Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2023
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Das Schreiben bezüglich der Thematik Kirchweihstandort von Herrn Weidinger als Dokument beigefügt. Die Anlage wird zum Bestandteil des Tagesordnungspunktes erklärt.
Diskussionsverlauf:
Gemeinderätin Frau Verne stellt klar, dass das Schreiben von Herrn Weidinger lediglich Bestandteil des Protokolls der letzten Gemeinderatsitzung war.
Gemeinderätin Frau Verne führt weiter aus, dass die Kirchweih in zweierlei Sicht weiterhin sicher sein soll. Grafenrheinfeld wird langfristig eine Umgehung stellen müssen. Man solle sich unvoreingenommen mit den Risiken beschäftigen. Brand, Feuer, Starkregen und Hochwasser seien Themen, die man nicht vernachlässigen sollte. Weiterhin ist das Auftreten von prominenten Politikern ein Risiko. Der Weihnachtsmarkt in Berlin mit seinem Anschlag, sei ein Beispiel für einen Anschlag direkt an der Hauptstr. Die Gemeinde sei insoweit betroffen, da das Ordnungsamt zuständig für die kommunale Pflichtaufgabe der Risikoeinschätzung ist. Die Fraktion habe noch keine Idee wohin die Kirchweih soll. Dennoch müsse man die Themen im Gremium besprechen. Es muss ein großer runder Tisch mit der Festgemeinschaft geschaffen werden. Die letzte Kirchweih sei ein toller Erfolg gewesen. Es habe aber auch Stimmen aus der Bürgerschaft gegeben, die sich Sorgen machen. Die Teilnehmerzahlen seien nicht zu unterschätzen und nach ihrer Einschätzung zu hoch.
Gemeinderat Herr Binder stellt klar, dass das Fest von einer Festgemeinschaft durchgeführt wird. Die Gemeinde legt lediglich den Rahmen in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung fest. Man solle sich im ersten Schritt mit der Festgemeinschaft unterhalten.
Gemeinderat Dr. Oster meint, dass die Festgemeinschaft gehört werden müsse. Eine Sperrung der Hahnenhügelbrücke sei 2024 oder 2025 noch nicht zu sehen. Wenn alle Behörden beteiligt wurden und die Auflagen eingehalten werden, habe er ein gutes Gefühl.
Gemeinderätin Frau Verne stellt klar, dass heute kein Beschluss gefasst werden muss. Lediglich der Gedankenaustausch über eine weiterhin sichere Kirchweih sei wichtig.
Gemeinderat Herr Weinig ist ebenfalls der Meinung, dass es nicht notwendig sei, einen Beschluss zu fassen.
Gemeinderat Dr. Weth stimmt Herrn Weinig ebenfalls zu. Es gäbe in Grafenrheinfeld keinen Platz, wo nicht Anwohner betroffen seien.
Der erste Bürgermeister wirft ein, dass das Fest in Grafenrheinfeld der größte gemeinsame Nenner der Gemeinde sei. Er ist fest davon überzeugt, dass das Fest in guten Händen ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat bittet die Festgemeinschaft um Stellungnahme, wo zukünftig die Kirchweih stattfinden soll.
Abstimmungsergebnis: 7 : 8
Beschluss:
Gemeinderätin Frau Verne beantragt abzustimmen, dass zusammen mit der Festgemeinschaft und dem Ordnungsamt ein runder Tisch ins Leben gerufen wird, um sich klar zu werden, wo die Kirchweih zukunftssicher stattfinden kann.
Abstimmungsergebnis: 9 : 6
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Bauwesen; Beratung und Beschlussfassung; Tektur: Antrag auf Baugenehmigung; Bauliche Änderungen beim Neubau eines Wachgebäudes; Kraftwerkstraße: Fl. Nrn. 2413 und 2413/6, Gemarkung Grafenrheinfeld
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 2
Sachverhalt:
Der „Schweinfurter Mainbogen“ hat wie auch in den vergangenen Jahren für das Jahr 2024 beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets in Höhe von 100.000 Euro beantragt.
Der Schweinfurter Mainbogen hat zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets aufgerufen.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2024 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
- a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium | Bewertungsinhalt: Grundsätzlicher Bezug zum ILEK 2010 | Punkte |
1 | Beitrag zu mindestens einem Handlungsfeld | 3 |
2 | Nachhaltig (kurz1/mittel2/langfristig3) | 3 |
3 | Zugang (Kleingruppe1/große Gruppe2/allen3) | 3 |
4 | Bedeutung für den Mainbogen (örtlich1/überörtlich2/regional3) | 3 |
5 | Öffentlichkeitswirksam (örtlich1/überörtlich2/regional3) | 3 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Schweinfurt Mainbogen und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.01.2024
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 20.09.2022
Im Rahmen des jährlichen Regionalbudgets besteht also auch für die Gemeinde Grafenrheinfeld wieder die Möglichkeit, Kleinprojekte einzureichen. Alle Anträge aus allen Gemeinden des Mainbogens werden durch ein Bewertungsgremium, welches sich aus Bürgermeistern und Bürgern der Mainbogengemeinden zusammensetzt, nach den oben aufgeführten Kriterien bewertet. Projekte, die eine ausreichend hohe Bepunktung bekommen, können in den Genuss der Förderung kommen.
Der Antrag muss bis Ende Januar 2024 gestellt werden. Ob eine Umsetzung möglich ist, zeigt sich nach der Sitzung des Entscheidungsgremiums der Mainbogengemeinden, die alle eingegangenen Anträge nach einem einheitlichen Punkteschema bewertet. Die Anträge mit der höchsten Punktezahl werden gefördert und können somit umgesetzt werden.
Die Verwaltung möchte für die Gemeinde Grafenrheinfeld zwei Anträge stellen, die als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt sind:
- „Slackline-Anlage“ im Bereich Grünanlage Hermasweg
- Offener Bücherschrank für alle Bürgerinnen und Bürger
Projekttitel, Kurzbezeichnung zu 1.:
Slacklinen ist mittlerweile eine Trendsportart, bei der man auf einem Kunstfaserband oder Gurtband balanciert, das zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt ist. Dieses Band wird Slackline genannt. Es ist ähnlich wie Seiltanzen, aber das Band ist elastisch und schwingt mit dem Gewicht des Slackliners. Slacklinen ist eine Sportart, die Konzentration, Balance und Koordination erfordert
Dadurch eignet es sich sehr gut als Zusatztraining für Sportarten wie Klettern, Skifahren, Kampfsport, Reiten, Voltigieren, Longboarding, Snowboarden und andere Sportarten, die ein gutes Gleichgewichtsgefühl voraussetzen. Es trainiert den ganzen Körper.
Slacklinen ist eine unterhaltsame und herausfordernde Aktivität, die viele Vorteile für die Gesundheit und das Wohlbefinden hat. Es kann die Muskeln stärken, die Haltung verbessern, das Selbstvertrauen steigern und den Stress abbauen.
Weiterhin schafft Slacklinen ein modernes, niederschwelliges Bewegungsangebot, das für jeden Bürger egal ob klein oder groß, jung oder alt, Sportler oder Spaziergänger, dauerhaft zugänglich ist und zum Anziehungspunkt wird. Eine Sportart, die alle Bürger nutzen können und auch Generationen verbindet.
Aus den vorgenannten Gründen soll eine Slackline-Anlage von Bloacs im Bereich der Grünflächen vor der Grundschule installiert werden.
Die Anlage ist nachhaltig, da sie aus langlebigen Materialien hergestellt wurde. Die Anlage ist frei zugänglich.
Die Installation ist einfach. Die Anlage ist nicht besonders wartungsintensiv und langlebig. Anlagen dieser Art werden sehr gut angenommen.
Projekttitel, Kurzbezeichnung zu 2.:
Bücherschrank………………………
Öffentlicher Bücherschrank – was ist das?
Öffentliche Bücherschränke, auch offene Bücherschränke, Bücherboxen oder Bücherzellen genannt, erfreuen sich in den letzten Jahren großer und zunehmender Beliebtheit.
Dabei handelt es sich um Vitrinen, Schränke, ehemalige Telefonzellen oder Boxen, die öffentlich zugänglich sind und dazu dienen, Bücher unkompliziert, anonym zum Verschenken und zum Tausch anzubieten. Jeder darf Bücher in den Bücherschrank einstellen oder Bücher herausnehmen.
Hier ein paar Impressionen aus dem Bundesgebiet:
Offener Bücherschrank Unterföhring
Öffentliche Bücherschränke sind bildungsfördernd, denn sie schaffen einen unkomplizierten Zugang zur Literatur, jederzeit!
Öffentliche Bücherschränke sind somit sinnstiftend, bereichern das kulturelle Leben der Gemeinde und bei entsprechender Auswahl auch das Erscheinungsbild.
Öffentliche Bücherschränke versinnbildlichen den Gedanken der Nachhaltigkeit, Ressourcenerhaltung und des Umweltbewusstseins und können als Anschauungsobjekt dienen, Kindern und Jugendlichen das Thema Nachhaltigkeit bewusst zu machen.
Durch die Nähe zur Bibliothek kann eine Betreuung durch das Bibliothekspersonal gewährleistet werden.
Besteht in Grafenrheinfeld Nachfrage und Bedarf an einem offenen Bücherschrank?
Dies kann eindeutig bejaht werden.
Das Bibliotheksteam erhält sehr häufig Anfragen, ob aussortierte Bücher angenommen werden. Zwar nimmt die Bibliothek gerne Bücherspenden entgegen, aber die Kapazitäten sind begrenzt, weshalb Anfragen oft abgelehnt werden müssen. Viele Nutzer bedauern hier das Fehlen eines öffentlichen Bücherschrankes.
Auch auf der Internetseite der Gemeinde wurde im Sommer eine konkrete Anfrage einer Grafenrheinfelder Bürgerin gestellt:
Von: Gemeinde Grafenrheinfeld <kontakt.internetseite@grafenrheinfeld.de>
Datum: 19. August 2023 um 15:48:35 MESZ
Betreff: Bücherschrank / Bücherbox
Guten Tag,
ich weiß leider nicht an wen ich mich mit meinem Anliegen wenden kann, deshalb schreibe ich Ihnen hier. Mir sind schon in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Bücherboxen oder Schränke aufgefallen und nutze diese jetzt auch regelmäßig um meine gelesenen Bücher dort abzugeben um den Büchern ein zweites Leben zu geben und anderen eine Freude zu machen. Manchmal finde auch ich den ein oder anderen Bücherschatz. Dazu muss ich leider immer extra nach Schweinfurt fahren. Wäre es nicht auch für unsere Gemeinde eine Bereicherung? […]. Ich würde mich wahnsinnig darüber freuen. […]
Mögliche Standorte des öffentlichen Bücherschrankes in Grafenrheinfeld:
Ein Antrag für das Regionalbudget ermöglicht der Gemeinde eine Förderung zu bekommen, die weit über sonstige Förderprogramme hinausgeht und dadurch auch Möglichkeiten zu nutzen, die ohne diese Förderung sonst nicht ermöglicht werden würden.
Deshalb bittet die Verwaltung, den Antrag für das Regionalbudget zu befürworten. Eine 80-%-ige Förderung würde die Eigenmittel der Gemeinde für diese beiden Anträge erheblich reduzieren.
Beschluss:
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt den Antrag für die Slackline zu veranlassen.
Nach Genehmigung sind die Projekte umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 8 : 7
Beschluss:
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt den Antrag für den Bücherschrank zu stellen.
Nach Genehmigung sind die Projekte umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 3