Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 03.06.2024
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Die Planung der Außenanlagen ist zwischenzeitlich final erstellt. Das Planungsbüro arcgrün hat die Pläne überarbeitet.
Diese werden dem Gemeinderat vorgestellt. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung über die Ausschreibung.
Diskussionsverlauf:
Frau Söllner erklärt die Änderung zum Grundsatzbeschluss. Hinzugekommen sei u.a. die Feuerwehrzufahrt sowie die Stellfläche dieser.
Durch Änderungen kam es zum einen zu Kostenminderungen als auch zu Kostenmehrungen. Weiterhin gab es Kostenverschiebungen. Teilweise waren in der Leistungsphase 1 einige Kosten noch nicht ersichtlich.
Der Baukostenindex ist ein sehr variabler Index.
Frau Söllner ging detailliert auf die Änderungen gem. der Präsentation ein. Ursprünglich war die Kostenberechnung 905.410,25 netto. Mit den Änderungen sei man aktuell bei voraussichtlichen Baukosten inkl. Baukostenindex 1.209.699,61 EUR .
Frau Braun fragt nach der Nutzungsfläche im Außenbereich. Frau Söllner erklärt, dass insgesamt ca. 7.000 m² vorgesehen sind.
Weiterhin fragt Frau Braun nach Beendigungstermin des BA II. Frau Söllner erklärt, dass am 22.08.2025 alles fertig sein soll.
BA III kann nach Inbetriebnahme der KiTa erfolgen. Die Pflege der Stauden etc. erfolgt durch das ausführende Unternehmen für eine Vegetationsphase.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand der Außenanlagen zur Kenntnis und genehmigt die Umsetzung der Ausschreibung. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 2
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendige Schreinerarbeiten / Akustikdecken für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 18.03.2024
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Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 999.630,94 Euro brutto
Firma 2: 943.047,63 Euro brutto
Firma 3: 744.555,63 Euro brutto
Firma 4: 557.113,38 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
In 2025 soll der eigenwirtschaftliche Ausbau des Glasfasernetzes durch die Telekom Deutschland bzw. durch ihr Beteiligungsunternehmen GlasfaserPlus beginnen.
Der eigenwirtschaftliche Ausbau an sich ist für die Gemeinde sehr positiv zu sehen, er birgt aber auch gewisse Risiken. Es werden ja schließlich nahezu in allen Straßen Aufgrabungen und Auffrässungen und damit auch Wiederbefüllungen, Verdichtungen und Wiederherstellung der Oberflächen stattfinden.
Die Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass gerade bei diesen Bauarbeiten eine ständige Überwachung durch die Gemeinde unablässig ist, um späteren Ärger zu vermeiden.
Da die Gemeinde diese Überwachungstätigkeit aus eigenen Resourcen nicht leisten kann, schlägt die Verwaltung vor, eine Dienstleister zu beauftragen.
Es wurden bereits Gespräche mit dem Büro Dr. Först Würzburg geführt, der bereits seit Jahren mit der Gemeinde im Bereich Breitband zusammenarbeitet. Ein Beauftragung dieses Büros wird von der Verwaltung vorgeschlagen.
Das Büro Dr. Först bräuchte bereits zum jetzigen Zeitpunkt Bescheid über die Beauftragung, um Personal planen zu können. Grundlage wäre dann ein Vertragsabschluss zum jetzigen Zeitpunkt. Das Büro könnte dann bereits jetzt in die folgenden Gespräche mit der Telekom eingebunden werden. Eine Rechnungsstellung würde aber erst ab Beginn der Maßnahme erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeinde Grafenrheinfeld beauftragt das Büro Dr. Först Consult Würzburg gemäß dem vorliegenden Vertragsentwurf mit der Baubegleitung und der Dokumentation im eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiet der Glasfaser Plus GmbH (bzw. der Firma Telekom Deutschland GmbH) bezüglich des Aufbaues eines Glasfasernetzes im definierten Ausbaugebiet.
Abstimmungsergebnis: 14 : 1
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Antrag auf Baugenehmigung;
Ersatzneubau Umspannwerk (Anlagenzaun, Spulenfundamente mit Einhausung, 12 Steuerzellen, 1 Notstromaggregat, 1 Garage, 2 Betriebsmittelzellen und 1 Betriebsgebäude) auf Fl.Nr. 2413/1-3, Kraftwerksgelände
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Baubeschreibung:
Sachverhalt:
Antrag auf Baugenehmigung:
Antrag auf Baugenehmigung;
Umbau der Kühlturmtasse ZP2 zu einer asphaltierten Lagerfläche auf Fl.Nr. 2413, Gemeinde Grafenrheinfeld
Beschreibung, Planunterlagen:
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB.
Es ist dort privilegiert.
Gemeindliche Belange werden ansonsten nicht berührt.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 2
Sachverhalt:
In der letzten Zeit fahren vermehrt ortsunkundige Personen in die Sackgasse in der Jahnstraße ein. Hierbei wird dann oft, auch zu späterer Stunde, in den Hofeinfahrten der dortigen Anwohner gewendet. Daher wurde die Bitte an die Verkehrsbehörde herangetragen die Sackgasse mit dem entsprechenden Verkehrszeichen (Nr. 357) entsprechend anzukündigen.
Laut VwV StVO zu § 42 ist das VZ 357 nur anzuordnen, wenn die Straße nicht ohne Weiteres als Sackgasse erkennbar ist. Dies ist hier zweifelsfrei gegeben weshalb aus rechtlicher Sicht keine Hinderungsgründe bestehen.
Die Polizei wurde vorab beteiligt und hat keine Einwände oder Bedenken gegen die Einrichtung des Verkehrszeichens geäußert. Daher hat die Straßenverkehrsbehörde mit Anordnung vom 14.05.2024 die Ankündigung der Sackgasse entsprechend dem beigefügten Beschilderungsplan angeordnet.
Rechtliche Würdigung:
VwV StVO zu § 42 ist eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Geringfügige Kosten für die Beschaffung des Verkehrszeichens (ca. 50-100 €)
Sachverhalt:
KiTa Gesamtneubau
Frau Braun fragt nach, ob schon Überlegungen angestellt wurden, wie die großen Fensterflächen gekennzeichnet werden, um zu verhindern, dass Vögel gegen die Scheiben fliegen.
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass solche Details nicht geplant werden. Die Verwaltung bespricht das Thema mit den Planern.
Naturbadesee
Herr Binder fragt nach, ob der Badesteg repariert wird.
Der erste Bürgermeister erklärt, dass der Badesteg instandgesetzt wird, sobald er nicht mehr unter Wasser steht.