Aufstellung des Bebauungsplanes „Gartenweg“ der Gemeinde Grafenrheinfeld
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Baugesetzbuch.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ in der Fassung vom 05.09.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Koppelungsverfahren) durchzuführen.

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Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 119 und 127 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 112, 114, 115, 116, 121, 123, 125/2, 128, 131, und 1505 der Gemarkung Grafenrheinfeld. Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz, lediglich das Grundstück Fl.-Nr. 1505 ist in Gemeindebesitz. Auf diesem Grundstück verläuft der Gartenweg mit einer Ausbaubreite von ca. 5m, die übrige Grundstücksfläche westlich des Gartenwegs ist als öffentliche Grünfläche gestaltet.

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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.06.2022 den Entwurf des Bebau-ungsplanes „Gartenweg“ in der Fassung vom 13.06.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, so-wie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzu-führen. Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht lag in der Zeit vom Montag den 04.07.2022 – Freitag, den 05.08.2022 öffentlich aus.

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