7200.1670
Kostenerstattung auf Basis des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Schweinfurt und der Gemeinde Grafenrheinfeld vom 28.10.2020.
Die Kostenpauschale für die Glas- und Dosencontainer und zusätzlich die Kostenpauschale für den Papiercontainerstandort wurde in Höhe von 6.945,27 EUR auf das Konto der Gemeinde Grafenrheinfeld für das Jahr 2023 überwiesen. Die Berechnung erfolgt auch hier auf Basis der Einwohnerzahl – 3.479 Einwohner.
Keine Beanstandungen.
Prüfung Abfallentsorgung durch Dritte HH-Stelle 7200.6300
Unter dieser Haushaltsstelle sammeln sich Entsorgungen von z.B. Altöl (Bauhof), Grünschnitt (Wertstoffhof, Hermasweg, Friedhöfe), beinhaltet sind hier auch die Ankäufe von Windelsäcken.
Kosten insgesamt: 42.107,18 EUR
Keine Beanstandungen.
Prüfung Befestigung HH-Stelle 7200.9500
Baumaßnahme abgeschlossen.
Keine Beanstandungen.
Schülerbeförderung:
Prüfung Beförderungsanspruch HH-Stelle 2900.6390
Keine Beanstandungen.
Prüfung Zuweisungen vom Land HH-Stelle 2900.1710
Ist: 5.941,00 EUR
Keine Beanstandungen.
Prüfung Kosten der Beförderung HH-Stelle 2950.6380
HH-Ansatz: 30.000,00 EUR
Ist: 46.170,11 EUR
Der Ansatz sollte bei der nächsten Planung erhöht werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Haushaltsansatz wurde für das Haushaltsjahr 2025 von 30.000,00 EUR auf 49.000,00 EUR erhöht. Für die kommenden Jahre wird der Ansatz weiterhin nach den voraussichtlichen Kosten vorgenommen.
Prüfung Schülerbeförderung, Versicherungen HH-Stelle 2950.6400
Kosten 18.201,76 EUR
Keine Beanstandungen.
Sportvereine:
Prüfung Tilgung Darlehen HH-Stelle 5500.3280
Restdarlehen an den TSV Grafenrheinfeld
Stand 2023: 129.310,79 EUR Monatliche Tilgung 1.350,00 EUR
Keine Beanstandungen.
Prüfung Zuschüsse Sportvereine HH-Stelle 5500.7000
Insgesamt wurden Zuschüsse in Höhe von 11.643,85 EUR an folgende Vereine ausgezahlt:
- TSV 1897 Grafenrheinfeld e.V. .805,50 EUR
- Schützenverein Grafenrheinfeld 1987 703,40 EUR
- Sportkegelclub Doppelturm Grafenrheinfeld 1950 e.V. 320,00 EUR
- Reit- und Fahrverein 320,00 EUR
- Anglergemeinschaft e.V. 320,00 EUR
- Rafelder Krautsköpf e.V. 430,60 EUR
Keine Beanstandungen.
Prüfung Investitionskostenzuschuss HH-Stelle 5500.9880
Die Gemeinde hat insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 11.836,88 EUR an folgenden Investitionen geleistet:
- Schützenverein Grafenrheinfeld e.V. Zuschuss 10m-Schießstand 820,85 EUR
- TSV 1897 Grafenrheinfeld e.V. Zuschuss Umrüstung Flutlichtanlage auf LED 9.016,03 EUR
Keine Beanstandungen.
Bauhof:
Prüfung Haltung von Fahrzeugen HH-Stelle 7710.5500
Gesamtkosten im Haushaltsjahr 2023 - 26.211,64 EUR
Keine Beanstandungen.
Jugendtreff:
Prüfung Anschaffungen HH-Stelle 4602.5800
Keine Beanstandungen.
Prüfung Ferienspaßveranstaltungen HH-Stelle 4602.7001
Keine Beanstandungen.
KiTa Bühl:
Prüfung Aus- u. Fortbildung HH-Stelle 4640.5620
Bitte um Anregung von Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte.
Budget wird bisher kein Jahr gebraucht, wird leider nicht ausgeschöpft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einteilung der Fortbildungsmaßnahmen obliegt der Kindergartenleitung und nicht dem Träger. Im Haushaltsjahr 2024 wurden entsprechende Fortbildungen durchgeführt.
Grünanlagen:
Prüfung Verzinsung HH-Stelle 5900.6850
Keine Beanstandungen.
Badesee:
Prüfung Bewirtschaftungskosten HH-Stelle 5902.5400
HH-Ansatz: 1.000,00 EUR
Ist: 5.389,53 EUR
Bitte um Anpassung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Haushaltsansatz wurde bereits mit dem Haushaltsplan 2024 von 1.000 EUR auf 6.000 EUR erhöht. Eine weitere Erhöhung wurde für das Haushaltsjahr 2025 auf 8.000 EUR vorgenommen.
Prüfung Honorare HH-Stelle 5902.6556
Kosten 4.250,68 EUR
Sicherheitskonzept RA Krafft
Keine Beanstandungen.
Prüfung Innere Verrechnung HH-Stelle 5902.6790
Verrechnungen Bauhofleistungen
Unter dieser Kostenstelle sind auch Leistungen des Bauhofs an andere Liegenschaften.
Warum? Bitte um Abklärung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dieser Haushaltsstelle wurden die angefallenen Stunden des Bauhofes mit dem ermittelten Stundensatz verrechnet. Der Betrag in Höhe von 14.864,18 EUR setzt sich aus 256,50 Stunden x dem Verrechnungssatz in Höhe von 57,95 EUR zusammen. Weitere Leistungen an andere Liegenschaften wurden auf dieser HH-Stelle nicht verbucht. Der beigefügte Beleg weist selbstverständlich auch Kosten für andere Liegenschaften aus. Diese Kosten wurden auf die einzelnen HH-Stellen verbucht.
Friedhöfe:
Prüfung Beschäftigungsentgelte HH-Stelle 7500.4140
Beschäftigungsentgelte 11.243,00 EUR.
Werden externe Mitarbeiter beschäftigt?
Es werden keine externen Mitarbeiter beschäftigt. Die Summe bezieht sich auf die Aufteilung der Lohnkosten für die Reinigung der Friedhöfe und Kapelle im Fronseefriedhof. Die Kämmerei hat zur Überprüfung die aktuellen Aufteilungssätze angefordert. Bei Bedarf werden die Aufteilungssätze aufgrund der anfallenden Arbeitsstunden bei den Reinigungskräften neu angepasst.
Prüfung Gebäudeunterhalt HH-Stelle 7500.5000
Keine Beanstandungen.
Forstwirtschaft: HH-Stelle 8500…..
Keine Beanstandungen.
Entnahme aus allgemeinen Rücklagen: HH-Stelle 9100.3100
Keine Beanstandungen.
Grundvermögen:
Prüfung Pachteinnahmen HH-Stelle 8800.1410
Keine Beanstandungen.
Gemeindeorgane:
Prüfung Fort- und Weiterbildung HH-Stelle 0000.5620
Keine Beanstandungen.
Prüfung Reisekosten HH-Stelle 0000.6540
Keine Beanstandungen.
Sonstiges:
Es sind in verschiedenen Gebäuden in naher Zukunft hohe Instandsetzungskosten erkennbar, hier sollte frühzeitig in die Planung gegangen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Notwendige Instandsetzungskosten werden durch die Mittelanforderung über die Liegenschaftsverwaltung vorgenommen.
b) Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses
Mit Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung und Erledigung der Beanstandungen ist das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung förmlich festzustellen.
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 13.775.442,87 EUR
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 11.203.315,14 EUR
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt 24.978.758,01 EUR
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 13.775.442,87 EUR
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 11.203.315,14 EUR
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt 24.978.758,01 EUR
Das Gremium beschließt zunächst, dass alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Jahresrechnung 2023, soweit nicht schon beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO vom Gemeinderat nachträglich genehmigt werden.
Der Gemeinderat beschließt weiter, dass das Jahresrechnungsergebnis 2023, wie vorstehend aufgeführt, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt wird.
c) Entlastung der Jahresrechnung
Mit Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Erledigung der Beanstandungen ist die Jahresrechnung 2023 aufgrund der aktuellen Rechtslage, auch vor der Durchführung der nächsten überörtlichen Rechnungsprüfung, gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu entlasten.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Jahresrechnung 2023 mit dem festgestellten Jahresrechnungsergebnis entlastet wird.
Bürgermeister Christian Keller nimmt an der Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).
Beschluss:
Beschluss zu b) – Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 mit dem vorgetragenen Abschlussergebnis nach Artikel 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung fest.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Beschluss:
Beschluss zu c) – Entlastung der Jahresrechnung:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Der Erste Bürgermeister ist gem. Art 49 GO von der Abstimmung wegen pers. Beteiligung ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Beschluss zu c) – Entlastung der Jahresrechnung:
Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses fand am 02. und 03. Juli 2025 im Rathaus statt.
Prüfer waren die Gemeinderäte Daniela Verne, Werner Binder, Steffen Scholl und Jens Haagen.
Der Prüfungszeitraum gestaltete sich wie folgt:
Mittwoch, 02.07.2025 und Donnerstag, 03.07.2025. Die EDV-gestützte Belegerfassung, welche im Rathaus seit 2009 durchgeführt wird, wurde bei der Rechnungsprüfung wieder direkt an den Laptop`s angewendet.
Die Abschlussbesprechung fand am 03.07.2025 mit dem Ersten Bürgermeister Christian Keller, dem Geschäftsleiter Stephan Renninger, sowie der Kämmerin Christine Kraus statt.
Prüfungsumfang
Es wurden verschiedenste Bereiche des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes stichprobenweise geprüft.
Die Prüfer bedanken sich für die sehr gute und kollegiale Zusammenarbeit bei der Kämmerin Christine Kraus und den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die alle gewünschten Unterlagen und Informationen jederzeit zur Verfügung gestellt haben.
EDV:
Ausstattung HH-Stelle 0601.9350
HH-Ansatz: 40.000,00 EUR
Ist: 32.539,56 EUR
Rechnung stichprobenartig geprüft. Keine Beanstandungen.
Allgemeine Anmerkung:
Überprüfung der verschiedenen Software-Abonnements;
Bitte um Aufstellung der laufenden Abonnements mit der zugehörigen Software-Pflege.
Ziel: ggf. mögliche Doppelzahlungen vermeiden, evtl. Funktionen aufeinander abstimmen, Synergieeffekte nutzen, Laufzeiten im Blick behalten;
Stellungnahme der Verwaltung:
Es sind nachstehend Aufstellungen von Herrn Rothe über Software-Lizenzen, Updates und Dienstleistungen (Servicegebühren etc.) der einzelnen EDV-Programme beigefügt.
Software-Lizenzen, Updates:
Dienstleistungen, Servicegebühren:
Feuerwehr:
Kostenübernahme Führerscheine HH-Stelle 1300.7181
HH-Ansatz: 3.000,00 EUR
Ist: 3.099,00 EUR
Rechnungen stichprobenartig überprüft – keine Beanstandungen, allerdings wurde „nur“ ein Führerschein bezahlt. Es ist natürlich in Absprache mit der FFW zu bedenken, evtl. 2 Führerscheine pro Jahr zu bezahlen, um einem Fahrermangel in der Zukunft aus dem Weg zu gehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr wählt bewusst geeignete freiwillig Feuerwehrdienstleistende für die Ausbildung der Führerscheinklasse C aus. Der Kommandant hat den Überblick, ob zusätzliche LKW-Fahrer benötigt werden oder nicht. Zu bedenken ist hier immer, dass dieser Führerschein auch privat genutzt werden kann.
Geräte und Ausstattung HH-Stelle 1300.5200
HH-Ansatz: 15.000,00 EUR
Ist: 25.105,55 EUR
Rechnungen stichprobenartig überprüft. Keine Beanstandungen.
Aufwandsentschädigungen für Kommandanten und Gerätewarte HH-Stelle 1300.4000
Geprüft, keine Beanstandungen.
Hauptverwaltung:
Sachverständigen, Rechtsanwaltskosten, Honorare etc. HH-Stelle 0200.6550
HH-Ansatz: 20.000,00 EUR
Ist: 30.708,41 EUR
Schon in der Prüfung vom Jahr 2023 (Ansatz 15.000,00 EUR / Verfügt ca. 38.000,00 EUR) war die Bitte, den HH-Ansatz signifikant zu erhöhen. Wie nun sichtbar, hat eine Erhöhung von 15.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR nicht ausgereicht. Es ist abzusehen, dass auch in Zukunft Beträge zwischen 30.000,00 – 40.000,00 EUR nötig sind. Dementsprechend sollte der HH-Ansatz ab dem Jahr 2026 mind. auf 30.000,00 EUR erhöht werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ansatz wird für das Haushaltsjahr 2026 auf mindestens 30.000,00 EUR erhöht.
Innere Verrechnung HH-Stelle 0200.1690
Geprüft, keine Beanstandungen.
Beamtenbezüge HH-Stelle 0200.4100
Geprüft, keine Beanstandungen.
Beschäftigungsentgelte HH-Stelle 0200.4140
Geprüft, keine Beanstandungen.
Repräsentationen HH-Stelle 0200.6580
Geprüft, keine Beanstandungen.
Rathaus:
Gebäudeunterhalt HH-Stelle 0600.5000
Ist: 18.104,47 EUR
Keine Beanstandungen.
Geräte und Ausstattung HH-Stelle 0600.5200
E-Check: In den Unterlagen sind 2 verschiedene Abrechnungen zu finden.
Rechnung Nr. 1 über 736,00 EUR betrifft ausschließlich die Prüfung von Geräten im Rathaus und wurde nach Stunden abgerechnet. Insgesamt 8 Stunden zu je 92,00 EUR.
Rechnung Nr. 2 über 6.914,14 EUR betrifft verschiedene Liegenschaften der Kommune und wurde allerdings nach Stückzahl zu je 3,30 EUR netto abgerechnet.
Warum die Unterscheidung Stunden/Stückzahl?
Wie oft ist der E-Check durchzuführen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Geräteprüfung nach DGUV 3 wurde nach Stückzahl 3,30 EUR/netto berechnet.
Der E-Check wurde nach angefallenen Stunden berechnet.
Die nächste Geräteprüfung nach DGUV 3 ist im Juli 2026 durchzuführen (alle 2 Jahre).
Der E-Check ist wieder im Juli 2029 fällig (alle 5 Jahre).
Bewirtschaftungskosten HH-Stelle 0600.5400
Belege geprüft.
Keine Beanstandungen.
Verbrauchsmittel, Bepflanzung Rathaus, Verbandsmaterial HH-Stelle 0600.5800
Belege geprüft.
Keine Beanstandungen.
Bürobedarf HH-Stelle 0600.6500
Belege geprüft.
Keine Beanstandungen.
AKDB-Personalabrechnungen HH-Stelle 0600.6301
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Innere Verrechnung der Bauhofleistungen HH-Stelle 0600.6790
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Finanzen:
Gewerbesteuer HH-Stelle 9000.0030
Bescheide geprüft.
Keine Beanstandungen.
Investitionspauschale HH-Stelle 9000.3610
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Sonstige Finanzen:
Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage HH-Stelle 9100.3100
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Gemeindeorgane:
Reisekosten HH-Stelle 0000.6540
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Finanzverwaltung:
Nachzahlungszinsen HH-Stelle 0300.2611
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Softwarepflegegebühren HH-Stelle 0300.5700
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Rechnungsprüfung HH-Stelle 0300.6550
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Personalfürsorge:
Personalnebenausgaben, ärztliche Untersuchungen, sicherheitstechnische Betreuung HH-Stelle 0800.4600
HH-Ansatz zu niedrig, bitte um Anpassung.
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2026 wird entsprechend angepasst.
KFZ-Versicherungen HH-Stelle 0800.5560
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Betriebsausflug, Feier HH-Stelle 0800.6312
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Ordnungsamt:
Softwarepflegegebühren HH-Stelle 1100.5700
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Altmain-Halle:
Bewirtschaftungskosten HH-Stelle 5600.5400
HH-Ansatz: 65.000,00 EUR
Ist: 121.326,03 EUR
Auffällig sind die Gasrechnungen über insgesamt 47.799,00 EUR! Des Weiteren mtl. ca. 2.500,00 EUR, Reinigungskosten (30.000,00 EUR); Strom ca. 2.000,00 EUR mtl. (24.000,00 EUR/jhrl.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gasrechnung über insgesamt 47.799,00 EUR wurde um den Betrag von 31.866,00 EUR vermindert, da der Abrechnungszeitraum von September – August auf Kalenderjahr umgestellt wurde.
Im Haushaltsjahr 2024 ist ein Betrag über 8.393,83 EUR, aufgrund der Umstellung, für das Kalenderjahr 2023 für den Zeitraum September-Dezember 2023 enthalten.
Bei den Reinigungskosten über diese Höhe sind immer fünf wöchentliche Reinigungen abgerechnet.
Kulturhalle:
Marketingbudget HH-Stelle 3410.5800
HH-Ansatz: 6.000,00 EUR
Ist: 3.203,35 EUR
Belege stichprobenartig überprüft. Keine Beanstandungen.
Kinderspielplätze:
Gerätebeschaffung HH-Stelle 4601.9350
HH-Ansatz: 30.000,00 EUR
Ist: 20.889,97 EUR
Belege stichprobenartig überprüft. Keine Beanstandungen. Ein großes Lob muss an den Bauhof ausgesprochen werden, für den Aufbau und die Umgestaltung des Spielplatzes in der Margarethe-Schreiber-Straße in Eigenregie.
Kindergartenneubau:
Hochbaumaßnahmen HH-Stelle 4642.9400
HH-Ansatz: 7.296.850,00 EUR
Ist: 5.566.783,87 EUR
Belege stichprobenartig geprüft – keine Beanstandungen, allerdings wurde der Fettabscheider vor Ort geprüft, da dieser von der Firma Bauceram beschädigt wurde.
Werden diese Kosten von Fa. Bauceram oder deren Versicherung übernommen bzw. weiter verrechnet?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Fettabscheider wurde die Fa. Bauceram mit schwerem Gerät überfahren. Zum Ausschluss einer Beschädigung wurde von uns die Fa. Helmut Ebner GmbH beauftragt, eine nochmalige Dichtheitsprüfung durchzuführen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 1.291,15 EUR, welche auch durch die Gemeinde Grafenrheinfeld vorerst bezahlt wurden. Dieser Betrag wurde, nach vorheriger Absprache, bei der Schlussrechnung mit der Rechnungsnummer 4161702 vom 24.02.2025 der Fa. Bauceram in Abzug gebracht. Der Gemeinde Grafenrheinfeld sind somit für diesen Vorfall keine Kosten entstanden.
Jugendtreff:
Begehung, Außentermin am 03.07.2025 mit Holger Schmich
Der Jugendtreff ist sehr gut ausgestattet. Neben Billard gibt es eine Tischtennisplatte, Airhockey, Dart und Kicker. Im digitalen Bereich sind eine Playstation, sowie eine Switch vorhanden. Weiterhin sind verschiedene Gesellschaftsspiele vorrätig. Eine gemütliche Atmosphäre mit Couch, Barhockern etc. lädt zum Verweilen ein. Gegen kleine Beträge werden u.a. Pizza, Snacks, Naschereien und Getränke angeboten.
Der Jugendtreff ist aktuell donnerstags von 16:30 – 19:30 Uhr für Kinder von 12 – 17 Jahren geöffnet und wird teilweise auch von jüngeren Kindern (10 – 11 Jahre) besucht. Durchschnittlich sind lt. Der Leiterin des Treffs immer zwischen 5 – 15 Kinder/Jugendliche zu den Öffnungszeiten da.
Um noch mehr Kinder/Jugendliche vom Treff zu begeistern bzw. zu überzeugen (nachdem der Treff bzw. das Gebäude einiges an Unterhalt kostet und entsprechend genutzt werden sollte) empfiehlt der RPA folgende kurzfristige umsetzbare Maßnahmen:
- Instagram Story vom BGM Christian Keller (hohe Reichweite)
- Schild der Öffnungszeiten neu gestalten/überarbeiten
- Eigener WhatsApp-Kanal und/oder Instagram-Kanal für den Jugendtreff (insgesamt mehr Werbung für den Treff)
- Nachmittag der offenen Tür für die Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren) zusammen mit Ihren Eltern (z.B. Samstags nach den Sommerferien) – muss mit Yvonne Wahler besprochen werden/insbesondere um die Räumlichkeiten und das Angebot vorzustellen und die „Hemmschwelle“ des ersten Besuches weg zu nehmen.
- Erweiterung der Öffnungszeiten (z.B. bis 21:00 Uhr) und/oder einen zweiten Öffnungstag
- Angebote in Form von z.B. Kickerturnieren, Plätzchen backen an Weihnachten etc. anbieten
- Workshops/Vorträge/Präventationskurse (bspw. Thema Alkohol) in Zusammenarbeit mit externen Referenten etc.
- Auch Schachkurs/Schafkopfworkshops mit „erfahrenen Spielern“ könnten stattfinden
- Aufnahme als Programmpunkt ins Ferienprogramm ab 2026 (evtl. 2 Termine, 1x für Jugendliche und 1x für „ab 8 Jahren“ um das Interesse zu wecken)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die angeführten Punkte wurden in der Nachbesprechung besprochen. In nächster Zeit wird das Thema Bewerbung des Jugendtreffs angegangen.
Mittelschule:
Schulverbundsumlage HH-Stelle 2130.6720
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Feste, Kultur:
Kirchweih, Erntedankfest HH-Stelle 3400.5800
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Wertstoffhof:
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Forstwirtschaft:
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Straßenbeleuchtung:
Energie – Stromkosten HH-Stelle 6700.5400
Strom 2023 62.437,49 EUR
Strom 2024 26.148,11 EUR
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Badesee:
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Innere Verrechnung 33.141,02 EUR hoch.
Wohnmobilstellplatz:
Einnahmen 18.859,05 EUR
Ausgaben 26.971,94 EUR
Kosten für Werbung hoch 3.613,86 EUR nicht im Haushalt.
Herstellungskosten 2024 7.378,35 EUR, ist genau die Differenz der Einnahmen und Ausgaben.
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Gebühr anheben auf 12,00 EUR.
Stellungnahme der Finanzverwaltung:
Wie bereits bei den Anmerkungen für den Prüfungsbericht 2023 enthalten, wird die Beratung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Oktober stattfinden.
Mietobjekte:
MWH Kapellenweg 8, Erwerb von Grundstücken HH-Stelle 8818.9320
Geprüft. Keine Beanstandungen.
MWH Kapellenweg 8, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung HH-Stelle 8818.1400
Geprüft. Keine Beanstandungen.
Garagen Nord I, Mieteinnahmen HH-Stelle 8812.1400
Geprüft. Keine Beanstandungen.
BuK Röthleiner Weg 11, Mieteinnahmen HH-Stelle 8814.1400
Mietpreis für die Kantine weiterhin zu günstig (2 Euro/m² bzw. 4,79/4,85 EUR/m²). Der RPA hat 2023 eine Mietpreisanpassung angeregt. Wir erbitten dringlich die anstehenden Gespräche mit den beteiligten Firmen darüber. Außerdem bitten wir um die Vereinheitlichung der Mietverträge für Mieter in dem Gebäude.
Zudem sollte es den Mitarbeitern der Gemeinde Grafenrheinfeld möglich sein:
- Zu den Öffnungszeiten uneingeschränkt die Kantine zu nutzen.
- Zu dem Mitarbeiter-Tarif die Kantine zur Mittagspause zu nutzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beratung hierzu wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Oktober stattfinden.
BuK Röthleiner Weg 13
Instandsetzung Beleuchtung, warum?
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurde die Beleuchtung an der Außenwand des Kantinengebäudes, sowie die Werbebeleuchtung am Parkplatz erneuert.
VR-Bank Gebäude:
Bitte um Umsetzung der im Bau-Ausschuss beschlossenen Sanierungs-Maßnahme der leerstehenden Wohnung um schnellstmöglichst eine Mieteinnahme zu generieren. Zuvor müssen grundlegende offene Fragen zum Thema Haustechnik geklärt werden. Weitere Beratungen dazu müssen noch stattfinden.
Sonstiges:
Es sind in verschiedenen Gebäuden in naher Zukunft hohe Instandsetzungskosten erkennbar, hier sollte frühzeitig in die Planung gegangen werden.
Es soll überlegt werden einen kontinuierlichen Bauunterhalt der Gebäude zu realisieren. Hier kann Planungssicherheit und die nötigen Haushaltsmittel frühzeitig definiert werden. Es kann auch im Vorfeld eine Umsetzungsliste der nötigen Instandsetzungen beschlossen werden, welche dann stetig fortgeführt wird und optimiert beauftragt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits im Rechnungsprüfungsbericht 2023 enthalten, werden notwendige Instandsetzungsarbeiten durch die Mittelanforderung über die Liegenschaftsverwaltung vorgenommen. Bei größeren Erhaltungsaufwendungen muss eine Beratung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.
Energiekosten:
Energieverbräuche stichprobenweise überprüft.
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Sinnvoll ist eine dauerhafte Erfassung der Verbräuche/Kosten für alle Gebäude und Energieträger, wird von Frau Mogge gewissenhaft erfasst.
Kirchenschatzmuseum:
Im Rahmen des Außentermines hat der RPA erneut, zusammen mit Herrn Holger Schmich vom Bauhof, das Museum besichtigt.
Im Fokus stand hierbei vor allem die Haustechnik und die Systeme für Brandmeldung und Diebstahlsicherung.
Die Anlagen der Sicherheitstechnik sind in die Jahre gekommen und verursachen regelmäßig, gerade bei hohen Außentemperaturen, Fehlalarme.
Was dazu führt, dass oftmals in der Nacht ein Bauhofmitarbeiter gezwungen ist, den Alarm zu quittieren.
Prüfung Museum:
Wartung Einbruchmeldeanlage 1.212,66 EUR
Wartung BMA 832,24 EUR
Wartung RWA 424,12 EUR
Wärmebedarf:
2022: 51.718 kwh
2023: 28.280 kwh
Anlagen, wie Brandmeldeanlage usw., sind sehr alt, störungsanfällig.
Im Rahmen eines Außentermines hat der RPA erneut, zusammen mit Herrn Holger Schmich vom Bauhof, das Museum besichtigt.
Im Fokus stand hier vor allem die Haustechnik und die Systeme für Brandmeldung und Diebstahlsicherung.
Die Anlagen der Sicherheitstechnik sind in die Jahre gekommen und verursachen regelmäßig, gerade bei hohen Außentemperaturen, Fehlalarme.
Nutzung und weiteres Vorgehen sind mit der Kirche, wegen den Exponaten abzustimmen, um die Kosten für die Gemeinde zu reduzieren.
Kostenbeteiligung der Kirche.
Notwendigkeit der Sicherheitstechnik und evtl. der Gebäudeausstattung.
Wir bitten um eine grundsätzliche Diskussion der Nutzung des Museums.
Energieeinsparung erkennbar und auf Dauer sinnvoll.
Geprüfte Rechnungen ohne Beanstandungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Diskussion und Beratung ist für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Oktober angedacht.
Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses
Mit Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung und Erledigung der Beanstandungen ist das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung förmlich festzustellen.
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 14.190.244,92 EUR
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 16.898.912,23 EUR
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt 31.089.157,15 EUR
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 14.190.244,92 EUR
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 16.898.912,23 EUR
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt 31.089.157,15 EUR
Das Gremium beschließt zunächst, dass alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Jahresrechnung 2024, soweit nicht schon beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO vom Gemeinderat nachträglich genehmigt werden.
Der Gemeinderat beschließt weiter, dass das Jahresrechnungsergebnis 2024, wie vorstehend aufgeführt, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt wird.
Entlastung der Jahresrechnung
Mit Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Erledigung der Beanstandungen ist die Jahresrechnung 2024 aufgrund der aktuellen Rechtslage, auch vor der Durchführung der nächsten überörtlichen Rechnungsprüfung, gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu entlasten.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Jahresrechnung 2024 mit dem festgestellten Jahresrechnungsergebnis entlastet wird.
Bürgermeister Christian Keller nimmt an der Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).
Beschluss:
Beschluss zu b) – Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2024 mit dem vorgetragenen Abschlussergebnis nach Artikel 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung fest.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Beschluss:
Beschluss zu c) – Entlastung der Jahresrechnung:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis:14 : 0
Der Erste Bürgermeister ist gem. Art 49 GO von der Abstimmung wegen pers. Beteiligung ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Bei einer jährlichen Prüfung der Notbeleuchtungsanlage der Firma CEAG in der Kulturhalle und Schule wurde der Hausmeister nochmals darauf hingewiesen, dass die Anlage in einem defekten Zustand ist und auf Dauer nicht mehr genutzt werden kann. Sie würde einfach zu viele Defekte bzw. Fehler aufweisen.
Deswegen wurde eine örtliche Firma um Zusendung eines Angebots für den Austausch der Anlage und Notleuchten gebeten. Diese Firma ist nach vielen anderen Firmen, die sich bereits vor Ort ein Bild der Anlage machten, derzeit die einzige der Gemeinde bekannte Firma, die auf diesem Gebiet fachkundig erscheint.
Das BUS-System der Grundschule und Kulturhalle ist in die Jahre gekommen. Es waren bereits mehrere Firmen vor Ort und stellten Beratung und Arbeiten wieder ein, weil sie mit dem eingebauten BUS-System einfach nicht zurechtgekommen sind.
Die Gemeinde muss jetzt so schnell wie möglich handeln, nicht dass in naher Zukunft die Gebäude geschlossen werden müssen, weil die Anlage gar nicht mehr funktioniert.
Bereits bei einer Begehung Anfang 2025 teilte die mittlerweile kontaktierte Fa. Noppinger aus Röthlein mit, dass bei einer Begehung zur Angebotserstellung für eine neue Sicherheitsbeleuchtungsanlage festgestellt wurde, dass die Anlage in einem nicht nutzbaren Zustand ist.
Bei Stromausfall stürzt die komplette Anlage ab, da die Batterien entweder tiefenentladen sind oder die Ladeelektronik defekt ist.
Hier ist wäre wie bereits vor Ort besprochen dringend eine Ersatzmaßnahme zur Notbeleuchtung für die kommenden Abendveranstaltungen zu organisieren.
Letztendlich wurde festgestellt, dass die vorhandene Anlage nicht reparabel ist und eine Ersatzlösung gefunden werden muss.
Die Gemeinde hat hier nicht wie an anderer Stelle die Auswahl zwischen mehreren Anbietern. Deswegen wurde auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet. Das vorliegende Angebot wurde aber von einem Ing.-Büro überprüft und so konnte die ursprüngliche Angebotssumme von ca. 113.000 € mit einem projektbezogenen Nachlass deutlich reduziert werden.
Das vorliegende Angebot beläuft sich nunmehr auf
97.916,19 € brutto
Beschluss:
Der Auftrag zum Neuaufbau der Sicherheitsbeleuchtung Kulturhalle und Grundschule wird an die Fa. Noppinger/Röthlein zum Angebotspreis von 97.916,19 € (Brutto) vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu unternehmen. Die Außerplanmäßige Ausgabe wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
Die vorhandene Gasheizungsanlage im gemeindlichen Bauhof ist defekt und muss erneuert werden. Die vorhandene Anlage ist seit Neubau des Bauhofes 1997 in Betrieb gewesen. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich.
Es wurden mehrere Fachfirmen mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes angeschrieben.
Es wurden drei Angebote abgegeben:
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 22.204,34 Euro brutto
Firma 2: 22.362,03 Euro brutto
Firma 3: 40.793,06 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Die vorhandene Gasheizungsanlage im gemeindlichen Wohnanwesen muss erneuert werden. Die vorhandene Anlage ist nun 35 Jahre in Betrieb gewesen. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich.
Es wurden mehrere Fachfirmen mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes angeschrieben.
Es wurden zwei Angebote abgegeben:
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 20.290,80 Euro brutto
Firma 2: 24.141,05 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt
Sachverhalt:
Im Zuge des Wasserschadens in der Nacht vom 30.04.2025 auf den 01.05.2025 sind erhebliche planerische und zusätzliche Arbeiten notwendig. Die Architekten haben die komplette Organisation zur Abwicklung des fachgerechten Rückbaus und Wiederaufbaus übernommen. Diese Leistung geht weit über den bestehenden Vertrag hinaus.
Das Planungsbüro hat eine Kostenermittlung des notwendigen Honorars vorgelegt.
Die Ermittlung liegt dem Beschlussvorschlag bei.
Ein anderes Planungsbüro kann aus Sicht der Verwaltung mit der Beseitigung des Wasserschadens nicht beauftragt werden, da es die vielfältigen Einzelheiten des Neubaus nicht kennt. Das Planungsbüro hjp ist in der Thematik und kann rasch die einzelnen Maßnahmen mit den zuständigen Unternehmen der einzelnen Gewerke auf der Baustelle abstimmen. Außerdem hat das Büro HJP anstandslos und sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Eine anderweitige Beauftragung wäre nicht sinnvoll möglich.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 53.251,00 EUR und wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Für Planungsleistungen werden von der Versicherung 8% der Bauleistungen zur Beseitigung des Wasserschadens zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Planungsbüro hjp architekten PGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Für die Kommunalwahl 2026 wird ein Wahlausschuss benötigt. Hierfür werden gem. Art. 5 Absatz 2 Satz 1 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) neben dem Wahlleiter 4 Personen benötigt. Die Verwaltung bittet zeitnah um Vorschläge der Fraktionen. Zum Beisitzer kann nicht berufen werden, bei der Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis, als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen beauftragte Person für den Wahlvorschlag oder deren Stellvertretung ist.
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
-keine-
Um 20:49 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.


