Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025

Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Abstimmungsergebnis: 13 : 3
Sachverhalt:
Der Rektor der Grundschule Grafenrheinfeld Herr Wahl hat einen Antrag auf Etablierung einer Fachkraft für Jugendarbeit an Schulen gestellt, da er einen Bedarf an seiner Schule gesehen hat. Das Landratsamt Schweinfurt hat eine Bedarfsfeststellung erarbeitet. Der Jugendhilfeausschuss stellt letztlich den Bedarf fest.
Im letzten Betrachtungszeitraum der Jahre 2016-2018 kam der Jugendhilfeausschuss zum Ergebnis, dass keine Fachkraft notwendig ist.
Im aktuellen Betrachtungszeitraum der Jahre 2023-2025 kam das Landratsamt zu dem Ergebnis, dass eine Fachkraft mit 0,25 VZÄ notwendig ist. Die Kosten belaufen sich auf 19.000 EUR jährlich und werden je zur Hälfte vom Landratsamt Schweinfurt und der Gemeinde Grafenrheinfeld als Sachaufwandsträger aufgeteilt. Weiterhin hat die Gemeinde einen Etat von 1.000 EUR jährlich zur Verfügung zu stellen, so dass insgesamt Kosten in Höhe von 10.500 EUR/Jahr durch die Gemeinde Grafenrheinfeld zu tragen sind.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises tagte am 25.11.2025. Somit war eine Meinungsabfrage in der letzten Gemeinderatsitzung notwendig, um der Feststellung des Jugendhilfeausschusses nicht im Wege zu stehen.
Die in der letzten Gemeinderatsitzung anwesenden Gemeinderäte haben sich dafür ausgesprochen, die Fachkraft für Jugendarbeit an Schulen zu etablieren, wenn der Jugendhilfeausschuss dem zustimmt.
Es ist der Beschluss für die Etablierung einer Fachkraft herbeizuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Etablierung einer Fachkraft für Jugendarbeit an Schulen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Das Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz ist Träger des integrativen Hortes an der Heideschule Schwebheim, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen. Die den Hort besuchenden Kinder stammen in wechselnder Belegung aus nahezu allen Gemeinden des Landkreises Schweinfurt, womit der Hort eine besondere Bedeutung im Landkreis Schweinfurt hat. Der integrative Hort ist zum einen regulärer Hort für Schulkinder, die an der Heideschule beschult werden, zum anderen ist er integrativer Hort und betreut in dieser Funktion die Schulkinder der Heideschule, die einen ganz besonderen Förderbedarf haben. Dazu bedarf es entsprechend der Regelungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) höherer Personalressourcen, um gezielte Förderung durchführen zu können. Die Finanzierung des integrativen Hortes richtet sich nach den Vorgaben des BayKiBiG. Der Caritasverband rechnet dementsprechend die kindbezogene Förderung mit den jeweils belegenden Gemeinden ab. Zusätzlich wird ein in der Höhe angemessener Elternbeitrag erhoben. Der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt e.V. ist daher mit dem Anliegen des Defizitausgleiches an den Landkreis Schweinfurt herangetreten. Dieser unterstützt den Abschluss eines Kooperationsvertrages des Caritasverbandes mit allen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt ausdrücklich als Lösung für das jährlich entstehende Finanzierungsdefizit. Inhalt des Kooperationsvertrages (siehe Anlage), der im Rahmen einer Bür-germeisterdienstbesprechung vorgestellt wird, ist die Übernahme eines ungedeckten Betriebsaufwandes des Jugendhilfezentrums Maria Schutz für den integrativen Hort als Zuschuss neben dem gesetzlich normierten Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG. Dabei ist der Defizitausgleich je Kind und Platz auf jährlich maximal 1.500,00 € (Vorher 1.100 €) gedeckelt. Wird ein Platz von verschiedenen Kindern im laufenden Kalenderjahr belegt, erfolgt die Aufteilung des Defizits entsprechend zeitanteilig. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Abschluss der Kooperationsver-einbarung zwischen dem Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz, integrativer Hort an der Heideschule Schwebheim und der Gemeinde Grafenrheinfeld zugestimmt werden. Zwischenzeitlich haben auch die meisten anderen Landkreisgemeinden der Anpassung zugestimmt. Die Beschlüsse werden in allen Gemeinden getroffen. Alle Schüler der Heideschule Schwebheim, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen, haben einen besonderen Förderbedarf. Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung leistet die Gemeinde für die Kinder aus dem Gemeindegebiet, die den integrativen Hort besuchen, einen wesentlichen Beitrag zur Förderung deren Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz als Träger des integrativen Hortes an der Heideschule Schwebheim und der Gemeinde Grafenrheinfeld in der vorliegenden Form zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung. Voraussetzung für die Unterzeichnung ist die Zustimmung aller Landkreisgemeinden.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 19.09.2020 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass sowohl der Vereins- wie auch der Kulturfond bis 31.12.2025 unter Beibehaltung der Richtlinien Bestand hat und das Budget unverändert bleibt.
Vereinsfond:
Der Fond enthält jährliche Finanzmittel in Höhe von 12.000,00 €. Die Vereinsveranstaltungen werden je Veranstaltung mit 70 % der Nettokosten laut Buchungsformular gefördert. Pro Verein und Jahr werden maximal vier Veranstaltungen bezuschusst. Die Regelung gilt bis 31.12.2025.
Der Vereinsfond wurde die letzten zwei Jahre wie folgt beansprucht:
2024 11.385,20 €
2025 12.031,57 € (Stand 24.11.2025)
Nachdem es zwei Vereine gibt, bei denen der kulturelle Vereinszweck die Nutzung der Kulturhalle erfordert und diese fünf Veranstaltungen im Jahr durchführen möchten (4 reguläre und im Einzelfall eine weitere Veranstaltung im Rahmen der Jugendarbeit), wird dem Gemeinderat empfohlen, die Bezuschussung von vier Veranstaltungen auf fünf Veranstaltungen pro Verein und Jahr zu erhöhen.
Das Budget sollte demnach auch auf 15.000,00 € erhöht werden.
Kulturfond:
Der Fond enthält jährliche Finanzmittel in Höhe von 5.000,00 €. Die gemeinnützigen Kulturveranstaltungen werden je Veranstaltung mit 50 % der Kosten laut Buchungsformular gefördert. Die Regelung gilt bis 31.12.2025.
Über den Kulturfond wurden die letzten zwei Jahre nachstehende Veranstaltungen beantragt und abgewickelt:
2024 1.677,50 €
2025 1.230,00 € (Stand 07.10.2025)
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die bisher getroffenen Regelungen (Förderhöhe und Bedingungen) für den Vereinsfonds zur Förderung von Vereinen örtlicher Veranstaltungen von bisher vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr auf fünf Veranstaltungen erhöht werden. Das Budget wird von bisher 12.000,00 € auf 15.000,00 € erhöht.
Der Kulturfond, zur Förderung von gemeinnützigen Veranstaltungen in der Kulturhalle wird unverändert belassen und ab dem Jahr 01.01.2026 bis zum 31.12.2031 festgeschrieben werden. Ab 2032 wird der Gemeinderat neu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung, das Landesamt für Umwelt, die Regierungen und das Ministerium veranstalten jedes Jahr die sogenannten „Sommerspiele“, um gemeinsam Sport und ein Beisammensein zu ermöglichen. Der bayerische Umweltminister ist meist Schirmherr der Veranstaltung. Jedes Amt darf einmal Veranstalter sein.
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, vertreten durch Herrn Rosenberger ist 2027 nach 2015 wieder an der Reihe.
Für die Umsetzung der Sommerspiele werden beide Fußballfelder, die Korbballfelder, der Badesee, der Wohnmobilstellplatz, die Parkflächen an der Reitanlage, die Altmain-Sporthalle sowie die Kulturhalle angefragt. Eine Abstimmung mit dem TSV und Herrn Rosenberger fand bereits statt.
Die Sommerspiele sollen vom 01.-03 Juli 2027 (Do- Sa) stattfinden.
Es werden ca. 500 – 600 Personen vor Ort sein.
Die Gäste reisen am Donnerstag ab Mittag an und Samstagvormittag ab.
Übernachtet wird in Unterkünften in Grafenrheinfeld, in Wohnmobilen, in Zelten und falls möglich in Schlafsäcken in der Altmain-Sporthalle.
Nach Möglichkeit findet am Donnerstag als Rahmenprogramm ein Beachvolleyballturnier am Badesee statt.
Am Freitag Fußballturnier auf dem Fußballplatz statt.
Für die Abendveranstaltung mit Musik wäre die Kulturhalle notwendig.
Herr Rosenberger vom Wasserwirtschaftsamt, würde sich Grafenrheinfeld als Austragungsort wünschen.
Die Ausrichtung der Sommerspiele soll in enger Abstimmung mit der Gemeinde und dem TSV Grafenrheinfeld erfolgen. Die Kulturhalle und die Altmain-Sporthalle, sollten, wenn möglich kostenfrei überlassen werden. Ein Budget steht dem Wasserwirt-schaftsamt für diese Veranstaltung nicht im notwendigen Rahmen zur Verfügung.
Die Gemeinde sieht in dieser Veranstaltung einen Vorteil für die Gastronomie und die Gewerbetreibenden in Grafenrheinfeld. In vielen Bereichen ist die Gemeinde mit dem Wasserwirtschaftsamt auch auf Arbeitsebene eng verbunden. Die Vereine werden vorrausichtlich die Möglichkeit haben, sich am Catering oder am Verkauf von Speisen und Getränken zu beteiligen. Man verspricht sich durch die Veranstaltung Folgebuchungen, da sehr viele Teilnehmer aus unterschiedlichsten Vereinstätigkeiten vertreten sind.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.05.2025 bereits über den Sachverhalt diskutiert und den Ersten Bürgermeister beauftragt mit dem WWA eine Nutzungspauschale über 1.000 EUR zu vereinbaren.
Das WWA hat der Nutzungspauschale zugestimmt. Über die Nutzung ist heute zu beschließen.
Folgende E-Mail ging bei der Verwaltung ein:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Christian Keller,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung finden seit über 60 Jahren die Sommerspiele statt. Hier treffen sich in der Regel unter der Schirmherrschaft des Umweltministers aus allen Bereichen der Wasserwirtschaft, vom Ministerium über das Landesamt für Umwelt bis zu allen Wasserwirtschaftsämtern die Kolleginnen und Kollegen um miteinander ein Sportturnier mit Fußball, Faustball, Beachvolleyball sowie ein Rahmenprogramm zu feiern.
Die Sportgemeinschaft des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen durfte bereits in Schweinfurt, in Gochsheim/Weyer und in Hammelburg die Sommerspiele erfolgreich organisieren und durchführen.
Im Jahr 2027 wird bayernweit der sportliche Blickpunkt der Wasserwirtschaft durch die Sommerspiele auf den Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen gerichtet werden. Wir möchten Sie als Gemeinde Grafenrheinfeld um Unterstützung für dieses Vorhaben bitten und würden gerne auf Ihrem Gelände natürlich in Absprache mit den dort örtlichen Vereinen die Sommerspiele der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung im Juli 2027 mit ca. 400-500 Besuchern durchführen. Eine Fest-schrift der letzten von uns durchgeführten Sommerspiele im Jahr 2015 in Hammelburg habe ich in Ihrem Rathaus zur Info abgegeben. Dies ist eine gute Möglichkeit Werbung für ihre Gemeinde in ganz Bayern zu machen.
Die Spiele laufen wie folgt ab:
- Donnerstag: Anreise am Mittag, am Nachmittag Rahmenprogramm wie z. B. Beachvolleyballturnier, Gaudiwettbewerb, Schafkopfturnier – je nach Möglichkeiten; kleine Abendveranstaltung
- Freitag: Turniertag mit Kleinfeldfußballturnier und Faustballturnier, Siegerehrung und Abendveranstaltung
- Samstag: Abreise
Aufbau nach Absprache die Tage vorher und Abbau am Samstag.
Zur Durchführung benötigen wir wie mit Ihnen bereits besprochen die Kulturhalle, die Altmainsporthalle, den großen Parkplatz, den Wohnmobilstellplatz und einen Teilbereich der Wiese am Badesee für die Kolleginnen und Kollegen um dort zu Zelten. Ein Übernachtungsverzeichnis ihrer Unterkünfte wird selbstverständlich unseren Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld übermittelt. Mit dem TSV Grafenrheinfeld wurden konstruktive Gespräche wegen der Nutzung der Sportanlagen und Gebäuden auch bereits geführt. Die Versorgung soll z. T. selbst organisiert und durchgeführt (Grillhütte/ Wirt vor Ort) werden, für die Abendveranstaltung ist ein Caterer mit Erfahrung in der Kulturhalle geplant.
Mit der vereinbarten Nutzungsgebühr von 1000,- € sind wir, wie bereits mitgeteilt, einverstanden.
Gerade als Freizeitveranstaltung bayerischer Behörden mit dem Umweltminister als Schirmherrn sind wir bestrebt die bayerische Wasserwirtschaft positiv darzustellen, vor allem auch im Hinblick auf Lärmvorschriften.
Ich möchte mich schon vorab im Namen der Sportgemeinschaft Grün-Weiß 68 e. V. am Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen für die bereits erfolgten angenehmen Gespräche bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Rosenberger
Sachgebiet Gewässeraufsicht
Stadt und Landkreis Schweinfurt
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem WWA die dargelegte Nutzung gegen Zahlung ei-ner Nutzungspauschale in Höhe von 1.000 EUR zu gestatten.
Abstimmungsergebnis: 9 : 7
Zum 01.01.2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2024 wurden die Hebesätze nach vorheriger Beratung durch den Haupt- und Finanzausschuss für Grundsteuer A und Grundsteuer B unverändert mit 310% belassen. Eine erneute Beratung durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgte mit der Sitzung vom 29.10.2025.
Mit Stand zum 14.10.2025 sind folgende Beträge vereinnahmt:
Grundsteuer A Grundsteuer B
Haushaltsjahr 2024 12.787,77 EUR 399.590,28 EUR
Haushaltsjahr 2025 8.268,88 EUR 536.885,65 EUR
Auswirkung - 4.518,89 EUR + 137.295,37 EUR
Die Grundsteuerreform ist von der Veranlagung gesehen, so gut wie vollständig vollzogen. Es fehlen sowohl bei der Grundsteuer A noch 16 Veranlagungen (7,84%), als auch bei der Grundsteuer B noch 16 Veranlagungen (1,16%).
Das bisherige Minus bei den Einnahmen der Grundsteuer A ist teilweise darauf zurückzuführen, dass Hofstellen, welche bis 2024 im landwirtschaftlichen Vermögen geführt wurden, ab der Reform 2025 in das Grundvermögen und somit der Grundsteuer B zu veranlagen sind. Auch der Anteil der 16 ausstehenden Veranlagungen ist hier maßgebend.
Die Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B belaufen sich hauptsächlich darauf, dass Eigentümer mit großen Grundstücks bzw. Gebäudeflächen hier einen gewissen Mehrbetrag an Grundsteuern zu zahlen haben. Dies ist dem bayerischen wertunabhängigem Flächenmodell geschuldet. Die bisherige Bewertung nach dem Ertrags- und Sachwertverfahren haben ab dem Jahr 2025 keine Bedeutung mehr.
In den Mehreinnahmen ist der Anteil eines einzelnen großen Objektes außerhalb des Ortsgebietes im Gemeindegebiet vorhanden, der einen Zuwachs von rund 56.500,00 EUR zu verzeichnen hat.
Demnach sind Mehreinnahmen durch die Bürger und ortsansässigen Firmen in Höhe von ca. 81.000 EUR zu tragen. Abzüglich der Mindereinnahmen der Grundsteuer A verbleibt ein Betrag von ca. 76.500 EUR.
Dies betrifft lediglich die nominelle Höhe der Grundsteuereinnahmen. Eine Inflation ist hier nicht berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 10.02.2025 (Rundschreiben 10/2025) hat der Bayerische Gemeindetag unter Punkt 1 d) Folgendes mitgeteilt:
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur „Aufkommensneutralität“, also das Grundsteueraufkommen nach Umsetzung der Reform insgesamt stabil zu halten.
Bei der Festsetzung der Hebesätze steht den Gemeinden im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzautonomie ein sehr weites Ermessen zu. Solange der Hebesatz in der Regel noch zu einer angemessenen und zumutbaren Steuerbelastung führt, kann seine Höhe nicht erfolgreich beanstandet werden.
Im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung ist unter dem Punkt „finanzielle Verhältnisse“ der Vermerk vorhanden, dass die Hebesätze der Gemeinde Grafenrheinfeld bei der Grundsteuer A und B jeweils deutlich unter dem Landesdurchschnitt lagen.
Auch im landkreisweiten Vergleich ist der Hebesatz von 310 im moderaten Bereich.
Aktuelle Beispiele:
- Schonungen – 380
- Geldersheim, Grettstadt, Dittelbrunn, Schwebheim – 350
- Bergrheinfeld, Werneck, Niederwerrn – 330
- Üchtelhausen, Euerbach, Wipfeld – 300
Einwände der Bürgerschaft in Bezug auf den festgesetzten Hebesatz für das Jahr 2025 liegen der Verwaltung nicht vor. Es gingen lediglich 6 Widersprüche bei der Verwaltung ein, welche allerdings nichts mit der Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde zu tun hatten. Bei allen Widersprüchen musste eine Korrektur der Flächen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Alle Änderungen diesbezüglich wurden vom FA SW und der Gemeinde Grafenrheinfeld vollzogen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B weiterhin unverändert bei 310% zu belassen. Der Hebesatz hat Auswirkung auf den Finanzausgleich, die Steuerkraftmesszahl und die Schlüsselzuweisungen. Die Finanzkraft wird unter anderem auch von den Hebesätzen einer Kommune abgeleitet.
Folgender Beschluss wurde am 29.10.2025 durch den Haupt- und Finanzausschuss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt dem Gemeinderat die Empfehlung auszusprechen, die Hebesätze der Grundsteuer A und B unverändert zu lassen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt somit jeweils 310 v.H. AE: 6:1
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen:
Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 310 v.H.
Gewerbesteuer 380 v.H.
Die Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 14 : 2
Sachverhalt:
Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt hat in der Zeit vom 09.08.2024 bis 16.12.2024 (mit mehreren Unterbrechungen) die überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung für die Jahre 2015 bis 2022 vorgenommen.
Der vollständige Bericht mit Anlagen wurde neben den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses auch allen Gemeinderatsmitgliedern in vollen Umfang mit E-Mail vom 01.10.2025 zur Verfügung gestellt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.10.2025 wurden alle einzelnen Prüfungsergebnisse mit Textziffern ausführlich und vollinhaltlich behandelt. Die Verwaltung hat alle Textziffern erläutert und aus ihrer Sicht dazu Stellung genommen.
Der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Schweinfurt wurde das Protokoll dieser Sitzung am 31.10.2025 in beglaubigter Form übersandt.
Die Prüfungsfeststellungen umfassen nachstehende nennenswerte Punkte:
- Jahresrechnungen 2015 bis 2022 müssen gem. § 77 KommHV vollständig sein
- Differenzen beim Abgleich der inneren Verrechnungen und der kalkulatorischen Kosten sind zu vermeiden
- Differenzen beim Gewerbesteuer-Istaufkommen
- kein „Generalbeschluss“ mehr für über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rahmen der Jahresrechnung
- Verfügungsmittel nur noch für Beträge, für die keine Ausgaben veranschlagt sind
- Gewährung von Zuschüssen an nicht ortsansässige Vereine und Personen, welche die Kulturhalle anmieten
- Förderungen von örtlichen Vereinen
- Organisation der Kasse
- Örtliche Kassenprüfung müssen jährlich erfolgen
- Differenzen zwischen Soll- und Istbestand bei örtlichen Kassenprüfungen müssen dokumentiert werden
- Zweitschlüssel für Kassenbehälter gegen Hinterlegungsbescheinigung
- Kassensicherheit bei der örtlichen Kassenprüfung dokumentieren
- Abrechnung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr einschl. Satzungsrecht
- Feuerwehr; Festlegung pauschale Verrechnungssätze
- Satzungsrecht Feuerwehr
- Ermessensentscheidung bei Kostenbescheiden der Feuerwehr
- Abrechnung von Feuerwehr-Einsätzen
- Abwasserbeseitigung/Entwässerungssatzung/Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung/Erschließungsbeitragssatzung
- Globalkalkulation
- Spenden (s. unten nachfolgender Beschluss)
- Vollzug der Bayer. Gemeindeordnung (GO)
- TOP „Verschiedenes“ in Gemeinderatssitzungen
- Baumaßnahmen
- Ausschreibungen
- Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen
- Reisekosten
- Pausenverkauf Grundschule
- Bestattungswesen
- Beteiligungen
- HH-Systematik, IT-Sicherheit, Freigabe gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 KommHV
Das Gremium des Haupt- und Finanzausschusses gibt dem Gemeinderat die Empfehlung, folgende notwendige Einzelentscheidungen entsprechend zu treffen:
zu Textziffer 20: Beitragskalkulation Abwasser
Die unter TZ 18 genannten Gründe für die Nichtigkeit der Satzung führen beim Neuerlass der BGS/EWS zwangsläufig auch zu spürbaren Änderungen im Beitragsmaßstab, so dass eine rechtsgültige Beitragskalkulation letztendlich nur dann erfolgen kann, wenn vorher sämtliche vorhandene Grundstücks- und Geschossflächen im gesamten Gemeindegebiet vermessen und einer völlig neuen Beitragskalkulation zu Grund gelegt werden. Der hierfür notwendige Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Beauftragung einer geeigneten Spezialfirma wäre zeitnah her-beizuführen.
In nahezu allen Gemeinden des Landkreises Schweinfurt wurde diese unvermeidliche „Bestandsaufnahme“ in den letzten Jahren durchgeführt.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Gemeinderatsitzung vom 27.11.2017 wurde unter TOP 1 Abwasserbeseitigung die Geschossflächenaufnahme behandelt, sowie die Vorstellung dieser Maßnahme durch die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung UG & Co. KG vorgenommen.
Hier wurde auch schon erwähnt, dass die Überarbeitung/Aufnahme aller tatsächlichen (vorhandenen) Geschossflächen zwingend erforderlich ist, um Rechtssicherheit für zukünftige Beitragsveranlagungen (Herstellungsbeiträge und evtl. Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung) zu erlangen. Es wurde beschlossen (11:0), dass die Aufnahme der Grundstücks- und Geschossflächen durchgeführt und die Globalberechnung sowie die EWS/BGS und Verbesserungsbeitragssatzung nach den aktuellen Rechtsprechungen ausgearbeitet wird. Weiterhin wurde beschlossen (11:0), dass durch die Fa. Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim ein detailliertes Angebot für die Flächenerhebung, Globalberechnung und Satzungsausarbeitungen vorgelegt werden, über das der GR in der ersten Januar-Sitzung entscheiden wird.
Die Gemeindeverwaltung holte die entsprechenden Angebote ein, welche in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2018 Zustimmung fanden und das Gremium dem Gemeinderat empfahl, die Aufträge entsprechend dem Beschlussvorschlag zu erteilen.
In der GR-Sitzung vom 05.02.2018 wurde beschlossen, den TOP über die Vergabe der Aufträge zurückzustellen und die entsprechenden Unterlagen der Geschossflächen beim Zweckverband zur Wasserversorgung RMG anzufordern.
Dies geschah und der Verbandsvorsitzende, Herr Stahl, antwortete in seinem Schreiben vom 26.03.2018 auf die Anfrage der Gemeinde. Die RMG stelle zwar für alle beitragspflichtigen Grundstücke auch eine „tatsächliche Geschossfläche“ fest, es wurde aber in keiner Weise in Aussicht gestellt, von der RMG berechnete Geschossflächen für jedes bebaute Grundstück weiterzuleiten. Zudem sei diese Vorgehensweise als rechtlich bedenklich zu beurteilen. Daher werde die RMG der Gemeinde die Geschossflächen NICHT überlassen.
Weitere Behandlung des Themas in der Gemeinderatsitzung vom 07.05.2018. Hier kamen Meinungen auf, dass die derzeitige Aufnahme der Geschossflächen zu weit in die Zukunft gegriffen sei und dass eine umlagefähige Maßnahme für die Erhebung von einem Verbesserungsbeitrag fehle. Die Notwendigkeit wurde zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gesehen. Das Gremium war fast einstimmig der Meinung, dass eine Aufnahme immer noch erfolgen könne, wenn eine konkrete Maßnahme am Kanalnetz vorliege, denn sonst seien die Daten womöglich in 10 Jahren veraltet. Der Beschluss wurde formuliert und die Fa. Dr. Schulte/Röder erhielt den Auftrag für die Globalberechnung und die Aufnahme der Geschossflächen, wie bereits im November 2017 beschlossen, nicht (2:11). Der Beschlussvorschlag war somit abgelehnt. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Beschluss zur Aufnahme der Geschossflächen vom 27.11.2017 aufgehoben wurde (13:0).
Zwischenzeitlich haben sich die Voraussetzungen geändert. Der Anschluss an die Kläranlage in Schweinfurt steht bevor. Zur Abrechnung dieser Maßnahme ist eine Globalberechnung unumgänglich.
Weiterhin wurde mit Mail vom 02.07.2025 von der Kommunalaufsicht folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Frau Kraus,
aus der Presse haben wir erfahren, dass der Gemeinderat der Gemeinde Bergrheinfeld, welche zusammen mit der Gemeinde Grafenrheinfeld bislang gemeinsam eine Kläranlage betrieben hat, einen Grundsatzbeschluss zum künftigen Anschluss an die Schweinfurter Kläranlage gefasst hat. Des Weiteren ist aufgefallen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Grafenrheinfeld in der Sitzung vom 30.06.2025 als TOP 3 „Tiefbau, Abwasser; Kläranlage, Anschluss an Kläranlage Schweinfurt; Beratung und Beschlussfassung“ behandelt hat. Aufgrund dessen ergehen für den Anschluss an die Kläranlage Schweinfurt die folgenden Hinweise.
Angesichts der im Raum stehenden Kosten für den Anschluss, ist deren Refinanzierung nur durch die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen möglich. Für die rechtssichere Erhebung von Verbesserungsbeiträgen ist das Vorhandensein von gültigem Satzungsrecht bei der Gemeinde unabdingbar. Die Gemeinde Grafenrheinfeld verfügt weder über gültiges Satzungsrecht noch über die notwendigen Kalkulationsgrundlagen, insbesondere hinsichtlich der beitragspflichtigen Grund- und Geschoßflächen. Auf die diesbezüglichen Feststellungen unter den TZ 18-20 im überörtlichen Prüfungsbericht 2015 bis 2022 vom 16.12.2024, der nach hiesiger Kenntnis bisher noch nicht im Gemeinderat behandelt wurde, wird verwiesen. Bei der Gemeinde Grafenrheinfeld herrscht damit akuter Handlungsbedarf, da die Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen – insbesondere der beitragspflichtigen Geschoßflächen – erfahrungsgemäß einige Zeit braucht. Der notwendige Grundsatzbeschluss, die Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen in Auftrag zu geben, muss nach hiesiger Einschätzung zeitnah erfolgen, damit bei Baubeginn gültiges Satzungsrecht vorhanden ist und die Gemeinde damit in die Lage versetzt wird, gemäß Art. 5 Abs. 5 KAG Vorauszahlungen zu erheben.
In der Vergangenheit wurde stets auf die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für Investitionskosten der bisherigen Kläranlage verzichtet. Die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen ist jedoch künftig nicht nur aufgrund der aktuellen Lage der Gemeindefinanzen, sondern auch aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit unerlässlich. Zu letzterem darf auf die Rechtsprechung zur „schleichenden Gebührenfinanzierung“ und der damit verbundenen Gesamtnichtigkeit des Satzungsrechts hingewiesen werden.
Es wird um Beachtung der Ausführungen gebeten.
Das Thema wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten und der Ausschuss gibt dem Gemeinderat die Empfehlung, die Aufnahme der Grundstücks- und Geschossflächen für das gesamte Gemeindegebiet durch ein Fachbüro aufnehmen und die dafür entsprechenden Angebote durch die Verwaltung einholen zu lassen.
zu Textziffer 23: Spenden
Für die Annahmen von Spenden existieren Handlungsempfehlungen, die vom Bayer. Staatsministerium in Innern, als auch vom Staatsministerium der Justiz sowie den kommunalen Spitzenverbänden den Gemeinden vom 27.10.2008 zur Verfügung gestellt wurden. Es soll der Gemeinderat bzw. ein bevollmächtigter Ausschuss über die Annahme von Spenden abschließend entscheiden. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden durch den Ersten Bürgermeister sehen die Hand-lungsempfehlungen ausdrücklich nicht vor.
Mit GR-Beschluss vom 16.10.2017 wurde die damalige Erste Bürgermeisterin zur Annahme von Spenden bis 500,00 EUR ermächtigt. Dieser Beschluss sollte aufgehoben und durch eine Delegation auf den beschließenden Haupt- und Fi-nanzausschuss ersetzt werden.
Weiterhin ist festzustellen, dass die Rechtsaufsicht beim Landratsamt bisher keine Spendenliste erhalten hat, obwohl dies im Rahmen der Erledigung des vorangegangenen überörtlichen Prüfungsberichts seitens der Gemeinde zugesagt wurde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die ausstehende Spendenliste wurde der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt durch die Kämmerei übermittelt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeinderatsbeschluss vom 16.10.2017 mit der Ermächtigung zur Annahme von Spenden bis 500 EUR durch die damalige Bürgermeisterin aufzuheben und die Ermächtigung zur Annahme von Spenden bis 500 EUR auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen.
Diskussionsverlauf:
Frau Braun erklärt, dass Sie sich mit dem Rechnungsprüfungsbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung befasst hat. Sie ist sehr erschrocken, als Sie die Rückla-genentwicklung der überörtlichen Rechnungsprüfung gesehen hat. Die Rücklage sollen bis 2028 auf 1 Mio EUR abschmelzen. Dies zeigt, wie der Erste Bürgermeister mit dem Geld der Gemeinde umgeht.
Frau Verne wirft der Verwaltung vor, dass man bewusst Punkte aus dem Rechnungsprüfungsbericht gekonnt verschleiern möchte, in dem nur einzelne Punkte in der Gemeinderatsitzung besprochen werden.
Dem Ersten Bürgermeister erklärt, dass ihm sehr bewusst ist, dass die Zeit des Wahlkampfes begonnen hat. Die Entwicklung des Rücklagenbestandes hat allerdings nichts mit dem eben vorgetragenen Sachverhalt zu tun. Es müssen sukzessive Textziffern durch die Verwaltung abgearbeitet werden. Den Vorwurf von Frau Verne weist er entschieden zurück.
Weiterhin erklärt der Erste Bürgermeister, dass man insgesamt einen sehr guten Bericht vorweisen kann.
Gemeinderat Herr Weinig erklärt, dass es unverschämt ist. Zu behaupten, dass die Verwaltung etwas verschleiern wolle. Dies ist eine untragbare Situation. Jedem Gemeinderat ist sehr bewusst, dass ein wirtschaftliches Handeln notwendig ist. Dies wird eben auch so praktiziert. Seit Jahrzehnten stellt man immer wieder fest, dass der Jahresabschluss besser ausfällt, als der Finanzplan aufzeigt. Und das ist auch gut so. Das Projekte wie z.B. der Neubau einer Kindertagesstätte Rücklagen aufzehrt ist völlig normal. Nicht jede Gemeinde könne behaupten, dass sie schuldenfrei ist. Das LRA SW fordert immer wieder zu Konsolidierung des HH auf. Wo nichts zu konsolidieren ist, kann man auch nichts konsolidieren. Der Rat kommt seinen Verpflichtungen nach. Stundenlang wurde der Rechnungsprüfungsbericht im HFA beraten. Man müsse die Verwaltung mal abarbeiten lassen. Der Vorwurf der Verschleierung ist strafrechtlich würdigungsfähig. Dessen muss man sich bewusst sein, wenn man solche Worte in den Mund nimmt.
Gemeinderat Herr Wegner unterstreicht die Aussagen des Vorredners Herrn Weinig. Das LRA kommt alle 6-10 Jahre. Er habe schon viele Prüfberichte gesehen. Dieser Prüfbericht ist völlig normal.
Gemeinderätin Frau Verne regt an, sich über die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Gedanken zu machen.
Beschluss:
Beschluss 1 zu Textziffer 20:
Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücks- und Geschossflächen im gesamten Gemeindegebiet von einem Fachbüro aufnehmen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Beschluss:
Beschluss 2 Zu Textziffer 23:
Für die Annahme von Spenden bis 500 EUR wird der Gemeinderatsbeschluss vom 16.10.2017 bezüglich der Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Beschluss:
Beschluss 3 zu Textziffer 23:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Ermächtigung zur Annahme von Spenden bis 500 EUR auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen wird.
Abstimmungsergebnis: 15 : 1
Beschluss:
Beschluss 4:
Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, dass der Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung nach der detaillierten Behandlung im Finanzausschuss ohne Einwände zur Kenntnis genommen wird. Die von der Kämmerei ausgearbeiteten Stellungnahmen und Vollzugshinweise zu den einzelnen Textziffern werden vom Gemeinderat vollinhaltlich anerkannt und mitgetragen.
Die Entlastungen der Jahresrechnungen 2015 bis einschließlich 2022 wurden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nach Art. 102 Abs. 3 GO bereits im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung beschlossen und entfallen somit.
Abstimmungsergebnis: 13 : 3
Sachverhalt:
Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung der Haushaltssatzung 2025 hat die kommunalrechtliche Stelle, als auch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung 2015 – 2002 die Anmerkung vorgenommen, dass der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen deutlich zu gering ist.
Bezüglich der Bestattungsgebühren galt im Prüfungszeitraum zuletzt die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung vom 28.11.2017 i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 31.10.2018, welche aktuell durch die Gebührensatzung vom 26.02.2024 ersetzt wurde. Die Höhe der Gebühren sind jedoch nahezu unverändert geblieben.
Der Kostendeckungsgrad bewegt sich aktuell bei rund 20%. Der Rücklagenbestand wird sich gemäß der aktuellen Finanzplanung in den nächsten Jahren deutlich verringern, so dass mittelfristig Kreditaufnahmen nicht mehr auszuschließen sind.
Bei dem derzeitigen Kostendeckungsgrad muss die Gemeinde jedoch unter Hinweis auf Art. 62 GO damit rechnen, dass diese nicht genehmigt werden oder nur unter weitreichenden Auflagen und Bedingungen.
Unter Hinweis auf das gesetzliche Kostendeckungsgebot des Art. 8 KAG hat die Gemeinde unverzüglich eine Neukalkulation der Bestattungsgebühren in Angriff zu nehmen bzw. in Auftrag zu geben. Bei der daran anschließenden satzungsrechtlichen Gebührenfestsetzung ist Kostendeckung anzustreben. Gebührenerhöhungen können auch schrittweise erfolgen.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld wird aufgefordert, eine entsprechende Beschlussfassung zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades im Gemeinderat herbeizuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf die Kalkulation der Friedhofsgebühren teilen wir nachrichtlich mit, dass durch die Kämmerei im Jahr 2015 die Kalkulation (Grabgebühren/Leichenhaus/Urnengräber) vorgenommen wurde. Letztendlich darf darauf hingewiesen werden, dass eine Kostendeckung im Bestattungswesen nicht erreicht werden kann, da die Gebührenhöhe keinesfalls den jeweiligen Nutzern zugemutet werden kann bzw. vertretbar ist. Die Festsetzung der Gebührenhöhe wird immer eine politische Entscheidung des jeweiligen Gremiums bleiben.
Zur Neuberechnung haben wir Anfang August 2025 das Büro Dr. Schulte/Röder in Veitshöchheim kontaktiert, um ein Angebot für eine Neukalkulation zu erhalten. Es wurden Sachverhalte geklärt, damit dieses Angebot erstellt werden kann. Das Angebot liegt seit dem 22.10.2025 vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Textziffer beraten und den Beschluss gefasst, in der Gemeinderatssitzung den geforderten Beschluss zu fassen, sich mit den Gebühren auseinanderzusetzen, um den Deckungsbeitrag zu erhöhen.
Aktuell benötigt ein externes Beratungsbüro etwa 18 Monate Vorlauf, um mit der Kalkulation beginnen zu können. Aus diesem Grund wird die Verwaltung auf Grundlage der vorhandenen Daten aus 2015 die Fortschreibung durchführen und das Ergebnis nach Ermittlung mitteilen. Mit einem Ergebnis kann bis Mitte 2026 ge-rechnet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Kalkulation der Friedhofsgebühren durch die Verwaltung durchführen zu lassen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorzulegen, um den Kostendeckungsgrad erhöhen zu können.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Der „Schweinfurter Mainbogen“ hat wie auch in den vergangenen Jahren für das Jahr 2026 beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets in Höhe von 75.000 EUR beantragt.
Der Schweinfurter Mainbogen hat zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets aufgerufen.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 5.000 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Schweinfurt Mainbogen und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Im Rahmen des jährlichen Regionalbudgets besteht also auch für die Gemeinde Grafenrheinfeld wieder die Möglichkeit, Kleinprojekte einzureichen. Alle Anträge aus allen Gemeinden des Mainbogens werden durch ein Bewertungsgremium, welches sich aus Bürgermeistern und Bürgern der Mainbogengemeinden zusammensetzt, nach den oben aufgeführten Kriterien bewertet. Projekte, die eine ausreichend hohe Bepunktung bekommen, können in den Genuss der Förderung kommen.
Ob eine Umsetzung möglich ist, zeigt sich nach der Sitzung des Entscheidungsgremiums der Mainbogengemeinden, die alle eingegangenen Anträge nach einem einheitlichen Punkteschema bewertet. Die Anträge mit der höchsten Punktezahl werden gefördert und können somit umgesetzt werden.
Projektbeschreibung:
Die Gemeinde Grafenrheinfeld beabsichtigt, an fünf geeigneten Punkten in der Ortsrandlage Informationsstelen und -tafeln zu errichten, um die historischen Flurnamen und Bildstöcke in der Gemarkung sichtbar zu machen und für die Bevölkerung sowie Besucher zugänglich zu halten.
Ein engagierter Bürger der Gemeinde hat in den vergangenen Jahren die 81 überlieferten Flurnamen sorgfältig erforscht und dokumentiert. Sie erzählen von der Geschichte, der Nutzung und der Sprache vergangener Zeiten. Ebenso finden sich in Grafenrheinfeld 33 Bildstöcke im Ort und 13 in der Flur, die als religiöse und kulturelle Zeugnisse eng mit der Geschichte der Landschaft verbunden sind.
Diese Vielfalt und Überlieferung sind ein bedeutender Teil des kulturellen Erbes der Gemeinde. Mit dem Wandel der Landwirtschaft und dem Rückgang des traditionellen Wissens droht jedoch vieles davon in Vergessenheit zu geraten. Die geplanten Informationstafeln sollen Karten mit den historischen Flurstücken, den jeweiligen Bezeichnungen und kurzen Erläuterungen enthalten. Durch die Einbindung der Bildstöcke und Wegekreuze wird die historische Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit erlebbar gemacht.
Ziele des Projekts:
• Bewahrung eines wichtigen Teils des immateriellen Kulturerbes der Gemeinde.
• Förderung des Bewusstseins für Geschichte, Sprache und Landschaft.
• Bildungsangebot für Schulklassen, Familien und interessierte Bürgerinnen und Bürger.
• Stärkung der Heimatverbundenheit und Identifikation mit der Gemeinde.
Bedeutung für die Region:
Das Projekt macht lokale Geschichte anschaulich und vermittelt, wie eng Landschaft, Sprache und Identität miteinander verbunden sind. Es stärkt das Geschichtsbewusstsein, fördert den Dialog zwischen den Generationen und kann in regionale Kultur- und Bildungsinitiativen eingebunden werden.
Schlussbemerkung:
Flurnamen und Bildstöcke sind Ausdruck einer gewachsenen Beziehung zwischen Mensch und Landschaft. Ihre Erforschung, Bewahrung und Vermittlung leisten einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Bildung, zur Heimatpflege und zur Weitergabe dieses Wissens an kommende Generationen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Kleinprojekt „Schaffung von Informationstafeln zur Bewahrung eines kulturellen Erbes“ nach Eingang des Bewilligungsbescheides im Zuge des Regionalbudgets zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 2
Sachverhalt:
Derzeitige Situation
Das Pumpwerk am Marktplatz in Grafenrheinfeld befördert das Abwasser über drei Schmutzwasserpumpen unterschiedlicher Leistungsstufen in einen weiterführen-den Kanal. Zusätzlich sind zwei Regenwasserpumpen installiert, die bei Starkrege-nereignissen zum Einsatz kommen und über Sanftstarter angesteuert werden.
Aktuell wird das Pumpwerk über eine interne Stromversorgung aus dem Rathaus Grafenrheinfeld betrieben. Diese Einspeisung ist jedoch nicht ausreichend dimen-sioniert, um alle Pumpen gleichzeitig betreiben zu können, was künftig aber auf-grund des steigenden Abwasseraufkommens und häufiger auftretender Starkrege-nereignisse erforderlich sein wird. Daher ist eine Leistungssteigerung des Pumpwerks notwendig.
Die gesamte elektrische Ansteuerung des Pumpwerks ist in einem oberirdischen Freiluftschaltschrank untergebracht. Die Betriebszustände des Pumpwerks werden dabei fernwirktechnisch an ein zentrales Prozessleitsystem übermittelt.
Geplanter Umbau
Um die Leistung des Pumpwerks an die zukünftigen Anforderungen anzupassen, sind umfassende Umbauarbeiten notwendig. Um die erhöhte Anschlussleistung zur Verfügung stellen zu können, wird die Realisierung eines neuen, separaten Stromanschlusses vom Verteilernetzbetreiber ÜZ Mainfranken erforderlich. Hierzu wird ein neues Zuleitungskabel vom Verteiler der ÜZ Lülsfeld (VS94) bis zur Frei-luftschaltanlage verlegt und ein Wandler-Messschrank (gemäß VDE-AR-N 4100) neben dem bestehenden Freiluftschaltschrank installiert.
Die vorhandene Freiluftschaltanlage kann grundsätzlich bestehen bleiben; muss aber durch einen zusätzlichen Freiluftschaltschrank zur Unterbringung der Fre-quenzumrichtertechnik für die erneuerten Regenwetterpumpen erweitert werden.
Um einen Notbetrieb des Pumpwerks bei Stromausfall zu gewährleisten, wird zu-sätzlich ein neuer Netz-0-Not-Schalter für ein externes Notstromaggregat installiert.
Die Automatisierungstechnik ist entsprechend inkl. Touchpanelvisualisierung und Prozessleitsystem anzupassen und zu erweitern.
Vorgehensweise
Von MSRplan wurde als Fachplaner von ProTerra eine Entwurfsplanung der Maß-nahme erstellt. Die zugehörige Kostenberechnung vom 24.09.2024 ergab eine Brut-to-Endsumme von ca. 50.500,00 EUR (ohne die separat zu beauftragenden Tief-bau- und Netzanschlusskosten).
Da die Fa. Siemens, Würzburg die Schaltanlage des Pumpwerks Marktplatz erstellt hat und auch das Prozessleitsystem der Gemeinde Grafenrheinfeld betreut, soll ei-ne Direktbeauftragung für die Ausführung der notwendigen EMSR-Leistungen durchgeführt werden.
Im Rahmen eines gemeinsamen Besprechungstermins wurde der Fa. Siemens von MSRplan die geplante Umbaumaßnahme, die technischen Anforderungen sowie die notwendigen Anpassungen am bestehenden PLS-System erläutert.
Auf Grundlage dieser Besprechung wurde von der Fa. Siemens am 24.09.2025 ein entsprechendes Angebot mit einem Gesamtbetrag von brutto 52.153,18 EUR vorge-legt.
Die Einheitspreise wurden mit Ausschreibungsergebnissen ähnlicher Projekte ver-glichen. Die Preise sind ortsüblich und angemessen. Die Angebotssumme liegt ca. 3,3 % oberhalb der Kostenberechnung.
Technische Prüfung
Die technische Prüfung des Angebotes ergab, dass dies den geforderten Spezifika-tionen für die Durchführung der geplanten Maßnahme entspricht.
MSRplan GmbH empfiehlt auf Basis der technischen und wirtschaftlichen Bewer-tung, den Auftrag zur Erweiterung der elektrischen Schaltanlage am Pumpwerk Marktplatz an die Firma Siemens AG zu einem Angebotspreis von brutto 52.153,18 EUR zu vergeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Erweiterung der elektrischen Schaltan-lage am Pumpwerk Marktplatz an die Firma Siemens AG zu einem Angebotspreis von brutto 52.153,18 EUR zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
In der Gemeinderatsitzung vom 10.11.2025 wurde die Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung an das Institut für Energietechnik beschlossen. Aus dem Rat wurde die Frage gestellt, wie lange die Wärmeplanung dauert. Das Institut für Energietechnik teilte mit, dass die Planung ca. 12 Monate in Anspruch nimmt. Das heißt, dass die KWP bis spätestens Ende Quartal II 2027 abgeschlossen sein sollte. Somit liegt die Gemeinde Grafenrheinfeld innerhalb der Frist, in der die KWP für kleine Kommunen abgeschlossen sein muss (30.06.2028).
Um 20:47 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.


