Aufstellung des Bebauungsplanes „Gartenweg“ der Gemeinde Grafenrheinfeld
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Baugesetzbuch.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ in der Fassung vom 05.09.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Koppelungsverfahren) durchzuführen.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 119 und 127 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 112, 114, 115, 116, 121, 123, 125/2, 128, 131, und 1505 der Gemarkung Grafenrheinfeld. Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz, lediglich das Grundstück Fl.-Nr. 1505 ist in Gemeindebesitz. Auf diesem Grundstück verläuft der Gartenweg mit einer Ausbaubreite von ca. 5m, die übrige Grundstücksfläche westlich des Gartenwegs ist als öffentliche Grünfläche gestaltet.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.
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