Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 16.08.2022


Gemeinderat
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.07.2022 (siehe Anlage 1) beantragt der Turn- und Sportverein Grafenrheinfeld e.V. einen Zuschuss für die Sanierung der im Jahr 2021 mit 55.000,00 € bezifferten Gesamtkosten für die Sanierung der Flutlichtanlage auf LED. Für diese Sanierungsmaßnahme wurden auch beim "Projektträger Jülich - im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" sowie beim "Bayer. Landessportverband" Zuschussanträge gestellt. Ob und in welcher Höhe die beiden Institutionen die angedachte Sanierungsmaßnahme bezuschussen werden, ist laut Antragsschreiben noch nicht bekannt. Die Maßnahme kann der TSV nur dann vornehmen, wenn die vorgenannten Zuschussanträge vom BMU und BLSV bewilligt werden und sich auch die Gemeinde Grafenrheinfeld mit 15 % an den Gesamtkosten beteiligen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat bewilligt dem Turn- und Sportverein Grafenrheinfeld e.V. für die beabsichtigte Sanierung der Flutlichtanlage auf LED im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 15 % der Gesamtkosten. Es werden die tatsächlichen Gesamtkosten bis höchstens 70.000,00 € gefördert. Die Förderung beträgt demnach höchstens 10.500 € und wird nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme und nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.07.2022 (siehe Anlage 2) beantragt der Turn- und Sportverein Grafenrheinfeld e.V. einen Investitionskostenzuschuss für einen bereits bei Fa. Anton Full aus Herlheim gekauften Rasenmäher. Der Kaufpreis beträgt 6.099,00 € brutto. Der Antrag wird unter anderem auch damit begründet, dass der TSV seit dem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss vom 09.11.2009 (siehe Anlage 3) selbst die Pflege und Unterhaltung des Schulsportplatzes (dieser liegt im Eigentum der Gemeinde) übernommen hat. Hierfür hat der TSV bis heute keine Entschädigung erhalten, sondern die regelmäßig entstandenen Kosten für den angemieteten Spindelmäher sowie die Personalkosten für die geringfügig Beschäftigten, welche die Arbeiten für den Turn- und Sportverein ausführten, übernommen.
Deswegen befürwortet die Verwaltung hier ausnahmsweise eine Förderung von 50 % der Anschaffungskosten von 6.099,00 € ( = 3.049,50 €).
Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem Turn- und Sportverein Grafenrheinfeld e.V. für den Kauf des Rasenmähers (HF 2625 HT, Seriennummer: MBWF-1002234) im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 3.049,50 €. Dies entspricht 50 % des Rechnungsbetrages (6.099,00 €).
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.08.2022 hat das Planungsbüro Perleth die Unterlagen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 139 i.V.m. § 4, 4a BauGB übersandt.
Die Gemeinde Gochsheim beabsichtigt für den Ortsteil Gochsheim die städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff. BauGB weiterzuführen.
Der Gemeinderat von Gochsheim hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen in den o.g. Gebiet gemäß § 141 BauGB beschlossen und das Untersuchungsgebiet, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich ist, festgelegt.
Als vorläufige Ziele der Sanierung werden angestrebt:
- Bewahrung des städtebaulichen Erbes, insbesondere der baukulturellen Bausubstanz, Erhalt des
- Ortsbildes sowie ortsbildverträgliche Neubauten bei abgängiger Bausubstanz
- Anpassung der Ortsstruktur an die Herausforderungen des demographischen Wandels und an die
- veränderten Nutzungsanforderungen
- Zeitgemäße Instandsetzung und Modernisierung des vorhandenen und erhaltenswerten
- Wohnungsbestandes sowie von Nebengebäuden und Scheunen und dem privaten Wohnumfeld
- Klimaschutz und Energieeffizienz im Bestand
- "Nachverdichtung" durch Umbaumaßnahmen von leerstehenden oder untergenutzten Gebäuden
- Gezielte Entkernung bzw. Abbrüche von nicht erhaltenswerten Haupt- und Nebengebäuden zur
- Steigerung der Wohnqualität
- Verbesserung der Wohnbedingungen sowie Stärkung und Sicherung der innerörtlichen
- Wohnfunktion
- Gestalterische Aufwertung der öffentlichen Erschließungsbereiche und der öffentlichen Grün- und
- Freiflächen zur Steigerung der Wohnqualität
- Behebung von städtebaulichen Missständen
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Mit der Durchführung des Monitorings und der Fortschreibung des Vorbereitenden Untersuchungen wurde das Büro, architektur + ingenieurbüro perleth, Schweinfurt als Sanierungsträger beauftragt.
Nach § 139 i. V. mit §§ 4, 4a BauGB soll den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Sanierung berührt werden können, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Bewertung der vorgetragenen Belange im Rahmen der Abwägung ist Aufgabe des Gemeinderates.
Dieser Beschlussvorlage liegen sämtliche Pläne und Begründungen bei.
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch das Monitoring und der Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Städtebaulichem Entwicklungskonzept für Gochsheim nicht berührt. Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0