Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 20.10.2025

Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Abstimmungsergebnis: 14 : 2
Sachverhalt:
Am 02.Oktober 2024 hat unser Beratungsinstitut Ife das Ergebnis der Potenzialanalyse vorgestellt. Eine Fachplanung für die Umsetzung kann das ife nicht anbieten. Im Gemeinderat kam man zu dem Entschluss, dass ein Fachbüro notwendig sein wird.
Am 07.11.2024 wurden die örtlichen Gegebenheiten mit dem Ing.-Büro Bopp aus Schweinfurt begutachtet. Die Planung und auch die Ausführung für die Anforderungen der Gemeinde sind sehr umfangreich. Es wurde gewünscht, dass die Gebäude Altmain-Sporthalle, Kulturhalle und Grundschule mit der PV-Anlage gespeist werden. Dies wurde zwischenzeitlich auch umgesetzt. Der Netzanschluss erfolgt in Kürze.
Das Ing.-Büro Bopp erstellte die Ausschreibungsunterlagen. Das Ergebnis der Submission wurde in der Gemeinderatsitzung am 19.05.2025 bekannt gegeben und der Auftrag an die Fa. Bechert vergeben. Das Ing.-Büro Bopp war bei der Submission anwesend.
Während der Ausführung ist dem Planungsbüro Ing.-Büro Bopp am 02.10.2025 aufgefallen, dass der Vertrag noch nicht schriftlich erteilt wurde. Die Abrechnung der Planungsleistungen wurden jedoch, wie dargestellt ordnungsgemäß nach der HOAI vereinbart. Mit Posteingang vom 02.10.2025 hat die Gemeinde den Vertrag erhalten.
Der Vertrag nach HOAI ist nun im Nachgang zu genehmigen.
Diskussionsverlauf:
Gemeinderat Herr Wegner weist die Verwaltung darauf hin, dass vor Auftragsvergabe zukünftig der Beschluss des Gemeinderates einzuholen ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die bereits beauftragte Planung des Projektes PV-Anlage Lagerhalle Hermasweg zu einem Angebotspreis von 36.098,58 EUR durch das Ing.-Büro Bopp. Gegebenenfalls überplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Preussen Elektra, Kraftwerkstraße, 97506 Grafenrheinfeld
Vorhaben:
Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung einer Lagerhalle für Logistik ZL38, Kraftwerkstr., 97506 Grafenrheinfeld, Fl.Nr. 2413, Gemarkung Grafenrheinfeld
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 3
Sachverhalt:
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beabsichtigt im nächsten Jahr die oben genannte Baumaßnahme auszuführen, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern.
Auf Grund der bereits breiten Abmarkung der Staatsstraße und der bestandsorientierten
Ausbauplanung ist nahezu kein Grunderwerb nötig.
Lediglich im Bereich der Feldwegeinmündung werden zur Höhenangleichung Teilbereiche der beiden gemeindlichen Wege vorübergehend in Anspruch genommen.
Lageplan:
Entschädigungsangebot:
Der Nutzungsentgang bei Flächen mit vorübergehender Inanspruchnahme beträgt 0,11
€/m²/Jahr. Dies entspricht dem aktuellen ortsüblichen Deckungsbeitrag von 1.100 €/ha
(einschließlich der Flächenprämie von 332,11 €/ha und einer pauschalen Betriebsprämie von 150 €/ha). Bei verpachteten Grundstücken steht diese Entschädigung dem Pächter zu, da der Eigentümer den Pachtzins für nur vorübergehend benötigte Flächen weiterhin unverändert vom Pächter erhält.
Um die Entwässerungssituation auflagengerecht zu lösen, ist eine Rohrverlegung im südöstlichen Teil des gemeindlichen Flurstücks Flnr. 2140 Gem. Grafenrheinfeld geplant. Hierzu ist kein Eigentumsübergang aber eine dauerhafte grundbuchrechtliche Sicherung notwendig.
Lageplan:
Entschädigungsangebot:
Das Staatliche Bauamt bittet um Mitteilung, ob mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise Einverständnis besteht.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu der vom Staatlichen Bauamt vorgeschlagenen Vorgehensweise wird erteilt. Die Gemeinde ist mit der Inanspruchnahme der Fl.Nrn. 2134 und 2150 und der Belastung des Grundstückes Fl.Nr. 2140 zu den vom Staatlichen Bauamt vorgeschlagenen Bedingungen einverstanden.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Mit Schreiben vom 02.10.2025 teilte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen unbekannt bezüglich der Zerstörung von Bauwerken (KiTa am Wehrbusch) eingestellt wurde. Der Täter konnte bisher nicht ermittelt werden.
Um 19:16 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.








