Landesweit einheitlicher Probealarm 2026
1. Einleitung
In Bayern findet regelmäßig am zweiten Donnerstag im März ein landesweit einheitlicher Probealarm statt.
Mit einem Probealarm werden die technischen Systeme unter Realbedingungen getestet, um Schwachstellen für den Ernstfall beheben zu können. Er ist aber auch wichtig, um die Bevölkerung über verschiedene Formen der Warnung zu informieren und zu sensibilisieren. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Selbsthilfefähigkeit der Menschen in Deutschland in einem Krisenfall.
Es steht den Kreisverwaltungsbehörden, Integrierten Leitstellen und Kommunen frei, an einem Probealarm teilzunehmen.
Dieses Auslösekonzept wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) erstellt und bildet die Grundlage für die landesweite Erprobung der Warninfrastruktur.
2. Ziel
Die Ziele des Warntages sind die Erprobung der vorhandenen Warnmittel sowie die verschiedenen Übertragungswege der Warnungen vom Ersteller bis zum jeweils eingesetzten Warnmittel. Hierbei soll auch die Kommunikation der verschiedenen Teilnehmer erprobt werden.
Ziel des Auslösekonzeptes ist es, für den Probealarm die Abläufe im Hinblick auf die Nutzung des Modularen Warnsystems des Bundes (MoWaS) für alle Beteiligten verbindlich zu beschreiben und die Warntexte zu definieren.
3. Durchführung
a) Nutzungsbeschränkung für das Modulare Warnsystem (MoWaS)
Eine Nutzungsbeschränkung für die an MoWaS angeschlossenen Stationen besteht während des landesweit einheitlichen Probealarms nicht.
b) Kommunikation und Verbindung der durchführenden Stellen
Es gilt grundsätzlich Linienkommunikation. Das StMI kommuniziert bei Bedarf mit den beteiligten Regierungen, die ihrerseits die Kommunikation mit ihren nachgeordneten Bereichen gewährleisten.
Die Regierungen stellen auf geeignete Weise und in eigener Zuständigkeit die Kommunikation mit den nachgeordneten mitwirkenden Stellen sicher. Diese sind Ansprechpartner für die mitwirkenden kommunalen Stellen.
c) Warnung – Auslösung
Am 12.03.2026 werden gegen 11:00 Uhr
– überregional durch das Bayerische Melde- und Lagezentrum im StMI (BayMLZ)
– alle an MoWaS angeschlossenen Warnmittel (einschließlich
Cell Broadcast) und Warnmultiplikatoren sowie
– regional durch teilnehmende Kreisverwaltungsbehörden, Integrierte Leitstellen und Kommunen
– alle weiteren verfügbaren und in Warnkonzepten vorgesehenen Warnmittel (insbesondere Sirenen)
ausgelöst.
Eine zentrale Auslösung über MoWaS erfolgt gegen 11: 00 Uhr überregional ausschließlich durch das BayMLZ, um die Funktionsfähigkeit einer bayernweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben, hierzu zählt insbesondere die Warnung über Cell Broadcast. Hierzu sendet das BayMLZ am 12.03.2026 eine landesweite Warnmeldung (Warnstufe 2) mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Inhalt. Hierbei werden grundsätzlich alle angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren angesprochen.
Parallel hierzu lösen die teilnehmenden Kreisverwaltungsbehörden, Integrierte Leitstellen und Kommunen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell aus (z. B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen). Dabei sind die Sirenensignale Warnton (eine Minute Heulton) und Entwarnung (eine Minute Dauerton) gemäß der „Verordnung über öffentliche Schallzeichen“ in der aktuell gültigen Fassung zu verwenden. Sofern amtliche Durchsagen gewählt oder Direkt-Einsprechmöglichkeiten in regionale Rundfunksender genutzt werden, ist der sich aus der Anlage 1 ergebende Warntext zu verwenden.
Bei der Nutzung einer MoWaS vS/E-Station bitten wir zu beachten, dass immer nur 3 Teilnehmer auf einer Station gleichzeitig angemeldet sein können. Dies ist besonders für Stationen der Integrierten Leitstellen interessant, die einige Ihrer Zugangs-Token an Kreisverwaltungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich ausgehändigt haben. Hier sind im Vorfeld des landesweit einheitlichen Probealarms im eigenen Zuständigkeitsbereich entsprechende Absprachen zu treffen.
Gegen 11:15 Uhr lösen die teilnehmenden Kreisverwaltungsbehörden, Integrierte Leitstellen und Kommunen regional eine Warnmeldung über MoWaS mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Inhalt aus (Warnstufe 2). Es soll die Funktionsfähigkeit einer regionalen Auslösung unter realistischen Bedingungen erprobt werden. Eine Auslösung einer Warnung über Cell Broadcast ist nicht durchzuführen.
d) Entwarnung – Auslösung
Am 12.03.2026 gegen 11:30 Uhr senden das BayMLZ eine bayernweite Entwarnung über MoWaS. Hierbei werden alle Warnmultiplikatoren und -mittel der Ausgangsmeldung angesprochen. Erstmalig erfolgt auch über Cell Broadcast eine Entwarnung.
Parallel hierzu lösen die teilnehmenden Kreisverwaltungsbehörden, Integrierte Leitstellen und Kommunen zeitgleich eine regionale Sirenen-Entwarnung für ihren Zuständigkeitsbereich aus, soweit sie dazu technisch in der Lage sind.
Am 12.03.2026 gegen 11:45 Uhr senden die teilnehmenden Kreisverwaltungsbehörden, Integrierte Leitstellen und Kommunen eine regionale Entwarnung über MoWaS für ihren Zuständigkeitsbereich. Hierbei werden alle Warnmultiplikatoren und -Mittel der Ausgangs-Meldung angesprochen.
e) Zeitplan
Es ergibt sich hieraus folgender Zeitplan, der diesem Konzept als Anlage 2 beiliegt:
4. Beteiligung der Warnmultiplikatoren
Die Mitwirkung der Warnmultiplikatoren erfolgt gemäß der Multiplikatorenvereinbarungen bzw. der erklärten Bereitschaft zur Mitwirkung.
5. Monitoring
Die Auslösung der Warnmittel und -multiplikatoren wird durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erfasst, registriert und ausgewertet. Hierdurch soll die Wirksamkeit der Maßnahmen dokumentiert und eine Grundlage für die Auswertung zur Fortschreibung der Konzeption gesetzt werden. Näheres ergibt sich aus dem Auswertekonzept.
Grundsätzliches:
Wenn über MoWaS eine Internetseite zur zusätzlichen Information der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Warnmeldung mitgeteilt werden soll, sollte diese Internetseite aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Warnenden stammen. Eine Verlinkung mit den Seiten des StMI oder des BBK sollte in der Warnung nicht erfolgen. Eine Verlinkung von Seiten des BBK und StMI auf Ihren Internetseiten kann jedoch, wie bisher bereits praktiziert, weiterhin erfolgen.
Aus der Meldung muss deutlich hervorgehen, von wem diese Warnung/Entwarnung stammt. Dies ist besonders bei den Kommunen wichtig, die sich mithilfe von Token auf eine MoWaS vS/E-Station ihrer Integrierten Leitstelle einwählen. Es muss erkennbar sein, dass eine Kommune die Meldung ausgelöst hat und nicht die Integrierte Leitstelle, bei der die MoWaS-Station angebunden ist.
Auslösetext landesweit einheitlicher Probealarm 2026
Warnstufe 2: StMI sowie teilnehmende Kreisverwaltungsbehörden, Integrierte Leitstellen und Kommunen
Ereigniskategorie: Zivilschutz und Sonderfälle – Probewarnung
Überschrift der Warnmeldung: Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung
Warnbereich: <entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit zu ergänzen>
Text der Warnmeldung:
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Handlungsempfehlung:
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Medienanweisung:
*** Amtliche Gefahrenmitteilung ***
Warntext anlässlich des landesweit einheitlichen Probealarms – bitte einmalig programmergänzend senden.
Entwarnungstext landesweit einheitlicher Probealarm 2026
Ereigniskategorie: Zivilschutz und Sonderfälle – Probewarnung
Überschrift der Warnmeldung: ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026

