Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 12.06.2023
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.05.2023 stellt Herr Wahl, Rektor der gemeindlichen Grundschule, einen Antrag auf Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes für das Schuljahr 2023/2024:
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Freiwilliges Engagement lohnt sich für alle und ist gerade auch für die Engagierten ein großer persönlicher Gewinn: Junge Menschen sammeln praktische Erfahrungen und Kenntnisse und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Ältere Menschen geben ihre reichhaltige Lebenserfahrung an andere weiter, können über ihr freiwilliges Engagement auch nach dem Berufsleben weiter mitten im Geschehen bleiben – oder nach einer Familienphase wieder Anschluss finden.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen.
Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.
Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat: Menschen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren), Männer und Frauen. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich.
Dem bzw. der Beschäftigten wird ein Taschengeld (Stand 2022: 423,00 Euro) gewährt und er oder sie sind automatisch Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Stelle für den Bundesfreiwilligendienst für das Schuljahr 2023/2024 zu und ist mit dem o.g. Einsatzgebieten einverstanden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle entsprechend auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Sachverhalt:
Im Zuge der Vorberatungen zum Haushaltsplan 2023 behandelte der Haupt- und Finanzausschuss eine mögliche Ersatzbeschaffung für den bisherigen und zwischenzeitlich in die Jahre gekommenen Traktors für den Bauhof, der im Wald eingesetzt wird.
Hierfür wurden im Haushaltsplan 2023 auf Haushaltsstelle 8550.9350 insgesamt 200.000 Euro an Mitteln eingeplant.
Zwischenzeitlich wurden 3 Angebote eingeholt. Diese werden hiermit bekannt gegeben.
Firma 1: 178.499,98 Euro
Firma 2: 150.000,00 Euro
Firma 3: 148.750,00 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Der gemeindliche Bauhof benötigt neben dem Traktor für den Einsatz im Wald auch noch einen Rückanhänger mit entsprechendem Zubehör. Problematisch ist, dass sich derzeit schlecht Firmen finden lassen und es sehr wichtig ist, dass das gemeindeeigene Personal v.a. das Schadholz zeitnah aus dem Wald entfernt. Bei Trockenheit werden die Firmen von vielen Kommunen in Anspruch genommen, v.a. im Naturschutzgebiet Elmuß kommt es dann wg. der Feuchtigkeit zu Zeitverzögerungen.
Hierfür wurden im Haushaltsplan 2023 auf Haushaltsstelle 8550.9350 insgesamt 200.000 Euro (für Traktor und Rückewagen) an Mitteln eingeplant.
Zwischenzeitlich wurden 3 Angebote eingeholt. Diese werden hiermit bekannt gegeben.
Firma 1: 58.863,35 Euro
Firma 2: 64.135,05 Euro
Firma 3: 60.797,10 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Rohbauarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Datum Absendung der Vergabebekanntmachung: 12.04.2023
Ablauf der Angebotsfrist: 17.05.2023, 11:00 Uhr
179 Aufrufe, 34 Downloads > 5 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 2.872.636,40 Euro brutto
Firma 2: 2.887.043,90 Euro brutto
Firma 3: 2.933.535,68 Euro brutto
Firma 4: 2.978.486,75 Euro brutto
Firma 5: 3.397.035,99 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Rohbauarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine Freihändige Vergabe, da der geschätzte Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwertes, aber der Auftragswert unter1,0 Mill. Euro (netto) liegt.
Die Vergabe fällt unter das 20 %-Kontingent und wird national ausgeschrieben.
Datum Absendung der Vergabebekanntmachung: 18.04.2023
Ablauf der Angebotsfrist: 17.05.2023, 11.30 Uhr
23 Aufrufe, 2 Downloads > 1 Angebot
Das Angebot beläuft sich auf: 66.254,15 Euro (brutto). In diesem Angebot sind die Wartungskosten über 10 Jahre bereits beinhaltet.
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauwesen; Beratung und Beschlussfassung; Antrag auf Baugenehmigung; Tektur: Änderung der naturschutzfachlichen Beurteilung für den Objektschutzzaun; auf Fl.Nrn. 2413, 2413/4 und 2413/6, Gemeinde Grafenrheinfeld, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Baubeschreibung:
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauwesen; Beratung und Beschlussfassung; Antrag auf Baugenehmigung; Tektur: Änderung der naturschutzfachlichen Beurteilung für den Pumpenschacht; auf Fl.Nr. 2413, Gemeinde Grafenrheinfeld, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauwesen; Beratung und Beschlussfassung; Antrag auf Baugenehmigung; Tektur: Änderung der naturschutzfachlichen Beurteilung für das Funktionsgebäude; auf Fl.Nr. 2413/6, Gemeinde Grafenrheinfeld, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauwesen; Beratung und Beschlussfassung; Antrag auf Baugenehmigung; Tektur: Änderung der naturschutzfachlichen Beurteilung: Autarke Stromversorgung auf Fl.Nrn. 2413 und 2413/6,Gemeinde Grafenrheinfeld, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauwesen; Beratung und Beschlussfassung; Antrag auf Baugenehmigung; Tektur: Änderung der naturschutzfachlichen Beurteilung: Autarke Stromversorgung auf Fl.Nrn. 2413 und 2413/6,Gemeinde Grafenrheinfeld, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauwesen; Beratung und Beschlussfassung; Antrag auf Baugenehmigung; Tektur: Änderung der naturschutzfachlichen Beurteilung: Errichtung einer Rampe auf Fl.Nrn. 2413 und 2413/6 Gemeinde Grafenrheinfeld, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Sachverhalt:
Bekanntgaben des 3. Bürgermeisters:
Gemeindliche Kindertagesstätten; Schülerbetreuung
Die Verwaltung informiert, dass alle angemeldeten Kinder einen Betreuungsplatz erhalten haben, sei es in der Schülerbetreuung oder in der Mittagsbetreuung. Bei den 1. und 2. Klassen wurden alle Wünsche erfüllt, bei den 3. und 4. Klassen kam für 9 Kinder eine andere Betreuungsart in Betracht, die Zeiten sind jedoch die gleichen geblieben.
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
Sitzung vom 08.05.2023:
Bauwesen; Tiefbau; Vergabevorschlag für den Wegebau, Schadstellen- und Kanaldeckelsanierung; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt die Fa. FK-Straßenbau zu einem Angebotspreis von 32.189,69 Euro brutto. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Sitzung vom 08.05.2023:
Bauwesen; Gemeindlicher Wohnmobilstellplatz; Vergabevorschlag für die Erweiterung und Ertüchtigung; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Reisch zu den Angebotspreisen von
Ver- und Entsorgung: 16.350,60 Euro
Parkscheinautomat: 4.638,62 Euro
brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.